Anerkannter Kilometersatz wird nicht mehr anerkannt?

  • Hallo,


    ich habe vor vier Jahren meine Fahrzeugkosten anhand Belegen nachgewiesen. Seitdem wird dieser Kilometersatz vom Finanzamt regelmäßig anerkannt. Beim aktuellen Steuerbescheid wird er nun urplötzlich nicht mehr anerkannt -- mit dem Text "Der Kilomeersatz kann ohne Belege und esprechende Nachweise nicht anerkannt werden".


    Die Frage ist nun: Kann das Finanzamt aus heiterem Himmer plötzlich die Anerkennung verweigern, ohne das zumindest irgendwe im Voraus anzukündigen? Ich muss mich doch als Steuerbürger auch darauf verlassen können, dass as Finanzamt nicht willkürlich reagiert?


    Und was kann ich nun tun? Einpruch? Und wie bergünde ich den am besten? Gibt es evtl. einschägige Urteile?


    Übrigens: Das Fahrzeug ist natürlich das selbe.


    Ganz vielen Dank im Voraus!


    Schnitzelchen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist nun: Kann das Finanzamt aus heiterem Himmer plötzlich die Anerkennung verweigern, ohne das zumindest irgendwe im Voraus anzukündigen?

    Wenn sich nach Auffassung des FA die Verhältnisse, die zu diesem Kilometersatz geführt haben, ändern, dann muss es das sogar aufgreifen.


    Ansonsten handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine Abschnittsbesteuerung. Das heißt, die Besteuerungsgrundlagen sind für jeden Besteuerungszeitraum erneut zu prüfen. Es kann ja auch sein, dass die von Dir in den Vorjahren erklärte Kilometerpauschale noch nie eingehend geprüft wurde.

  • Ich würde erst einmal anrufen und freundlich darauf hinweisen, dass die Berechnung dem FA schon vorgelegen hatte. Es könnte nämlich gut sein, dass der Bearbeiter dies einfach übersehen hat, z.B. weil die alten Steuerakten archiviert worden sind. Du solltest aber auch dann schriftlich Einspruch einlegen, wenn der Bearbeiter dir am Telefon zusagen sollte, den Bescheid von Amts wegen zu ändern.

  • Dankeschön für Eure Antworten!


    Aber muss ich nicht nach Treu und Glaube doch davon ausgehen können, dass mir das FA sagt, wenn es *in Zukunft* einen genauen Nachweis haben will, nicht sozusagen rückwirkend...? Ich muss mich doch auch auf irgend etwas verlassen können und sollte nicht einer Willkür unterworfen sein?


    Immerhin wurde der Satz ohne Kommentar über Jahre hinweg anerkannt...

    • Offizieller Beitrag

    Aber muss ich nicht nach Treu und Glaube doch davon ausgehen können, dass mir das FA sagt, wenn es *in Zukunft* einen genauen Nachweis haben will, nicht sozusagen rückwirkend...?

    Du hast gelesen, was ich #2 geschrieben habe?

    Ich muss mich doch auch auf irgend etwas verlassen können und sollte nicht einer Willkür unterworfen sein?

    Das hat mit Willkür überhaupt nichts zu tun. Da gibt es diverse Gründe, nach denen eine Neuberechnung des Kilometersatzes geboten sein kann.

  • Mir ging es mit den Fahrzeugkosten ähnlich: Jahrelang wurde die Pauschale anerkannt (> 80% geh- und stehbehindert), plötzlich wurden Einzelnachweise verlangt. Darauf war ich natürlich nicht vorbereitet und hatte keine Quittungen aufgehoben. Geh- und stehbehindert bin ich aber immer noch....
    Fazit: Immer mit dem FA und einer Meinungsänderung rechnen ... die tauschen ja auch regelmäßig ganz bewusst die Zuständigkeiten alle Jahre aus, damit keine ungewollten "Seilschaften" entstehen...


    Gruss Allzeit

    Windows 7 HE (64bit); 8 GB RAM; Intel (R) Core(TM)2 Quad CPU Q6600 2.40GHz; ATI Radeon HD 5770

    • Offizieller Beitrag

    ... die tauschen ja auch regelmäßig ganz bewusst die Zuständigkeiten alle Jahre aus, damit keine ungewollten "Seilschaften" entstehen...

    Wie kommst Du denn darauf?

  • Aber muss ich nicht nach Treu und Glaube doch davon ausgehen können, dass mir das FA sagt, wenn es *in Zukunft* einen genauen Nachweis haben will, nicht sozusagen rückwirkend...? Ich muss mich doch auch auf irgend etwas verlassen können und sollte nicht einer Willkür unterworfen sein?


    Ob das Finanzamt jedes Jahr die Belege anfordert oder nur manchmal, macht für Dich zunächst mal keinen Unterschied: Du musst jedes Jahr die Belege sammeln und die tatsächlichen Kosten damit nachweisen. Das Finanzamt kann in bestimmten Fällen darauf verzichten, die Belege tatsächlich für ein Jahr sehen zu müssen, wenn die Kosten (und die sonstigen Umstände) nicht verändert haben.


    Dieses "kann" ist aber kein Recht für Dich und entlastet Dich nicht davon, die Belege zu besitzen, um die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Das ist Deine Verantwortung.


    Und auch wenn das Finanzamt mehrere Jahre die Belege nicht angefordert hatte, so ergibt sich daraus für Dich auch kein "Gewohnheitsrecht". Du musst die Belege trotzdem haben und vorweisen können, solange die Aufbewahrungsfristen gelten.

  • Wie kommst Du denn darauf?


    Hallo Miwe4,
    hat mir mal der SB im Finanzamt so erklärt, als ich mal nach dem bisher für mich zuständigen SB fragte. War für mich eigentlich auch nachvollziehbar.


    Gruss Allzeit

    Windows 7 HE (64bit); 8 GB RAM; Intel (R) Core(TM)2 Quad CPU Q6600 2.40GHz; ATI Radeon HD 5770

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Miwe4,
    hat mir mal der SB im Finanzamt so erklärt, als ich mal nach dem bisher für mich zuständigen SB fragte. War für mich eigentlich auch nachvollziehbar.
    Gruss Allzeit

    Ist echt Blödsinn, was der Dir da erzählt hat.