Fahrtkosten mit PKW und ÖPNV bzw ÖFV müssen getrennt werden

  • Es ist nicht verständlich, warum Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln hierachisch unter Kraftfahrzeug eingeordnet sind. dadurch sind sie nicht auffindbar und es ist auch schlicht falsch. :thumbdown:
    Daß das im Formular EÜR auch so ist 8| , spielt ja keine Rolle. Man muß ja nicht jeden Furz der Finanzterroristen übernehmen. Das Programm kann es ja trotzdem nachher an der jur. richtigen, aber sachlich falschen Stelle eintragen.


    Till

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