Unterschiedliche Anteile an Positionen des Wirtschaftsplanes

  • Hallo zusammen,


    folgendes Problem habe ich:


    Wie kann ich in HV einstellen, wenn ich ein Gebäude mit 12 WE habe; für 6 WE gilt der Wirtschaftsplan ab 1.1., für 6 weitere WE aber erst ab 1.4., weil die Wohnungen erst dann fertiggestellt waren. Also wollen diese Eigentümer natürlich auch nicht die Kosten für die ersten drei Monate tragen.


    Muss ich das über "vom Gebäude abweichende Zuordnung der Umlageschlüssel zu den Umlagekonten" eintragen? ?(


    Vielen Dank vorab für den ein oder anderen guten Tipp.


    Gruß, minocas

  • Hallo minocas,


    der Wirtschaftsplan ist in der Regel für das gesamte Gebäude, auch wenn einzelne Wohnungen noch nicht fertig sind. Mit der Fertigstellung der ersten Wohnung beginnt ja auch die Verwaltung.
    Ich rate Dir:
    - Wirtschaftsplan ab 1.1. für alle Wohnungen
    - die noch nicht fertigen Wohnungen: Eigentümerwechsel am 1.4. von Bauträger auf "richtigen" Eigentümer


    Am 31.3. dann noch alle Zählerstände notieren.


    Beste Grüße,


    Fabian

  • Also wollen diese Eigentümer natürlich auch nicht die Kosten für die ersten drei Monate tragen.


    Hallo,


    nur mal zur Info: Nach dem Wohnungseigentumsgesetz haftet jeder Wohnungseigemtümer als Gesamtschuldner, d.h., ggf. eben auch einer theoretisch auch für alles! Das wissen zwar nur die wenigsten, ist aber so. So kann z.B. jeder Eigentümer bei Verzug zur Zahlung der öffentlichen Lasten herangezogen werden. Zur Aufteilung bist Du also evtl. nicht verpflichtet, ist dann eine Sache der Vereinbarung. Würde ich mal mit einem RA für Wohnungseigentumsrecht abklären oder speziell danach googeln.


    Gruss Allzeit

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