Meine Mitarbeiterin, die auf 400-Euro-Basis (geringfügige Beschäftigung) bei mir arbeitet, hat mir mitgeteilt, dass sie schwanger ist.
Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sind mir klar. Wie läuft das aber jetzt abrechnungstechnisch weiter? Sie wird zwar erst im nächsten Jahr entbinden, ich wollte mich aber vorab schon einmal informieren.
Wen muss ich darüber informieren? Die Knappschaft und wen noch?
Da ich die Lohnabrechnungen usw. selber mache, stehe ich momentan total auf dem Schlauch, mit dem, was auf mich als Arbeitgeber zukommt. Es wäre wirklich prima, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Gruß, Crawalos