Steuerliche Berücksichtigung eines privaten PKW bei Selbstständigem

  • Leider weiß ich bei Folgendem nicht weiter:
    Ich bin selbständiger Therapeut, der an 3 unterschiedlichen Sozialeinrichtungen freiberuflich arbeite. Ich habe auch eine kleine eigene Praxis in einem angemieteten Raum. Ohne ein Arbeitszimmer zu berücksichtigen bearbeite ich meine Fälle zu Hause.


    Für meine Fahrten zu den Einrichtungen bez. zu meinem Praxisraum hatte ich in den vergangenen Jahren einen Wagen geleased, Vertragsende Mitte 2009. Diesen Wagen habe ich mit der 1% Regel eingebracht (auf der Basis des Neuwertes von 15.310 €).


    1. Frage: Ich habe dabei die Annahme benutzt, dass alle diese Fahrten keine "Fahrten von zu Hause zum Arbeitsplatz" sind, da das Zentrum meiner Arbeit mein Zuhause ist. Ist immer durchgegangen, ist das auch Steuerrechtlich richtig?


    Nach Ende des Leasing-Vertrages Mitte 2009 habe ich den Wagen "restgekauft" für 3.800 €.
    Nun ist er mein Privatwagen.


    2. Frage (eigentlich die Wichtige):
    Wie kann ich (ohne ein Fahrtenbuch) die regelmäßigen Fahrten zu den 3 Beschäftigungsorten und meinem angemieteten Praxisraum steuerlich gelten machen?
    Ich habe bisher nie ein Fahrtenbuch geführt, da die Reisen regelmäßig jede Woche stattfinden, immer die gleichen km, immer die gleiche Zeit.


    Wäre sehr dankbar für einen Rat!

    • Offizieller Beitrag

    1. Frage: Ich habe dabei die Annahme benutzt, dass alle diese Fahrten keine "Fahrten von zu Hause zum Arbeitsplatz" sind, da das Zentrum meiner Arbeit mein Zuhause ist. Ist immer durchgegangen, ist das auch Steuerrechtlich richtig?

    M.E. ist es das nicht. Du solltest Dir einmal § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6 EStG anschauen.

    2. Frage (eigentlich die Wichtige):
    Wie kann ich (ohne ein Fahrtenbuch) die regelmäßigen Fahrten zu den 3 Beschäftigungsorten und meinem angemieteten Praxisraum steuerlich gelten machen?

    Was denn jetzt? In der Überschrift schreibst Du "Pkw im Privatvermögen", im Text schreibst Du sinngemäß "Pkw Unternehmensvermögen und für Privatfahrten 1%-Regelung", zuletzt schreibst Du wieder "Pkw ist jetzt in meinem Privatvermögen".


    Was meinst Du im Übrigen, was man noch geltend machen kann, wenn der Pkw tatsächlich dem Unternehmensvermögen zugeordnet ist (wovon ich ausgehe) und alle Kosten schon in den Betriebsausgaben enthalten sind?


    Freue Dich schon mal auf die nächste Betriebsprüfung.


    Ich meine, Du solltest mal daran denken, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen.

  • Zitat von »Ulfilas«
    1. Frage: Ich habe dabei die Annahme benutzt, dass alle diese Fahrten keine "Fahrten von zu Hause zum Arbeitsplatz" sind, da das Zentrum meiner Arbeit mein Zuhause ist. Ist immer durchgegangen, ist das auch Steuerrechtlich richtig?
    M.E. ist es das nicht. Du solltest Dir einmal § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6 EStG anschauen.

    Ich fragte, weil genau dies mir vor 4 Jahren vom Steuerberater so eingerichtet wurde und ich daraus nicht schlau wurde. Als ich vor einem Jahr die Steuer zum ersten Mal selbst machte, übernahm ich die bisherige Form:
    Ich wohne am Ort A, fahre an 4 verschiedenen Tagen jeweils zu den unterschiedlichen Orten B, C, D, um dort in Einrichtungen zu arbeiten, die mir dazu den Arbeitsplatz bieten. Ich stelle denen dann Honorarrechnungen.
    Vom Steuerberater wurde mir geraten, einen Pkw zu leasen, weil ich nur so die Führung eines Fahrtenbuches vermeiden könne.


    Als ich über diese Form und eben über § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6 EStG stolperte und mir auch beim Finanzamt auf ausdrückliche Nachfrage gesagt wurde, die Absetzung sei so korrekt, erklärte ich mir das Ganze nur damit, dass "mein Betrieb" ja zu Hause angesiedelt sei (wo ich alle Grundarbeiten durchführe), und damit die Fahrten zwischen Betrieb und externer Arbeit stattfin


    Zitat von »Ulfilas«
    2. Frage (eigentlich die Wichtige):
    Wie kann ich (ohne ein Fahrtenbuch) die regelmäßigen Fahrten zu den 3 Beschäftigungsorten und meinem angemieteten Praxisraum steuerlich gelten machen?
    Was denn jetzt? In der Überschrift schreibst Du "Pkw im Privatvermögen", im Text schreibst Du sinngemäß "Pkw Unternehmensvermögen und für Privatfahrten 1%-Regelung", zuletzt schreibst Du wieder "Pkw ist jetzt in meinem Privatvermögen".

