Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen nach Einstellung

  • Hallo,


    unsere neue Mitarbeiterin war innerhalb der ersten 4 Wochen nach Einstellung für 3 Tage arbeitsunfähig. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat sie in dieser Zeit noch keinen Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes. Wie erfasse ich die Fehlzeit? "22 - Entgeltfortzahlung nach U1" ist ja nicht wirklich zutreffend.


    VG
    Annett

  • Hallo Annett,


    nur Kranktage unter "Druchschnittsdaten" angeben, keine Fehlzeiten 22 eintragen und Gehalt um Krenkentage kuerzen


    Der AN kann Krankengeld erhalten. Der AG hat in dieser Zeit keine Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung


    hier weiterfuehrendes
    zitat aus
    http://de.wikipedia.org/wiki/K…_des_Krankengeldanspruchs
    "Wer in den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt, kann Krankengeld erhalten, weil er in dieser Zeit noch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch hat."


    zitat aus
    http://www.versicherung-vergle…on/gehaltsfortzahlung.htm
    "Wartezeit von vier Wochen bei Beschäftigungsaufnahme
    Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Liegt während der Wartezeit eine Arbeitsunfähigkeit vor, besteht - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse bis zum Ablauf der Wartezeit."