Bin vom Erzeuger meiner Kinder geschieden und habe einen neuen Mann geheiratet. Die Kinder leben bei mir.
Dementsprechend habe ich Anspruch auf halbes Kindergeld.
Wir haben jetzt festgestellt, daß es im Programm die Möglichkeit gibt anzukreuzen, dass der Erzeuger weniger als 75 % Unterhalt zahlt. Dies trifft bei uns zu.
Beim Erzeuger wurde bei der Unterhaltsberechnung vom Jugendamt auch das hälftige Kindergeld abgezogen.
Bei der Günstigerprüfung kommt nun heraus, dass ich für 1 Kind den Freibetrag bekomme, für das andere nicht. Es werden 1034 Euro der Steuerlast hinzugefügt. Soweit auch alles klar.
Aber: mein Anspruch lag ja nicht wie in der Günstigerprüfung berechnet bei 2068 Euro pro Kind, sondern bei 1034 Euro.
Deshalb habe ich bei erhaltenes Kindergeld alles um die hälfte gekürzt.
WISO Berechnung nun: Volle Freibeträge für beide Kinder, da Günstigerrechnung 1034 Euro gegen Steuerersparnis 2002 Euro gerechnet wird.
Ist das so korrekt?
Wenn Berechnung mit 2068 Euro im Vergleich stattfindet und diese der Steuerlast zugerechnet werden, zahle ich Kindergeld zurück, welches ich nie erhalten habe.
Wenn jemand weniger als 75% Unterhalt zahlt ist es ja nachvollziehbar, dass es auch keinen Unterschied macht, ob derjenige Anspruch auf hälftiges KG hat oder nicht, er wird deshalb nicht mehr zahlen und ich nicht mehr erhalten für die Kinder. Sprich, ich zahle drauf, wenn ich angebe, dass er weniger als 75% zahlt.
Ich hoffe das war nachvollziehbar beschrieben.
Konkrete Frage ist: wird bei der Günstigerprüfung beim Finanzamt in meinem Fall 1034 oder 2068 Euro KG gegengerechnet? Gibt es da eine Gesetzesgrundlage?
2. Frage: Finanzamt sagt: BFB gibt es nur für minderjährige Kinder. Da ein Kind aber 2009 18 wurde und noch zur Schule geht wurde der BFB für die Monate der Volljährigkeit gekürzt. Korrekt? Laut EstG 32 für mich nicht korrekt.
Danke für die Hilfe
Gruß vadsu