Hallo,
wenn ich z.B. eine Grafikkarte oder ein Netzteil für ein PC-System erwerbe, welches schon im Vorjahr gekauft und im Anlagevermögen erfasst wurde -
wie erkläre ich den Zugang zum Wirtschaftsut? Schließlich habe ich keinen ZUgang mehr zum ANlagevermögen des Vorjahrs...
Was passiert, wenn ich in diesem Fall die Grafikkarte/das Netzteil als separates Wirtschaftsgut erfasse - wäre das falsch, bzw. was wären die Folgen?
Vielen Dank.