Ausgleichsbetrag nach §154 BauGB

  • Hallo,


    in meiner Steuererklärung für das Jahr 2009 möchte ich den an die Stadt gezahlten Ausgleichsbetrag für eine Sanierungsmaßnahme der Innenstadt als Grundstückseigentümer steuerlich geltend machen. Leider weiß ich nicht, unter welcher Rubrik ich dies eintrage. Die auf dem Grundstück befindliche Immobilie wird ausschließlich selbst genutzt.




    Leftiman

    • Offizieller Beitrag

    Leider weiß ich nicht, unter welcher Rubrik ich dies eintrage.


    Das Problem lässt sich leicht lösen:


    Es ist nirgends einzutragen, weil steuerlich nicht berücksichtigungsgfähig.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......