Hallo zusammen,
auf dem Gebiet der Steuererklärung bin ich neu und bin noch einigermaßen unsicher...
Bei der Sichtung meiner Belege sind mir insbesondere zwei Belege ins Auge gefallen, bei denen ich unsicher bin, ob die Abzugsfähig sind:
Beide stammen aus dem aktuellen Steuerjahr. Es handelt sich um Anerkenntniserklärungen zu Sachschadensmeldungen, wie man sie eben ausfüllen muss, wenn man als Zeitsoldat bei der Bundeswehr Teile der persönlichen Ausrüstung verliert.
Es handelt sich um einen Beleg aus dem Frühjahr, Wert: 84,84 € und einen aus dem November, Wert: 44,22 €.
Die Beträge sind jeweils von mir zu erstatten gewesen (Verlust und Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten auf Selbsthaftung).
Kann ich die beiden Belege mit einreichen, und besteht Aussicht auf Anrechnung?
Freundliche Grüße