400-Euro-Job und Schwangerschaft

  • Meine Mitarbeiterin, die auf 400-Euro-Basis (geringfügige Beschäftigung) bei mir arbeitet, hat mir mitgeteilt, dass sie schwanger ist.


    Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sind mir klar. Wie läuft das aber jetzt abrechnungstechnisch weiter? Sie wird zwar erst im nächsten Jahr entbinden, ich wollte mich aber vorab schon einmal informieren.


    Wen muss ich darüber informieren? Die Knappschaft und wen noch?


    Da ich die Lohnabrechnungen usw. selber mache, stehe ich momentan total auf dem Schlauch, mit dem, was auf mich als Arbeitgeber zukommt. Es wäre wirklich prima, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


    Gruß, Crawalos

  • Hallo Crawalos,
    vorerst musst du niemanden informieren.
    Deine Mitarbeiterin muss dir irgendwann eine Bescheinigung des Arztes mitbringen, in der der voraussichtliche Geburtstermin (evtl. eine Zwillingsschwangerschaft) bescheinigt wird. Mit diesem Datum kannst du Beginn und Ende der Mutterschutzfrist berechnen.
    Die großen Krankenkassen haben gute Rechner auf Ihren Seiten. Während der Mutterschutzfrist zahlst du täglich eine Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
    Den berechnest du so:
    Nettolohn der letzen drei abgerechneten Monate : 90
    davon ziehst du 13 € (zahlt die KV) ab.
    Das ergibt bei einem Minijob von 400 € einen täglichen Zuschuss von 0,33 €; x 30 Tage für einen kompletten Monat ergibt 9,90 €.
    Dafür stellst du einen Antrag auf Erstattung nach U2.


    Die Frist musst du eventuell dann mit dem tatsächlichen Geburtstermin abgleichen.


    Nach der Schutzfrist geht es dann normal weiter oder die Mitarbeiterin beantragt Elternzeit bei dir.
    Die entsprechende SV-Meldung wird dann vom System erstellt.


    Sollte der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, musst du den Lohn weiterzahlen und über einen Erstattungsantrag U2 wieder erstatten lassen.