Hallo,
unsere neue Mitarbeiterin war innerhalb der ersten 4 Wochen nach Einstellung für 3 Tage arbeitsunfähig. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat sie in dieser Zeit noch keinen Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes. Wie erfasse ich die Fehlzeit? "22 - Entgeltfortzahlung nach U1" ist ja nicht wirklich zutreffend.
VG
Annett