Hallo Community,
mein Mann (Freiberufler) hat 2003 einen PC gekauft und diesen für 3 Jahre abgeschrieben. Im Dezember 2009 wurde der PC aufgerüstet (Arbeitsspeicher, € 90,51 netto).
Wie und wo müssen wir diesen Arbeitsspeicher buchen? Der PC taucht im Programm unter "Anschaffung bis 2007" noch auf. Muß der Arbeitsspeicher dort als Anlagenzugang eingetragen werden? Oder können wir ihn bei den übrigen Betriebsausgaben eintragen (GWG ist er ja nicht da nicht selbständig nutzbar)?
Zur Info: Wir benutzen WISO Sparbuch 2010.
Vielen Dank!