Saldovortrag nach Wechsel des Geschäftsjahres

  • Mit WISO Mein Büro zeichnet man die Einnahmen und Ausgaben für die Einnahme-Überschuss-Rechnung auf. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Kontenabgleich ist bei der EÜR nicht vorgeschrieben. Es wird mit MB auch keine doppelte Buchführung im klassischen Sinn erstellt. Wiso Mein Büro orientiert sich lediglich daran. Ein Saldovortrag ist daher nicht erforderlich, da die Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben zum Beginn des Geschäftsjahres praktisch wieder bei Null anfängt.

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