Eintragung Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

  • Hallo,


    Ich habe berufsbedingt eine Zweitwohnung unter der Woche. Wie ich das verstanden habe, kann ich dafür für 3 Monate Verfpflegungsmehraufwendungen geltend machen (zumindest bietet mir das Programm das unter doppelter Haushaltsführung an).


    Wenn ich den Menüpunkt Verpflegungsmehraufwendungen wähle, habe ich eigentlich die Möglichkeit, meine Abwesenheit zu definieren. Allerdings sind Einträge für die Tage dort nur möglich, wenn ich mittels der Checkbox darüber die Aufwendungen fürs ganze Jahr statt nur 3 Monate geltend machen möchte.


    Wenn ich nur 3 Monate geltend machen möchte, kann ich gar nichts eintragen. Bei den Kosten steht 0.


    Wie kann ich also die Kosten für die ersten 3 Monate eintragen?



    Und noch nebenbei: Macht es viel Sinn es für das ganze Jahr anzugeben und auf das Urteil des BGH zu warten?


    Danke!
    hubsi.

    • Offizieller Beitrag

    Und noch nebenbei: Macht es viel Sinn es für das ganze Jahr anzugeben und auf das Urteil des BGH zu warten?

    Natürlich ist es sinnvoll, denn nur wenn Du diese Einträge machst, diese vom FA gestrichen werden und Du gegen den Bescheid dann Einspruch erhebst mit Verweis auf die laufenden Verfahren, nur dann profitierst Du von einem eventuellen, für den Steuerzahler postiven Ausgang des Verfahrens. Egal, wie hoch die Chancen dafür sind. Wobei damals bei der rückwirkenden Begrenzung des Zeitraumes für die DHF auf drei Jahre auch niemand dran geglaubt hat, daß das positiv entschieden wird.
    Dabei muß man auch im Auge behalten, ob das dann eventuell nach negativen Bescheid vors BVG geht (wie bei der 3 Jahresfrist).


    Gruß
    Dirk