Umsatzsteuererstattung verbuchen

  • Hallo zusammen!


    Ich habe zu diesem Thema schon einige Threads durchgelesen - nur für den Fall, dass jemand SuFu schreit ;)


    Ich habe folgendes Problem (WISO Kaufmann 2011, alles SKR03 - Istversteuerung):


    1. Einkauf von Waren 19% - die Vorsteuer wird folgerichtig nach Bezahlung auf das Konto 1576 - Abziehbare Vorsteuer gebucht
    2. Erstattung dieser Vorsteuer durch das Finanzamt. Laut diversen Beiträgen soll auf das Konto 1780 - Umsatzsteuervorauszahlungen im Haben gebucht werden. Gegenkonto ist ja die Bank, da dort das Geld eintrifft.


    Nun die Frage: Das Konto 1576 wird ja nicht von der 2. Buchung berührt, also bleibt der Wert bestehen. Wenn ich nun den Monats- oder Jahresabschluss mache - werden diese beiden Konten dann intern miteinander verrechnet, so dass das Konto 1576 wieder auf Saldo 0 steht? Oder bleibt der Saldo dieses Kontos bestehen?


    Freundliche Grüsse


    Dirk

  • Hallo Dirk,


    die von Dir genannten Konten werden erst bei den Jahresabschlussbuchungen zum Jahresende "verrechnet".


    Dazu gehoeren dann: 1780 1775, 1575 etc etc. Der sich daraus ergebende Saldo zeigt dann die USt Zahllast / Erstattung die fuer die Umsatzsteuererklaerung verwendet wird.


    Monatlich wird da nichts umgebucht.

  • In dem Kontext muss ich mal eine blöde Frage stellen. Mit WISO EÜR + Kasse mache ich meine Buchhaltung. Quartärlich gebe ich ans Finanzamt meine USt- Voranmeldung mittels Elster ab und bekomme mal was zurück, mal zahle ich was. Muss ich diese Erstattungen/Zahlungen nach Eingang/Abbuchung auf meinem Bankkonto auch nochmal als Buchung in WISO EÜR + Kasse anlegen oder macht das die Software automatisch? In meinen Buchungen tauchen die ja nicht automatisch auf.

  • Richtig - und außerdem handelt es sich bei diesen Zahlungen/Erstattungen ja um betriebsrelevante Ausgaben bzw. Einnahmen, ohne die das Ergebnis der EUR, also der Gewinn oder Verlust, nicht stimmen würden :)


    Viele Gruesse

    Maulwurf

  • Hmm, mein reales Bankkonto und das Konto Bank in WISO EUR+Kasse stimmen eh nicht überein. Wie soll das auch gehen? Meine Firma ist im Hochlauf und macht noch Verluste, die ich aus meinem Privatvermögen ausgleiche. Diese "Privateinlagen" habe ich von meinem privaten Konto entnommen. Wenn ich mir diese als Einnahme buchen würde, hätte ich ja keinen Verlust, den ich wiederum steuerlich geltend machen kann. Aber mein reales Bankkonto ausgleichen muss ich, da ich keine Überziehungsmöglichkeit habe.

  • Wenn das ein Geschäftskonto ist und du dem FA irgendwann mal die Kontoauszüge zur Verfügung stellen musst, dann prost Mahlzeit. Das Konto Privateinlagen ist kein Umsatzkonto und geht somit auch nicht in deine GuV mit ein.

  • Hallo,

    es ist durchaus möglich, das Privatkonto zu verwenden, wenn nicht bilanzierzungspflichtig.
    bei mir: Privatentnahmen: 1800 Privateinlagen 1890 (Belege nicht vergessen!)

    Damit Kannst Du Dein Bankkonto 1:1 in der US abbilden.

    Gruß

    Peter



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    Peter Staps
    Edelstahl-Zubehör & Schmiedeeisen
    Edelstahl-Geländer-Stecksystem
    Kaufmann Professional
    danach Kaufmann Unternehmer Suite
    danach ?
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  • Ich glaube, ihr habt mich falsch verstanden. Ich habe ein Geschäftskonto für meine Firma. Aber auf dieses habe ich vom Privatkonto zur Sicherung der Deckung privat Geld "eingelegt". Diese Privateinlage habe ich bisher aber in WISO EÜR nicht gebucht, da es ja keine "Einnahme" ist. Deswegen sind Bankkonto in der Software und Geschäftskonto im real nicht identisch. Wenn ich eine Privateinlage so buchen kann, dass beides übereinstimmt, ohne dass ich eine Verlustschmälernde Einnahme habe, würde ich das so machen, aber leider weiß ich nicht wie.

  • Ich würd dir lieber raten, deine Buchhaltung jemandem mit etwas Sachverstand zu überlassen, wenn du nicht mal zwischen Privat- und Erfolgskonten unterscheiden kannst.

  • Moin partylogger,


    Deine Einlagen von Privat auf Dein Bankkonto musst Du natürlich buchen, und zwar über Bank an Privateinlage.

    Das hat doch noch lange keine Gewinnauswirkungen!

    Da Du sagst, dass es Dein betriebliches Bankkonto ist, ist es zwingend, dass Buchungskonto und Kontoauszug übereinstimmen.

    Wenn Du das privat eingelegte Geld dann im Betrieb ausgibst, wie willst Du das dennn dann verbuchen? Dann würde ja Dein Bankkonto ins Minus rutschen???


    Es ist keine Einnahme, sondern eine Einlage - völlig gewinneutral! Und Du bist nicht der erste Selbständige, der so etwas macht. Aber verbuchen musst Du es!


    LG Chris