Wasserkostenabrechnung - Hauptwasserzähler zeigt größeren Verbrauch als Wohnungswasserzähler zusammen

  • Hallo zusammen




    Hab gestern meine Wasserabrechnung bekommen (macht unser Vermieter immer getrennt. Heizkosten/Wasser)




    Ich finde das die Differenz vom Hauptzähler und den 2 Nebenzähler extrem
    hoch ist. Also 67m3 Differerenz. Die ja auf die Mieter im Haus
    aufgeteilt werden dürfen. So jetzt hab ich ich das im netzt gefunden:








    Bei verbrauchsabhängigen Wasserabrechnungen zeigt der Hauptwasserzähler
    häufig einen größeren Verbrauch an, als alle Wohnungswasserzähler im
    Haus zusammen. Für die Nebenkostenabrechnung, das heißt die Abrechnung
    der Wasserkosten, gilt dann grundsätzlich das Messergebnis des
    Hauptwasserzählers. Die Differenz zwischen Hauptwasserzähler und
    Wohnungswasserzählern wird dann anteilig nach dem Verhältnis der
    Anzeigenwerte der Wohnungswasserzähler auf die Mieter verteilt. Dieses
    Verfahren darf nach der Entscheidung des Landgerichts Braunschweig aber
    nur bis zu einer bestimmten Toleranzgrenze angewandt werden. Ausgehend
    von Messtoleranzen der eichpflichtigen Wasserzähler akzeptierten die
    Richter eine Messdifferenz bis zu 20 Prozent.




    Überschreitet die vom Hauptwasserzähler gemessene Verbrauchsmenge aber
    die Summe der durch die Wohnungswasserzähler angezeigten
    Verbrauchsmengen um mehr als 20 Prozent, muss der Vermieter diese
    Differenz zahlen. Die Abrechnung der Wasserkosten erfolgt anhand des
    Ergebnisses der Wohnungswasserzähler. In derartigen Fällen spricht der
    Beweis des ersten Anscheins dafür, dass unerklärlich hohe Wasserverluste
    im System auftreten, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters
    fallen.




    Heißt das jetzt das der Vermieter maximal 20% auf die mieter anteilig
    verrechnen kann oder wie? Also das ich nur 20% davon zahlen muss was die
    Differenz beträgt? Oder kann er mir da mehr berechnen?


    Sorry ich bin da echt ratlos.

  • Sorry ich bin da echt ratlos.


    Der Hauptzähler ist geeicht und zeigt die zu verteilende Menge an.
    Die Gesamtmenge wird im Verhältnis der (ungeeichten) Wohnungszähler auftgeteilt. Was ist daran unklar?
    Oder ist die Differenz evtl. Alllgemeinwasser, das wird dann aber auch entsprechend aufgeteilt.
    MfG Günter

  • Hmmm...ich würde empfehlen, beim Vermieter mal nachzufragen. Eventuell hat er sich auch bei den Zählerständen vertippt, ist ja auch nur ein Mensch ;) 67 m³ ist schon eine sehr hohe Abweichung. Aber wer fragt, dem kann geholfen werden. Hast Du denn Kopien der Abrechnung vom Wasserversorger? Da steht ja auf jeden Fall, wieviel berechnet wurde und den eigenen Zählerstand solltest Du ja auch vorliegen haben.


    UNd: wenn Wasser und Heizung getrennt abgerechnet wird, wie ist das mit dem Warmwasserverbrauch? Eventuell stammen die Differenzen ja aus dem Warmwasserzählern?


    @ Günter, in der Regel sollten Zähler geeicht sein, ist aber ja auch nicht immer der Fall :)

  • @ Günter, in der Regel sollten Zähler geeicht sein, ist aber ja auch nicht immer der Fall :)


    ok
    Geeichte Zähler sind in der ständigen Wartun sehr teuer durch die ständigen Eichgebühren, da ist der Vorteil der genaueren Abrechung dahin, und eine Abrechnung nach qm oder Personen meist günstiger.
    MfG Günter

  • Ne Differenz kann ja immer vorkommen, das ist mir ja auch völlig bewusst! Ich frage mich jetzt nur ob ich nur 20% von der Differenz zahlen muss oder ob es mehr sind? (Text oben)


    Mit dem Vermieter hab ich schon gesprochen er kann sich die grosse Differenz leider auch nicht erklären. Vertippt hat er sich auch net hab ja die Rechnung von der Gemeinde auch bekommen (kopie).


