19% in 2006

  • Ein Dienstleister von mir hat alle seine Rechnungen des Jahres 2006 nachträglich mit 19% versteuert. Es handelt sich dabei um jährlich wiederkehrende Dienstleistungen (konkret Domainregistrierungen). Ist es korrekt, das z.B. für eine im Januar 2006 registrierte Domain (Rechnung im Februar 2006) nachträglich 19% Mehrwertsteuer berechnet werden, nur weil die LAufzeit 12 Monate ist?

  • Hallo mobo,


    zunächst einmal würde ich ja sagen, aber es kommt auf den Vertrag an.


    Wenn der Dienstleister seine Leistung in 2007 erbracht hat, sprich bei wiederkehrenden einmal-jahrlichen Leistungen, dann ist der Steuersatz in Ordnung, da er seine Leistung im Januar 2007 erbracht hat, hat er aber seine Leistung abschliessend im Januar 2006 erbracht, dann hat er seine Leistung mit 16% zu versteuern.


    Wie gesagt, es kommt auf den Vertrag an, dort sollte genau stehen, wann er seine Leistung erbringt und wann sie abzurechnen ist, es kann sich aber auch evtl. um Teilleistungen handeln.


    Von hier aus ist der Fall also nicht mit den vorgegebenen Informationen abschliessend zu klären.


    Bis dann ffs

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, Domainregistrierungen wären generell nicht steuerlich absetzbar?

    Muss die Frage einer verstehen? Abgesehen davon ist dass Thema längst erledigt. Im Übrigen geht es hier um ein Umsatzsteuerproblem. Deshalb zur Verdeutlichung auch nachträglich noch in den entsprechenden Themenbereich verschoben.