Lohnsteuer-Ermäßigung, welcher Antrag wäre der richtige?

  • Hallo,


    ich bräuchte bitte mal Hilfe. :hail:


    Da ich alleinerziehend bin und nur Teilzeit arbeite, hatte ich für 2010 bereits einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt.
    Jetzt hab ich gelesen, daß ich keinen neuen Antrag für 2011 ans Finanzamt schicken muß weil die Beträge automatisch von 2010 übernommen werden. Laut WISO-Sparbuch/Lohnsteuerermäßigung 2011 soll bei geringfügigen Änderungen der vereinfachte Antrag benutzt werden, bei größeren natürlich der volle Antrag.
    Nun weiß ich jetzt nicht, welchen ich nehmen sollte? ?(


    Es geht darum, daß ich seit einigen Monaten wegen meines runden Geburtstages ca 30 Euro monatlich mehr an Krankenkassenbeiträgen habe, daß müßte ich ja dann im jeweiligen Antrag neu angeben, auf der Steuerkarte für 2010 hatte ich das nicht ändern lassen weil ich dachte es reicht wenn ich die Kosten dann in der Steuererklärung angebe.
    Dann kommt hinzu, daß mein Kind nächstes Jahr in die Schule kommt, ich weiß also bisher nur die Höhe der Kindergartenbeiträge/Betreuungskosten bis Juli 2011 und könnte diese eingeben, was der Hort nach der Schule kostet weiß ich noch nicht da es gestaffelte Zeiten und Beträge gibt und ich aufgrund geplanten Standortwechsels meines Arbeitgebers (ohne festes Datum) noch gar nicht sagen kann, wie lang es dann im Hort betreut werden müsste.


    Welcher Antrag ist denn da besser?


    Viele Grüße,
    Bogi

  • Hallo Hermann,


    Dankeschön! :)


    Ich hatte nur in der Hilfe der Software gesucht und da hat mich das Wort "geringfügig" verwirrt, ich habe nun einen vollständigen Antrag angelegt, auch wird jetzt der Fehler den ich beim vereinfachten Antrag angzeigt bekam - beim Eintrag der Betreuungskosten bis Juli - nicht mehr angezeigt.


    Was mich noch interessieren würde:
    Der Freibetrag wurde ja bisher immer in der ans Finanzamt geschickten Karte eingetragen die man dann selbst wieder zum Arbeitgeber schicken mußte.
    Wie funktioniert das in Zukunft, kriegt man ein Schreiben vom Amt welches man zum Arbeitgeber weiterleitet oder wird das zwischen denen dann auch nur noch elektronisch übermittelt ohne den Weg über mich zu gehen?


    Viele Grüße,
    Bogi

    • Offizieller Beitrag

    Du musst nach wie vor den Antrag auf LoSt-Ermäßigung selbst beim FA stellen. Dazu forderst Du Deine LoSt-Karte 2010 beim AG an und sendest sie zusammen mit dem Antrag an das FA.


    Von dort erhälst Du die Karte wieder (mit den neuen Einträgen) zurück und übergibst diese dann wieder dem Arbeitgeber.