    Lg

  • Ich frage mich jetzt nur ob ich nur 20% von der Differenz zahlen muss oder ob es mehr sind? (Text oben)


    Nochmals die Fragen:
    Wie sieht's denn mit der Warmwasserversorgung aus?
    Gibt es Allgemeinwasser?
    Hat der Lieferant den richtigen Wasserzähler (Gesamtmenge) eingebaut?
    Ein zu großer Messbereich ergibt ungenaue Werte.
    http://www.money-insider.de/20…ssen-ausgetauscht-werden/
    Wohnungszähler müssen dieselbe Größe (Messbereich) habven, wie der Hauptzähler


    Ansonsten gilt hier:
    http://www.mieterbund24.de/wasserzaehler0.html


    Aber das ist deine Entscheidung.
    MfG Günter


    Nachtrag
    Tatsächlich gibt es bei Wassermessungen immer Differenzen zwischen Haupt- und Unterzählern, die bei erster Betrachtung und ohne Hintergrundwissen zumindest fragwürdig erscheinen. So ist es typisch, dass der Hauptzähler der Stadtwerke 200 m Verbrauch anzeigt, die Summe der Wohnungswasserzähler aber gerade mal 160 m ergibt. Wie ist das zu erklären? Die Wasserzähler sind doch geeicht und müssten deshalb eigentlich ohne Toleranzen arbeiten.


    Dazu muss man wissen, dass der Erfassung von Flüssigkeits- und Wassermengen technische und physikalische Grenzen gesetzt sind. Das Erreichen einer hohen Genauigkeit ist zwar prinzipiell möglich, wäre aber mit so hohen Kosten verbunden, dass die Wassermessung insgesamt zu teuer und damit unwirtschaftlich wäre. Um dem Verbraucher dennoch eine größtmögliche Genauigkeit innerhalb eines wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes zu gewährleisten, sind durch das Eichgesetz und durch die Eichordnung die Toleranzgrenzen genau definiert.


    Die größten Abweichungen ergeben sich, wenn sehr wenig Wasser durch den Zähler läuft. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Einlauf bei WC-Wasserkästen extrem niedrig eingestellt ist. Aber auch tropfende Wasserhähne und kleine Rinnsale bei defekten WC-Spülungen werden durch die preisgünstigen Wohnungswasserzähler nicht erfasst, wenn die Durchflussmenge unter 12 Litern pro Stunde liegt (bei horizontaler Einbaulage des Wasserzählers). Bei vertikaler Einbaulage beginnt der Wasserzähler erst ab einem Durchfluss von 20 Liter pro Stunde zu laufen.

    • Offizieller Beitrag

    Upps. Überlesen. Aber erklären müsste er die Abrechnung trotzdem können. Ansonsten wirklich alle Abrechnungsunterlagen in Kopie geben lassen und selber rechnen bzw. die Verbraucherberatung rechnen lassen.

  • Ich glaube, hiermit erledigt sich das Thema.


    http://www.kleingartenvereine.…utsch/messdifferenzen.pdf


    MfG Günter

  • Hier mal ein kleiner Auszug aus dem Mietrecht:


    Überschreitet die vom Hauptwasserzähler gemessene Verbrauchsmenge aber die Summe der durch die Wohnungswasserzähler angezeigten Verbrauchsmengen um mehr als 20 Prozent, muss der Vermieter diese Differenz zahlen. Die Abrechnung der Wasserkosten erfolgt anhand des Ergebnisses der Wohnungswasserzähler. In derartigen Fällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass unerklärlich hohe Wasserverluste im System auftreten, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen.
    http://www.immobilienscout24.d…nomh_wasserabrechnung.jsp


    Mal abgesehen von den Kosten und wer sie trägt, es sollte im Interesse des Vermieters sein, dringend zu prüfen, wo diese Menge Wasser geblieben ist. Mauerwerk nimmt das sehr übel ;)

  • @ Buffy


    Hast du meinen Link nicht gelesen :?:
    http://www.kleingartenvereine.de/recht/d…differenzen.pdf


    Wohnungswasserzähler sind Billigteile für 50/60 Euro.
    Der Hauptzähler vom Lieferanten kostet ca. 300/500 Euro, und nur der ist genau.
    MfG Günter

