Steuerfreies Gehalt eingeben

  • Hallo,
    vielleicht kann mir jemand helfen: Ich muss in Deutschland meine Steuererklaerung machen obwohl ich im Ausland arbeite und lebe (Schweiz). Dort erhalte ich ein steuerfreies Gehalt (internationale Organisation). Wo muss ich das eintragen im Programm?
    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Kommt darauf an, ob Du in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bist. Wenn Du beschränkt steuerpflichtig bist, dann musst Du das Gehalt gar nicht angeben (es sei denn es wäre im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland anders geregelt). Bei beschränkter Steuerpflicht kannst Du allerdings die Steuererklärung mit Sparbuch auch nicht richtig machen.


    Bei unbeschränkter Steuerpflicht hängt es vom DBA ab, wie das Gehalt angegeben werden muss. In diesem Fall wäre es vermutlich ratsam, zumindest für Deine erste Steuererklärung einen Steuerberater zu konsultieren. DBAs und Steuererklärungen mit verschiedenen Einkunftsarten in verschiedenen Ländern können sehr schnell sehr unübersichtlich werden.

  • ich weiss nicht, ob ich beschränkt steuerpflichtig bin. ich bin bis auf wochenendbesuche nur in der schweiz, muss aber in deutschland eine steuererklärung abgeben, da ich eine vermietete Immobilie dort besitze.
    ich verstehe nicht, wieso ein Doppelbesteuerungsabkommen relevant ist, da mein Gehalt ja von einer internationalen Organisation kommt und damit eigenltich ja auch nichts mir der Schweiz zutun hat (also ich weiss, dass ich auf jeden Fall auch in Deutschland dafür auch keine Steuern zahlen muss). Ich würde halt gerne wissen, ob ich es überhaupt angeben muss....

  • 1. Wenn Du nicht mal weißt, ob Du unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bist, dann ist es höchste Zeit einen Steuerberater aufzusuchen. Höchstwahrscheinlich bist Du beschränkt steuerpflichtig und kannst die Steuererklärung sowieso nicht mit WISO Sparbuch machen. Im Übrigen kann es in bestimmten Fällen günstiger sein, wenn Du unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragst. Aber, dass muss wirklich ein Steuerberater überprüfen, ob es möglich ist und ob es günstiger ist.


    2. Wie ich bereits schrieb: die Entscheidung, ob Du nur die Mieteinkünfte angegeben musst oder nicht, hängt davon ab, ob Du beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bist.


    3. Doppelbesteuerungsabkommen sind immer relevant, wo Du Einkünfte in einem anderen Land als Deinem Wohnsitzland hast. Das Gehalt hat definitiv was mit der Schweiz zu tun, da Du dort einen Wohnsitz hast, auch wenn die Schweiz eventuell keine Steuern auf das Gehalt haben will. Die einzige echte Ausnahme zu diesem Grundsatz gibt es meines Wissens nur dann, wenn Du aufgrund überstaatlicher Vereinbarungen gar nicht in der Schweiz steuerpflichtig wärst, was in der Regel bedeutet, dass Du einen Diplomatenpass hast.


    4. Von welcher Organisation das Gehalt kommt, ist in diesem Zusammenhang völlig egal. Es sind Einkünfte, die Du vermutlich auch bei der Steuererklärung in der Schweiz angeben muss (zumindest, wenn es so wie in Deutschland bei unbeschränkter Steuerpflicht läuft). In Deutschland würde das steuerfreie Gehalt vermutlich unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt, d.h. auf das Gehalt musst Du zwar keine Steuer zahlen, aber das Gehalt wird bei der Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland musst Du alle Einkünfte, egal in welchem Land, angeben.


    Also: Du musst herausfinden, ob Du in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig bist. Die Antwort auf Deine ursprüngliche Frage ergibt sich daraus.

    • Offizieller Beitrag

    gvde, die Antwort ist leider komplett falsch.


    Die Mieteinkünfte in D sind zu erklären, weil diese der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.


    Dabei müssen nur die deutschen Einkünfte erklärt werden, keine anderen.


    Man muss eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben.

  • gvde, die Antwort ist leider komplett falsch.


    Kannst Du normale Kommentare abgeben?? Das Einziges, was wirklich komplett falsch ist, ist dieser Satz von Dir. Solche maßlosen Übertreibungen und damit versteckte Angriffe gegen andere, kann ich nicht abhaben.


    Es ist komplett richtig, dass zunächst geklärt sein muss, ob beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt. Davon hängt alles ab.


    Mieteinkünfte in D unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland. Immer. (Sofern ein DBA nicht was anderes angeben würde.) Das hat nichts mit beschränkt oder unbeschränkt zu tun.


    Ich schrieb ebenfalls bereits völlig korrekt, dass bei beschränkter Steuerpflicht nur die Einkünfte in Deutschland in Deutschland steuerpflichtig sind und nur die Einkünfte in Deutschland angegeben werden müssen.


    So "komplett falsch" war es also gar nicht. Du müsstest allerdings eigentlich beweisen, dass maxel zweifelsfrei und 100% sicher ausschließlich der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegt, d.h. eigentlich müsstest Du beweisen, dass es unmöglich ist, dass maxel der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegt. Das kannst Du allerdings auf der Basis der gemachten Angaben nicht zweifelsfrei feststellen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss in Deutschland meine Steuererklaerung machen obwohl ich im Ausland arbeite und lebe (Schweiz).

    ich bin bis auf wochenendbesuche nur in der schweiz, muss aber in deutschland eine steuererklärung abgeben, da ich eine vermietete Immobilie dort besitze.

    Und worauf deuten diese Aussagen hin? Ich tendiere zur Annahme von Petz.

  • Und worauf deuten diese Aussagen hin? Ich tendiere zur Annahme von Petz.


    Und welche Annahme von Petz meinst Du? Ich schrieb doch "Höchstwahrscheinlich bist Du beschränkt steuerpflichtig", worauf aber Petz nur meinte, die Antwort wäre "leider komplett falsch". Dann schreibt er selbst, es läge beschränkte Steuerpflicht vor.


    steuerfreies Gehalt (internationale Organisation).


    Das lässt bei der Vielzahl von internationaler Vereinbarungen wieder viel Freiraum für Interpretationen. Und da ich aus Erfahrung weiß, dass manche durchaus eigentlich klare Gesetzestexte beim Wechsel des Sachbearbeiters im Finanzamt plötzlich ganz anders ausgelegt werden können, wäre ich immer vorsichtig, da so pauschale Schlüsse zu ziehen.


    Und das alles ändert vor allem nichts daran, dass WISO Sparbuch nicht vorgesehen ist, Steuererklärungen bei beschränkter Steuerpflicht zu erstellen. Aber auch dies ist laut Petz "leider komplett falsch".

    • Offizieller Beitrag

    Und welche Annahme von Petz meinst Du?

    Seine eindeutige und ausschließlich genannte Rechtsfolge.

    Und das alles ändert vor allem nichts daran, dass WISO Sparbuch nicht vorgesehen ist, Steuererklärungen bei beschränkter Steuerpflicht zu erstellen.

    Das stimmt allerdings wohl. Man könnte das Programm aber durchaus dazu nutzen, eine Anlage V zu erstellen. Den Mantelbogen zur beschränkten Einkommensteuerpflicht könnte man ja als PDF downloaden und gesondert ausfüllen.

  • Vielen dank für die vielen Antworten. meine wichtigste Frage ist wohl somit geklärt: ich kann nur meine Mieteinnahmen mit dem WISO programm machen, da ich beschränkt steuerpflichtig bin, den Rest eben nicht damit.
    Euch noch ein schönes WE!