Wie bei selbständiger Nebentätigkeit als Kleinunternehmer über mehrere Jahre abrechnen?

  • Hallo,


    ich habe mich hier angemeldet, um folgendes Problem mit der Steuer-Erklärung zu lösen:


    Weil ich günstig an Sportzubehör gekommen bin, habe ich einen Schwung gekauft und einen Handel als Gewerbe per Kleinunternehmerregelung angemeldet. Ich arbeite als Angestellter.
    Kosten sind entstanden (Kaufbeleg der Teile) im November 2009
    Gewerbeanmeldung: Januar 2010
    Einige verkaufte Teile bislang in 2010, ich bin mit den Teilen bereits "in den schwarzen Zahlen".
    Den Rest werde ich 2010 und 2011 mit Gewinn verkaufen.


    Wie kann ich das denn in der Steuererklärung angeben?
    Bei der Gewerbeanmeldung habe ich angekreuzt: "Ich berechne die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten [...] " sowie "Abweichendes Wirtschaftsjahr 01.11.2009 - 31.12.2010".


    Für jeden Tip bin ich sehr dankbar, da ich Finanzlaie bin...


    MfG


    Walter01

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich das denn in der Steuererklärung angeben?

    Ganz normal. EÜR jeweils für das Kalenderjahr.

    ..... sowie "Abweichendes Wirtschaftsjahr 01.11.2009 - 31.12.2010".

    Falsch. Besteuerungszeitraum ist in Deinem Fall das Kalenderjahr.

  • Danke.


    Das heisst, 2009 nur Verlust, 2010 nur Gewinn (mit viel Steuer, weil ohne die Investition von 2009 schnell über dem Grenzbetrag)?


    Und zählt überhaupt 2009 zur Selbständigkeit, wo ich doch erst 2010 das Gewerbe angemeldet habe?


    Danke, Walter01

  • Hallo walter01,


    Du schreibst in Deinem ersten Post
    1. "Kleinunternehmerregelung angemeldet"
    und anschliessend
    2. "Ich berechne die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten [...] "


    Beides geht nicht.


    1. entspricht §19 UStG und d.h., Du bist nicht USt-Pflichtig
    (weder fuer Einkauf, keine aziehbare VSt und fuer Verkauf Hinweis auf Kleinunternehmerregleung und Rechnung ohne MwSt-Ausweis)


    2. entspricht der IST-Versteuerung, die aber nach 1. gar nicht zutreffend ist. Falls aber doch ist 1. hinfaellig


    Solltest Du noch einmal genau pruefen, wie das Finnzamt die eingestuft hat oder dort nachfragen (schriftlch)




    Zu Verlust und Gewinn
    Es gibt bei der Steuererklaerung auch Verlustvortrag und andere, verwende diesen

  • Okay, das habe ich so auf dem Formular vom Finanzamt angekreuzt mangels besseren Wissens. Ich bin wohl sicher Kleinunternehmer, da nur mit etwa < 1500,- EUR Umsatz und Gewinn zu rechnen ist in 2010. Weiterhin habe ich übersehen, etwas anzukreuzen bei "Gewinnermittlungsart". Ich nehme an, "Einnahmenüberschussrechnung" triffts, oder?


    Das Finanzamt hat meine Steuererklärung angefordert (erstmalig!) für 2009 (wo ich also das Gewerbe noch NICHT angemeldet hatte) für: § 25 (3) EStG und § 56, 60 EStDV. Was das bedeudet, ist mir leider unklar.


    Eigentlich ist die Frage folgende: Kann ich das Gewerbe für 2009 einfach weglassen und die in 2009 entstandenen Unkosten dann erst in 2010 und 2011 geltend machen, mit der oben genannten "Einnahmenüberschussrechnung"? Also in dem Sinne: "2009 kaufte ich 20 Teile. 2010 habe ich 12 von 20 Teilen verkauft. Die 12 Teile haben 2009 soundsoviel gekostet. 2010 habe ich sie für soundsoviel verkauft. Macht soundsoviel Gewinn"? Und das gleiche dann 2011. So würe ich eine Gewinnermittlung verstehen. Aber ist das fürs FA so auch ok?


    Danke nochmal für die Hillfe!


    Walter

  • Hallo Walter,


    gerne geschehen.


    von Deinem Vorhaben rate ich dringend ab.
    In Deinem Fall halte ich es wirklich fuer besser (fuer Dich und Deine Position gegenueber dem FA), dass Du Dich an einen Steuerberater wendest.
    Mit steuerlichen Belangen so umzugehen wie man moechte, ist defintiv nicht der richtige Weg. Da gibt es Vorschriften und Gesetze und Ausfuehrugnsbestimmungen die Du einhalten musst, sonst ist Aerger mit dem FA vorbestimmt.

  • Ich kann mich nur der Empfehlung von Franco anschließen.


    Denn nach den bisherigen Infos scheinst Du Kleinstunternehmer , der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt
    und kein Kleinunternehmer gem. § 19 UStG zu sein.


    Das ist aber nur ein erster Anschein. Kläre dies zusammen mit einem Steuerberater und dieser wiederum ggf. mit dem Finanzamt. Alles andere dürfte nur dazu führen, dass Dein vermeintlicher Gewinn sich ganz schnell in einen Verlust umwandeln könnte, weil das FA Dich plötzlich mit einer Umsatzsteuer- und/oder Einkommenssteuerfestsetzung "überrascht", deren Höhe Deinen vermeintlichen Gewinn auffrist.