Unterstützung Bedürftiger

  • Guten Tag,


    leider ist meine Mutter ist schwer an Krebs erkrankt. Die anfallenden Kosten für die Behandlung / Pflege können durch die Rente meiner Eltern nicht getragen werden, da diese sehr gering ist. Ich möchte Sie deshalb zumindest finanziell unterstützen - Kosten für Kurzzeitpflege, Essen auf Rädern etc. -


    Kann ich die Kosten als auperdewöhnliche Belastungen bzw als Unterstützung Bedürftiger steuermindernd geltend machen? Wenn ja, was muß ich beachten, z.B. Rechnungslegung etc.


    Vielen Dank im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst Deine Eltern durch Zahlungen unterstützen. An diese gehen schließlich auch die Rechnungen und laufen die Erstattungen der Krankenkasse/n und Sozialbehörde/n. Es gelten dann die ganz normalen Regeln des § 33a EStG zu Unterhaltsleistungen. U.a. die Anrechnung der eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person/en. Ansonsten gibt es im Forum mit der Suchfunktion zu Unterstützung Bedürftiger reichlich Lesestoff.

  • Vielen Dank für die Information.


    Eine Frage noch: Müssen die Rechnungen auf meinem Namen laufen (Eltern als "Lieferadresse") oder auf den Namen meiner Eltern resp. ist das egal? Ich möchte die Kosten direkt an den Leistungserbringer bezahlen und hätte jetzt noch die Wahl.


    (Das FA hat mir telefonisch mitgeteilt, dass es besser wäre, wenn die Rechnung auf meine Person bzw. Adresse lautet)


    Danke im Voraus für eine schnelle Information

    • Offizieller Beitrag

    Rechnungen auf Deinen Namen und Zahlungen von Deinem Konto machen nur Sinn, wenn ein Ansatz nach § 33 EStG (unter Anrechnung zumutbarer Eigenbelastung) in Betracht kommt. Das ist m.E. jedoch sehr fraglich und hängt von diversen zusätzlichen Faktoren ab.


    Du kannst, wie von mir schon ausgeführt, nur Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG geltend machen. Da könnten dann deine Zahlungen an Dritte evtl. einen "vereinfachten Zahlungsweg" darstellen. Hängt aber vom konkreten Einzelfall ab.


    Wenn Du schon beim FA eine Auskunft eingeholt hast, würde ich, unverbindlich, schriftlich beim zuständigen Bearbeiter nachfragen. Eine verbindliche Auskunft des FA würde ggf. etas Kosten und Bedarf auch gewisser formeller Voraussetzungen.


    Also alles persönlich mit FA klären oder evtl. einen Steuerberater (evtl. auch Lohnsteuer-Hilfeverein) zu Rate ziehen.