Beurteilung gewünscht
Wie geht Unternehmer/FA/Betriebsprüfer um mit folgendem theoretischem Fall in der Praxis?: es wird eine damals per Überweisung bezahlte Eingangsrechnung über 100 € incl 19 % MWST zu einem zurückliegenden abgeschlossenen Jahr (2009) jetzt gefunden, die nicht angegeben wurde.
- Wie sieht der korrekte Weg aus? Umsatzsteuererklärung/Einkommensteuererklärung für jenes Jahr korrigieren und konkret wie geht man am einfachsten vor?
- In eigenen Unterlagen einfach offen dazulegen, sodass bei einer Betriebsprüfung der Prüfer auch Futter hat. Nachzahlen tut man wohl gerne bei dem seiner Arbeit.... Ist ja echt nur vorübergehend verloren gegangen und alles im geringen Rahmen....
- ... Euerer Urteil ... Euere Erfahrung bitte!
- DANKE