Verbuchung von Hausdarlehensraten und Mietkautionen

  • Hallo,


    ich arbeite seit kurzem mit WISO Hausverwalter 2010 - Standard für die Verwaltung von drei Mehfamilienhäusern (ein Eigentümer).


    Nur leider bin ich bis heute noch nicht dahintergekommen, wie ich die Einlage bzw. Rückzahlung von Mietkautionen und die mtl. Darlehensrate für die Häuser buche :?: :?: . Finde irgendwie keine Konten dafür und bin mir in der Kontenanlage total unsicher. Das Handbuch hat mir hier auch nicht weitergeholfen. ?(


    Danke!

  • Mietkautionen werden in der jeweiligen Wohnung unter Mieter/Vertrag und dann Angaben zur Mietkaution angelegt.


    Das Darlehenskonto als Bankkonto mit negativem Bestand anlegen und dann die Ausgaben über ein selbstangelegtes Umlagekonto 4.... Darlehen, Nebenkosten - nicht umlagefähig...buchen

  • Zitat

    Mietkautionen werden in der jeweiligen Wohnung unter Mieter/Vertrag und dann Angaben zur Mietkaution angelegt.

    Danke,


    aber wie buche ich den Mietkautionseingang, wenn diese auf das normale Mietkonto eingezahlt wurde?

  • aber wie buche ich den Mietkautionseingang, wenn diese auf das normale Mietkonto eingezahlt wurde?


    übers Verrechnungskonto ?
    Heißt dann aber auch,m dass der abfluss auf Mietkautionskonto gegen gebucht werden muss, ergo das Miekautionskonto als konto anzulegen ist, sonst kannst das nicht bebuchen.

  • Buffy


    zunächst danke für den Hinweis mit der Darlehensbuchung, aber:


    ein angelegtes Buchungskonto 4xxx (z.B. 4990) verlangt bei der Buchung eine Zuweisung zu einem Mietvertrag - das wird so nix!


    Oder vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden? Hier meine Variation des Problems:


    Von dem "Hauskonto" gehen auch Zinsen und Ratenzahlungen für Darlehen ab. Damit der Betrag (Saldo) in WISO HV mit meinem Banksaldo übereinstimmt, möchte ich die Ratenzahlungen und die Zinszahlungen vom "Hauskonto in WISO HV abgehen lassen. Hierzu benötige ich entweder eine Ausgabe oder eine Umbuchung? Wenn Ausgabe, dann auf welches Buchungskonto - wenn Umbuchung, dann auf welches Konto? Und hier - bei der Ausgabe möchte er eine Wohnung zugeordnet haben!


    Hier wäre es schön wenn jemand mir mal laienhaft (wie einem Schulkind) eine Erklärung geben könnte.


    Daneben würde ich noch gern wissen, wie man Kosten einer Renovierung (leer stehende Wohnung) bucht? Die Baumarktrechnung für Farbe, Leisten und Werkzeug kann ich bei den Ausgaben nirgens als Buchungskonto finden. Im Internet finde ich z.B. ein Konto: 4260 - muss ich das ggf. anlegen und wenn ja, muss ich dann zwischen Werkzeug und Material irgendwie unterscheiden?


    Es wäre schön, wenn ich hierrauf Antworten bekäme - im Umkehrfall könnte ich vielleicht ein paar rechtliche Tipps geben ;)

  • Von dem "Hauskonto" gehen auch Zinsen und Ratenzahlungen für Darlehen ab.


    Daneben würde ich noch gern wissen, wie man Kosten einer Renovierung (leer stehende Wohnung) bucht?


    Hallo astorx (und frieda HV),


    Darlehenszahlungen und Kosten einer Renovierung sind immer Zahlungen der einzelnen Eigentümer (es sei denn, die Hausverwaltung ist Eigentümerin der Immobilie). Das heisst, alle Buchungen, die vom Hausverwalterkonto (?) abgehen, müssen direkt dem Eigentümer zugeordnet werden - dies hat nichts mit Nebenkostenabrechnung etc. zu tun. Wenn der Eigentümer eine (steuerliche) EÜR von Euch will, könnt ihr dies der Wohnung zuordnen, bei der Abrechnung aber "nicht umlagefähig" zwingend vorgeben (im Standard ist dies zumindest bei den Zinsen Darlehen schon so voreingestellt).
    Für den Tilgungsteil müsst ihr dann - wenn schon über die Hausverwaltung abgerechnet wird - zwingend ein Verrechnungskonto für den Eigentümer anlegen, auf dem die Zahlungen dann (als Umbuchung) eingegeben werden müssen, da die Tilgung EÜR-neutral sein muss.


    Bei allen Buchungen müsst ihr aber bedenken, dass keine Kosten der WEG insgesamt vorliegen, sondern Einzelkosten des jeweiligen Eigentümers (gerade bei Leerstand ist dies zu beachten, da keine Reparaturkosten der WEG vorliegen). Die EÜr aus dem Hausverwalter ist übrigens sowieso nicht vollständig, da noch Nebenkosten wie Grundsteuer, AfA etc. fehlen.

  • Vielen Dank für die Antwort!
    So weit hatte ich das verstanden. Habe heute mit Buhl telefoniert, der Fehler: Bei Auswahl eines Umlagekontos "nicht umlegbar" darf man nicht "Betrag" als Verteilungsschlüssel auswählen. Sobald man Betrag auswählt, muss ein Mietvertrag zugeordnet werden.


    Hab mein Umlagekonto "Zinsaufwand" (nicht umlegbar) jetzt nach m² Wohnfläche geschlüsselt. Jetzt klappt's. Der Zinsaufwand erscheint ohne Zuordnung zu einem MV in der EÜR.
    (Natürlich wird der Tilgungsteil der monatlichen Rate über ein Verrechnungskonto gebucht)