Anerkennung von doppelter Haushaltsführung als Single mit Wohnung im Elternhaus

  • Hallo zusammen,




    Ich bewohne seit 2005 eine abschließbare Wohneinheit (Kochnische, Arbeitszimmer, Schlafzimmer und Bad) im Obergeschoss des Hauses meines Vaters. Hierzu wurde in 2005 ein Vertrag zur unentgeltlichen Überlassung von Wohnraum zwischen mir und meinem Vater geschlossen.
    In 2009 habe ich nach dem Studium einen Job bei einem Arbeitgeber weit weg von meiner bisherigen Wohnung angenommen (380 km Entfernung). Dieser Wohnsitz wurde als Zweitwohnsitz angemeldet.
    Ich fahre jedes Wochenende nach Hause (mit dem Firmenwagen, welchen ich privat nutzen darf und mit der 1% Regelung versteuer).


    Ich bin seit 7 Jahren in einer Beziehung, wohne aber nicht mit meiner Freundin zusammen. Mein Lebensmittelpunkt liegt in meiner bisherigen Heimat bei meinem Hauptwohnsitz, wegen meiner Freundin, Familie und bekannten. Und ich bin wirklich nur beruflich an meinem Zweitwohnsitz in Frankfurt.


    Nach der Abgabe meiner Steuererklärung für 2009 mit doppelter Haushaltsführung geht es nun schon ewig zwischen Finanzamt hin und her. Zuerst wurde ein Grundriss der Wohnung angefordert, welchen ich dann auch übergeben habe. Anschließend wurde ein Mietvertrag für den Hauptwohnsitz in der Wohnung im OG meines Vaters verlangt, dort habe ich dann den Vertrag zur unentgeltlichen Überlassung von Wohnraum an das FA gesendet.


    Jetzt kam wieder ein Schreiben mit neuen Fragen, und ich habe das Gefühl, dass es nicht leicht wird mit dem Finanzamt und ich etwas Unterstützung benötige.


    Das Finanzamt will nun den Grund wissen weshalb der Hauptwohnsitz der Mittelpunkt meiner Lebensinteressen ist. Kann ich mich dort auf die Freundin, Familie, Freunde berufen oder ist dies nicht ausreichend?


    Desweiteren geht das FA auf den Überlassungsvertrag für die Wohnung ein. "Bei unentgeltlicher Nutzung ist zu prüfen, ob die Kosten dieser Haushaltsführung aus eigenen Mitteln getragen wurden.... entsprechende Nachweise (unterhaltskosten des Hauses für Wasser, Energie, Heizung etc. bzw. Lebenshaltungskosten)"


    In der Praxis hab ich mir am Jahresende bisher mit meinem Vater immer die Kosten (Wasser, Kanal, Müll, Strom usw.) angeschaut und ich hab dann ca. 1/3 der Kosten übernommen. Seperate Strom-Wasserzähler für meine Wohnung im Obergeschoss sind nicht vorhanden denn es war nie vorgesehen diese Wohnung an fremde Personen zu vermieten.
    Wie sich vermutlich jetzt als Fehler herausstellt habe ich diese Kosten meinem Vater Bar auf die Hand gegeben...


    Was würdet Ihr mir empfehlen dem Finanzamt zu antworten bzw. wie soll ich laufende Lebenshaltungskosten nachweisen?!

    • Offizieller Beitrag

    Was wurde denn in dem Nutzungs-/Überlassungsvertrag vereinbart?


    Nach dem bisher geschriebenen kein eigener Haushalt i.S. einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung.


    Sich Ende des Jahres zusammensetzen und über mögliche Kostenbeteiligungen diskutieren ist nicht wirklich eine regelmäßige Beteiligung an den Kosten der Haushaltsgemeinschaft. Womöglich dann noch in bar und mit Weihnachtsgeschenken etc. verrechnen. Alles im Zweifel als willkürlich und Gestaltungsmissbrauch zu zerpflücken.


    In meinen Augen beim FA keine Chance auf Anerkennung.


    Im Übrigen kann und darf Dir Unterstützung gegenüber dem FA nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe leisten. Und den hättet Ihr besser schon vor "Vertragsabschluss" hinzugezogen.

  • Im Überlassungsvertrag wurde vereinbart, dass mir mein Vater die Wohnung (sogar mit Grundriss als Anhang) überlässt und die komplett Möblierung mein Eigentum ist.
    Bzgl. Nebenkosten wurde darin nichts schriftlich vereinbart. Das ist ja auch bereits 5 Jahre her und keiner dachte, dass es jemals zur "doppelten Haushaltsführung" kommt.


    In der Praxis ist das bisher so abgelaufen, dass mein Vater mir ende des Jahres eine Aufstellung über die Gesamten Nebenkosten gezeigt hat, welche Anteilsmäßig (teilweise nach Person, teilweise nach m²) von mir bezahlt werden.
    Wir sind das dann immer Ende vom Jahr zusammen durchgegangen. Und ja, leider habe ich bis auf einmal (2007) ihm das Geld immer Bar gegeben weil er das bevorzugt hatte.


    Im Nachhinein betrachtet war es mit Sicherheit ein Fehler die Nebenkosten überwiegend in Bar zu bezahlen. Desweiteren ist zu den Nebenkosten vertraglich nichts vereinbart worden aber bezahlen muss (und habe) ich die definitiv, mein Vater würde mich sonst rauswerfen.
    Ich hab sogar ne eigene Hausratversicherung usw. für meine Wohnung dort. Aber ich sehe ein, dass hier vertraglich nachgebessert werden sollte.


    Sprich ich werde mich für 2009 wohl besser geschlagen geben (war sowieso nur ein halbes Jahr, da ich den Job erst zum 1.7. angenommen habe).
    Soweit ich weiß kann ich dann zwar keine doppelte Haushaltsführung abrechnen aber Fahrten zum Arbeitgeber, einmal pro Woche die Strecke von meinem Hauptwohnsitz zum Arbeitgeber (380 km) und 4 Tage in der Woche zwischen Zweitwohnung und Arbeitgeber (10 km)


    sprich
    46x 380 x0,3 € = 5244 €
    +
    184x10x0,3 € = 552 €
    ---------------------------------
    5796 Euro


    das sollte ja problemlos möglich sein. Und für 2010 werde ich das dann enstprechend anders vertraglich vorbereiten was die Nebenkostenübernahme meinerseits angeht und dann rechne ich den doppelten Haushalt eben ab 2010 ab.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich sehe ein, dass hier vertraglich nachgebessert werden sollte.

    Nachträglich würde dann aber aus einer ehemals privat veranlassten doppelten Haushaltsführung auch keine beruflich veranlasste mehr werden. Auch nicht für die Zukunft. Deswegen muss man sich ja vor dem ganzen Gedanken machen und ggf. beraten lassen.