"Beitragspflichtige Einnahmen i. S. der Rentenversicherung" bei Selbstständigen?

  • Hallo zusammen,


    ich fülle gerade die Anlage AV aus und bin mir bei einem Feld nicht sicher:
    Was muss als Selbständiger bei "Beitragspflichtige Einnahmen i. S. der Rentenversicherung" eintragen? Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit?


    Danke im voraus!

    • Offizieller Beitrag

    "Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. Rentenversicherung" sind das Bruttoentgelt, welches der Arbeitgeber jährlich an den Rentenversicherungsträger meldet.
    Dazu stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jährlich eine Bescheinigung mit dem Titel "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" aus, auf welcher dieses Entgelt vermerkt ist.


    Seit 2009 gibt es aber keine "Anlage AV" mehr. Für welches Jahr möchtest Du also die Steuererklärung fertigen? Als Selbständiger kannst Du aber z.B. keinen Riesterrentenvertrag abschließen. Schreibe deshalb hier mal, was Du in die Anlage AV als Selbständiger eintragen möchtest.

    • Offizieller Beitrag

    Einen Riester-Vertrag kann er schon abschließen, aber er bekommt nicht die Günstiger-Prüfung beim Sonderausgabenabzug, jedenfalls nicht als unmittelbar Begünstigter.
    Möglicherweise als mittelbar Begünstigter, wenn der Ehegatte unmittelbar begünstigt ist.


    Eintragen darf er bei den beitragspflichtigen Einnahmen jedenfalls nichts.

  • Hm, und was ist, wenn ich über die Künstlersozialkasse versichert bin und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle? Einen Riestervertrag habe ich ja auch. Muss ich dann nicht die "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eintragen, da diese dem Bruttogehalt entsprechen?