  • Natürlich habe ich gelesen, aber trotz allem, bei der Menge sollte man forschen, obs am Zähler liegt, oder tatsächlich so viel irgendwo versickert, abgesehen davon gehts ja auch um "etwas" Geld für Wasser und Abwasser

  • Also mit dem Vermieter hab ich einen Tag nach dem ich die Abrechnung hatte gesprochen. Wie schon geschrieben kann er sich diese hohe Differenz selber nicht erklären. Die Wasserversorgung denkt es liegt am Wasserzähler. Ich hab alle unterlagen als Kopie vom Vermieter bekommen somit kann/konnte ich auch selber nochmal alles durchrechnen. Ich hab dem Vermieter auch von diesem Ausschnitt erzählt, doch das wusste er nicht. Deswegen soll ich selber nochmal alles durchrechen und ihm nur 20% von der Differenz zahlen. Was ja auch ok ist!


    Lg

  • Deswegen soll ich selber nochmal alles durchrechen und ihm nur 20% von der Differenz zahlen. Was ja auch ok ist!


    Na dann ist doch alles in Ordnung.
    Aber dieser Unterschied vom Hauptzähler zu den Billigteilen als Wohnungszähler ist normal.
    Deshalb heißt es ja auch, dass der Verbrauch nur als Umlageschlüssel verwendet wird.


    Wenn der Vermieter jetzt gemein ist, lässt er jedes Jahr die Wohungszähler kontrollieren, warten und eichen, was den Mieter (dich) mit ca. 150 Euro zusätzlich belasten würde.


    MfG Günter

  • Wenn der Vermieter jetzt gemein ist, lässt er jedes Jahr die Wohungszähler kontrollieren, warten und eichen, was den Mieter (dich) mit ca. 150 Euro zusätzlich belasten würde.

    Wenn der Vermieter klug ist, wird er dafür sorgen, dass auch die Wohnungswasserzähler geeicht sind.


    Gelingt dem Vermieter dieser Nachweis, stehe einer Verwendung der Messwerte § 25 Abs. 1 Nr. 1a des Gesetzes über das Mess- und Eichwesen (EichG) nicht entgegen (Urt. v. 17.11.2010, Az. VIII ZR 112/10 – noch nicht veröffentlicht).



    Im entschiedenen Fall hatte ein Mieter gegen seinen Vermieter geklagt, weil dieser die Betriebskostenabrechnung auf Basis eines nicht mehr geeichten Wasserzählers vorgenommen hatte. Dem Vermieter gelang jedoch durch die Vorlage einer Prüfbescheinigung einer staatlich anerkannten Prüfstelle der Nachweis, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert hatte.

    http://www.lto.de/de/html/nach…eichte-Wasserz%C3%A4hler/

    Ich stelle es mir bei größeren Anlagen mit vielen Wasserzählern einen solchen Nachweis zumindest schwierig bis unmöglich vor, auf jeden Fall wird es wohl nicht günstig werden. Da Wasser ja nach dem Verhältnis der einzelnen Wasseruhren abgerechnet wird, müssten alle Wasseruhren, die der Berechnung zu Grunde liegen, überprüft werden.

  • Noch ein Hinweis:
    Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall. Gesamtverbrauch wurde um 40 % überschritten. Nach umfangreichen Suchmaßnahmen - auch mit Unterstützung durch die örtliche Wasserversorgung - wurde festgestellt: einige der Toilettenspülkästen waren undicht. Die ausfließende Wassermenge war jedoch so gering (und hat sich im Laufe des Jahres doch auf ca. 80 m³ kumuliert) daß dies auch nicht optisch auszumachen war. Bei dieser geringe Durchflußmenge haben auch die Wohnungszähler nichts angezeigt. Die Mieter unbedingt darauf hinweisen, dass sie dies regelmässig kontrollieren.
    Vielleicht hilft dies weiter.

  • Achtung!
    Aktuelle Lage: Bitte kontrollieren ob die Stadtwerke nicht einen zu grossen Hauptzähler eingebaut haben.
    Bis zu 20 Einheiten muss der kleinste Zähler ( Qn 2,5 ) eingebaut werden.
    MfG Günter


    http://www.spewa.de/myfiles/Messdifferenzen.pdf