Hallo Ihr Kundigen,
gleichzeitig mit dem Einkommensteuer-Bescheid 2009 ist mir auch der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2009 zugegangen. Die Beträge von 2008 wurden übernommen; 2009 ist nicht erwähnt. In 2009 hatten wir keinen Gewinn aus Veräußerungen, sondern wieder Verluste - wen wundert's. Die Bestätigung der Bank über die Verluste hab ich auch umgehend ans Finanzamt weiter geleitet, allerdings als die Bescheide vermutlich schon in der Mache waren (die Belege zum Eink.-Steuer-Bescheid waren da bereits zurück !). Da demnächst die Einspruchsfrist abläuft, ist meine Frage: Hat sich zwischen 2008 und 2009 etwas in diesem Bereich geändert? Soll ich Einspruch einlegen?
Danke im voraus!