Fahrtkosten Abrechnung

  • Hallo,


    Kurzinfo zu meiner Situation:
    Ich habe eben mit Wiso Internetsparbuch meine Steuererklärung (2009) ausgefüllt.
    Ich habe 2009 als Angestellter gearbeitet (Fahrtweg 43km / eine Richtung zur Firma)
    Nebenher habe ich noch ein Kleingewerbe angemeldet gehabt (Kein Fahrtweg, da die Arbeit Zuhause durchgeführt wurde).


    Nur wo trage ich diesen Fahrtweg nun ein? Ich habe im Internet gegoogelt was man eintragen muss und kahm auf Beiträge: "Man soll 230 Arbeitstage (pauschal), und die gefahrenen KM eintragen (in meinem Fall 43km/eine Richtung). Diese Eingabemaske habe ich gefunden aber unter der Kategorie: (BETRIEBE, PRAXEN, ANDERE UNTERNEHMEN -> GEWERBEBETRIEBE - AUSGABEN - FAHRTKOSTEN) Hier habe ich genau die Eingabepunkte wie ich sie im Internet auch nachgelesen habe.


    Aber nun stellt sich mir die frage, ob das Fenster nicht nur für meine Betrieblichen Ausgaben genutzt werden soll? Hier habe ich ja auch die Ausgaben stehen von Waren und Fremdleistungen (Welche sich aber ausschließlich auf meine selbständige Tätigkeit beziehen). Ich habe den Fahrtweg, welchen ich nun eintragen möchte, nicht für mein selbständiges Gewerbe genutzt, sondern für meinen festen Arbeitsplatz.


    Ein paar Menüpunkte später gibt es diese Kategorie:
    (VERWALTUNG -> FAHRZEUGE -> NEUER EINTRAG) Hier werde ich nun aber aufgefordert die Fahrzeugmarke, Kennzeichen,die gefahrene KM in 2009 etc. zu nennen. Kurz darauf auch die KM zur Arbeitsstätte. Ich habe aktuell aber weder das Fahrzeug, noch irgendwelche KM Laufleistungen im Jahr 2009.


    Meine Frage, bevor ich komplett verzweifle mit dieser Steuererklärung:
    Soll ich meine Fahrkilometer im oberen Menü stehen lassen? Oder gibt es einen geeigneteren Platz wo die KM Leistung zu meinem "Feste Arbeitsplatz" eintragen kann? Ich würde mich sehr freuen wen mir das jemand erklären kann. Außerdem würde mich interessieren ob ich bei den KM Angaben 43km oder 86 angeben muss (43km entspricht 1Weg. Darf man Zurück auch anrechnen?)


    Vielen Dank schonmal im Voraus.
    Kay

    • Offizieller Beitrag

    Keine Ahnung, wo das im Internet-Sparbuch steht. Aber ich würde es einmal unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" als "Werbungskosten" versuchen. Und dort dann "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" suchen.


    Die 230 Arbeitstage sind ein Ansatz, denn der übliche arbeitende Steuerbürger hat und der i.d.R. als glaubhaft anerkannt wird. Dann sollten Urlaubs-, Krankheits- und sonstige freie Tage aber auch schlüssig erklärt werden. Solltest Du an weniger Tagen gearbeitet haben, so darfst Du auch nur diese angeben. Alles andere wären wissentlich falsche Angaben und Steuerhinterziehung.


    Ich glaube aber kaum, dass Du im Inter-Sparbuch An-/Eingaben für Dein Kleingewerbe (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) machen kannst. Ist das nicht ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gedacht?

  • Zitat

    Ich glaube aber kaum, dass Du im Inter-Sparbuch An-/Eingaben für Dein Kleingewerbe (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) machen kannst. Ist das nicht ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gedacht?

    Das versteh ich jetzt nicht ganz.


    Zitat

    Die 230 Arbeitstage sind ein Ansatz, denn der übliche arbeitende Steuerbürger hat und der i.d.R. als glaubhaft anerkannt wird. Dann sollten Urlaubs-, Krankheits- und sonstige freie Tage aber auch schlüssig erklärt werden. Solltest Du an weniger Tagen gearbeitet haben, so darfst Du auch nur diese angeben. Alles andere wären wissentlich falsche Angaben und Steuerhinterziehung.

    Okay, wenn ich aber in dieser Firma nichtmehr arbeite und keine Informationen über Krankheitstage habe, gehe ich ein Risiko ein wenn ich ein paar tage einfach abziehe? Also Quasi unter die 230 Tage? Ist ja keine Steuerhinterziehung, als vielmehr fehlende Informationen. Ist ganz normaler Fulltimejob (Einzelhandelskaufmann mit 40Stunden Woche etc.)


    Mit dem "Werbekosten Menü" werde ich mal auf die Suche gehen. Darf ich denn die KM Leistung für nur 1 Richtung angeben oder Hin und Rückweg?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Du wirst ja ungefähr nachvollziehen können, wieviel Urlaubs. und Krankheitstage du hattest. Ansonsten halt eine Bescheinigung vom ehemailigen Arbeitgeber ausstellen lassen.


    Wohnung Arbeitsstätte gilt die einfach Fahrt (eine Strecke).