Abschreibungen + Spekulationsgewinne

  • Hallo,


    wir haben in 2003 eine kleine Wohnung gekauft, die bis zum heutigen Tag selbst genutzt wurde.


    Da wir uns nun ein Haus zulegen möchten, müssen wir die Wohnung anderweitig verwerten.


    Das Haus soll also demnächst selbst genutzt werden, die Wohnung vermietet.


    Können wir dann (als Vermieter) die Anschaffungskosten der Wohnung steuerlich absetzen (2,5 % lineare AFA) ? Wo wird das eingesetzt(in der Steuererklärung) ?


    Mittelfristig soll die Wohnung verkauft werden; beginnt die 10 jährige Spekulationsfrist mit dem kauf (in 2003) oder der ersten Vermietung (Ende 2010/Anfang 2011)


    Können wir Materialkosten für die Renovierung der Wohnung auch absetzen ?


    Für weitere Tipps sind wir auch dankbar, da wir zum ersten Mal vor der Situation stehen eine Wohnung zu vermieten.


    Danke im voraus


    Gruss


    Balma

    • Offizieller Beitrag

    Können wir dann (als Vermieter) die Anschaffungskosten der Wohnung steuerlich absetzen (2,5 % lineare AFA) ? Wo wird das eingesetzt(in der Steuererklärung) ?

    Ja, im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

    Mittelfristig soll die Wohnung verkauft werden; beginnt die 10 jährige Spekulationsfrist mit dem kauf (in 2003) oder der ersten Vermietung (Ende 2010/Anfang 2011)

    Mit Anschaffung in 2003.

    Können wir Materialkosten für die Renovierung der Wohnung auch absetzen ?

    Grundsätzlich ganz normal im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es gibt aber Ausnahmen, die hier zu erklären zu weit führen würde (zurückgestellter Instandhaltungsaufwand, Herstellungsaufwand, etc).

    Für weitere Tipps sind wir auch dankbar, da wir zum ersten Mal vor der Situation stehen eine Wohnung zu vermieten.

    Ich würde dringendst zur Inanspruchnahme eines Steuerberaters raten.


  • Hallo Miwe4,


    danke dafür. Letztendlich ist es nur eine kleine Wohnung (voraussichtliche Mieteinnahmen: ca. 200 €/Monat)


    Macht és Sinn dafür einen Steuerberater zu beauftragen und welche Kosten sollten wir dafür einkalkulieren ?



    Danke + Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Es kommt hier wohl weniger auf die Größe der Wohnung bzw. die Höhe der Mieteinnahme an als auf die Höhe des beabsichtigten Investitionsvolumens. Gerade auch in Zusammenhang mit der Veräußerungsabsicht.