Richtige Buchung der Umsatzsteuer

  • Hallo an alle,


    ich bin mir nicht ganz schlüssig über das richtige Verbuchen der Umsatzsteuer.
    Nachdem ich mich etwas belesen habe hier im Forum, komme ich noch durcheinander mit der Vorauszahlung und der Umsatzsteuer aus dem Vorjahr.


    Ich benutze den Kaufmann 2011 und mache EÜR quartalsweise.


    Also ich buche im Moment wie folgt:
    > Umsatzsteuer-Voranmeldung z.B. 500 € im ersten Quartal / Personenkonto 70001 für Finanzamt
    > nach Erstellung USt.VA: 500H - Konto(K) 70001 - Gegenkonto(GK) 1780 - Datum 1.4.
    > nach Zahlung (im gleichen Jahr): 500H - K1100 - GK 70001 - Datum der Zahlung


    Frage 1:
    Wann und wohin buche ich Quartal 4 ?
    > auf Konto 1790 (Umsatzsteuer Vorjahr) und im neuen Jahr (z.B. 1.1.) ?
    > oder sollte die USt.VA immer im gleichen Quartal gebucht werden ?


    Frage 2:
    Wenn USt.VA Quartal 3 auf 1780 gebucht wurde, ich aber erst im darauffolgenden Jahr bezahle, wie
    wird dann wohin gebucht ?
    > muß dann erst von 1780 auf 1790 umgebucht werden und dann das Personenkonto ausgeglichen werden ?
    > oder wird wie in allen anderen Quartalen nur das Personenkonto ausgeglichen ?


    Frage 3:
    Wohin buche ich die Umsatzsteuererklärung und was mache ich mit einer Differenz zwischen der
    Summe der USt.VA'en und der Erklärung.
    > an 1791 (Umsatzsteuer frühere Jahre) ?
    > oder auch an 1780 ?
    > mit der Differenz weiß garnicht so richtig wohin damit


    Im Moment bin ich noch verwirrt ...


    Kann mir jemand helfen ?


    Vielen dank im voraus :)


    Mit besten Grüßen JÖRG

  • Hallo Joerg,


    EÜR? immer dann wenn die Ausgabe / Einnahme erfolgt. Sonst gar nichts.


    Du hast keine Eroeffnungsbuchungen etc. etc.


    Nimme die Konten die Du angefuehrt hast und buche, wenn das Geld fliesst.

  • Hallo Franco,


    danke für die schnelle Antwort :)


    Ich muß nur EÜR, mache aber alles schon mit, um eine Bilanz machen zu können.
    Außerdem habe ich festgestellt, daß die Bilanz ein gutes Kontrollmittel ist, weil gerade auch jetzt passiert, daß aktuell
    die Summe meiner EB-Buchungen leider nicht "Null" ist. Aber das ist ein anderes Problem.


    Gehen wir also von einer Bilanz aus.


    Das neue Quartal ist angebrochen, die USt.VA ist gemacht und verschickt.
    Wenn ich jetzt in den "offenen Posten" den zu zahlenden Betrag sehen will, muß doch der Betrag irgendwohin gebucht werden ?


    Wie bereits beschrieben buche ich Haben vom Finanzamt an die 1780.
    Wenn der USt.VA-Betrag gezahlt ist, buche ich Haben von der Bank an das Finanzamt.
    Nach dem vierten Quartal buche ich auch an die 1780 oder dann an die 1790 ? Wenn das so wäre, würde ich dann aber
    jedes Jahr nur einmal an die 1790 buchen, klingt irgendwie nicht logisch ?


    Aber viel interessanter ist die Frage nach der USt.Erklärung, die halt irgendwie immer abweicht von
    der Summe der USt.VA. Wohin also mit dem Erklärungs-Betrag und was passiert mit der Differenz ?


    Oder bin ich völlig auf dem Holzweg ?


    Vielen Dank im voraus :)


    JÖRG

  • Hallo JÖRG,


    auf 1780 werden nur die Vorauszahlungen und Erstattungen gebucht, die das laufende Jahr von Jan bis Dez betreffen.
    Auf das Konto 1790 werden, wenn das laufende Jahr durch die Abschlussbuchungen fuer die USt-Konten (alle VSt, MwSt und Vorauszahlungen genau dieser Saldo, der dnn als EB in das Folgejahr uebernommen wird.
    In meiner Anleitung zum Jahresabschluss http://www.berg-system-enginee…abschluss-skr03-und-skr04 ist es genau beschrieben.


    Abweichungen zwischen Deiner Buchhaltung und der ElsterUStVa sind nicht zu vermeiden, da das FA keine Nachkommstellen will. Dein Buchhaltung ist diesbezeuglich korrekt.
    Wenn zu Deien Gunsten auf Konto Sonstige Ertraege 2700, wenn zu Deinen Ungunsten Kont 2300 sonstige Aufwendungen

  • Hallo Franco,


    danke für die Antwort, aber ich raff das nicht ganz :(


    Folgendes Beispiel:
    Q1 08 - 500S 1780 - 1.4.08
    Q2 08 - 500S 1780 - 1.7.08
    Q3 08 - 500S 1780 - 1.10.08
    Q4 08 - 500S 1790 - 1.1.09


    Auf meiner EÜR 08 steht dann :
    B. Betriebsausgaben
    --- Summe Umsatzsteuervorauszahlungen - 1500
    --- Umsatzsteuer Vorjahre - 500


    soweit so gut ...


    dann buche ich weiter:
    Q1 09 - 500S 1780 - 1.4.09
    Q2 09 - 500S 1780 - 1.7.09
    Q3 09 - 500S 1780 - 1.10.09
    Q4 09 - 500S 1790 - 1.1.10


    Auf meiner EÜR 09 steht dann aber :
    B. Betriebsausgaben
    --- Summe Umsatzsteuervorauszahlungen - 1500
    --- Umsatzsteuer Vorjahre - 1000


    und das passiert, weil die 1780 kein EB-Konto ist, aber die 1790 ein EB-Konto ist (500 vom 1.1.09 und 500 vom 1.1.10).


    Noch komplizierter wird es bei mir dadurch, da ich die Buchungen an die 1780 und 1790 nicht dann mache, wenn ich zahle,
    sondern die Buchung direkt am 1. des Folgequartals gegen ein Personenkonto, nämlich das Finanzamt, mache.
    Heißt, unter Umständen habe ich die USt.VA im laufenden Jahr noch nicht gezahlt, aber sie erscheint trotzdem als Ausgabe
    auf der EÜR.
    Will sagen, die Beträge in der EÜR stimmen quasi überhaupt nicht überein mit der Umsatzsteuererklärung.


    Theoretisch müßte ja das Personenkonto "Finanzamt" auf die EÜR.
    Aber damit wäre das Problem mit dem durch die EB immer voller werdenden Kontos 1790 noch nicht gelöst, selbst
    wenn ich beide Konten nicht gegen ein Personenkonto sondern gegen ein Geldkonto buchen würde.


    Kannst du mich auf den richtigen Weg bringen ?


    Vielen Dank und viele Grüße
    JÖRG

  • Hallo JÖRG,


    das 4.Q wird erst im Folgejahr gezahlt. Aber um das 1780 korrekt im laufenden Jahr abzuschliessen, musst Du diese Buchung vom Folgejahr natuerlich auch im laufenden Jahr erfassen.
    Das ganz macht man dann mit "Jahresabshlussbuchungen" , so wie in der Anleitung beschrieben...