    Ich schrieb, dass der Leasing Vertrag endete. Damit schied er aus dem Betrieb aus, oder wie kann man das sonst verstehen?
    Dass ich den selben Wagen als gebrauchten dann kaufte, führte ihn doch in mein Privatvermögen über, oder?

    Was meinst Du im Übrigen, was man noch geltend machen kann, wenn der Pkw tatsächlich dem Unternehmensvermögen zugeordnet ist (wovon ich ausgehe) und alle Kosten schon in den Betriebsausgaben enthalten sind?

    Er ist doch nach Ende des Leasingvertrages nicht mehr dem Betrieb zugeordnet, oder?


    Freue Dich schon mal auf die nächste Betriebsprüfung.

    Weil ich diese Schwierigkeiten vermeiden will, frage ich ja eben!


    Ich meine, Du solltest mal daran denken, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen.

  • Nicht diskutieren, sondern wie sagte miwe4:


    Ich meine, Du solltest mal daran denken, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen.



    Ich habe auch eine kleine eigene Praxis in einem angemieteten Raum.


    ...also sind die Fahrten von zu Hause in deine Praxis eben "Fahrten zur Arbeitsstelle".
    ...die Fahrten von der Praxis zu den Einrichtungen sind Geschäftsfahrten.
    ...wenn ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt, ist es egal, ob geleast oder gekauft. Du setzt dann eh alle Kosten ab, und durch die 1 % Regelung und die 0,03 % Regelung werden die Privatfahrten abgedeckt.


    MfG Günter

  • Günter, Danke für Dein persönliches Beispiel!


    Mein Fall ist eben, dass meine Praxis in unmittelbarer Nähe von zu Hause ist. Es gibt also praktisch keine Fahrt von zu Hause in eine Praxis.


    Mein Fall kann doch nicht so selten sein.
    Gibt es denn nicht viele Ärzte, die in ihrem eignen Haus ihre Praxis haben?
    Wenn so ein Arzt nun als Spezialist ein paar Mal in der Woche in verschiedene Klinken fährt, in denen er Behandlungen durchführt, sind das dann eben "Fahrten zur Arbeitsstelle"?
    Oder sind es doch "Geschäftsfahrten"?
    Ändert sich die rechtliche Lage vollkommen, wenn er seine Praxis im Nebenhaus hat?
    Nach Deiner Darstellung werden es dann auf einmal Geschäftsfahrten!


    Gruß, Ulfilas

    • Offizieller Beitrag

    Mein Fall ist eben, dass meine Praxis in unmittelbarer Nähe von zu Hause ist. Es gibt also praktisch keine Fahrt von zu Hause in eine Praxis.

    Wie kann ich (ohne ein Fahrtenbuch) die regelmäßigen Fahrten zu den 3 Beschäftigungsorten und meinem angemieteten Praxisraum steuerlich gelten machen?

    Na was denn jetzt? Du fährst ja wohl mit dem Pkw in die von Dir angemietete Praxis. Also hast Du dies auch entsprechend steuerlich zu würdigen.

    Ändert sich die rechtliche Lage vollkommen, wenn er seine Praxis im Nebenhaus hat?

    Natürlich. Liegt ja wohl auf der Hand.

  • Hallo, miwe4:


    mein Praxis-Raum ist auch nur das, Praxis-Raum, also Behandlungsraum.
    Vor- und Nacharbeiten eines Therapie-Falls, Einarbeiten in neue Fälle und in Literatur, usw. findet zu Hause statt, am heimischen Schreibtisch im Wohnzimmer, also nicht in einem häuslichen Arbeitszimmer. Das existiert nicht.
    (Bis vor 3 Jahren gab es so was, habe ich aber aufgelöst)


    Der Praxisraum liegt so nah, dass ich meist laufe, seltener mit dem Fahrrad hinfahre, noch seltener mit dem Auto. Deine Meinung, ich führe dorthin mit dem Pkw trifft also kaum zu.


    Insofern ist der angegebene Praxisraum nicht sehr verschieden von den weiter weg liegenden Einrichtungen, an denen ich praktiziere.


    Meine bisherige Schlussfolgerung: Nach den bisher erhaltenen Aussagen aus dem Forum, sind also alle Anfahrten bzw. Gehstrecken als Fahrten in die Arbeit anzusehen.


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    mein Praxis-Raum ist auch nur das, Praxis-Raum, also Behandlungsraum.

    Also Betriebstätte.

    Deine Meinung, ich führe dorthin mit dem Pkw trifft also kaum zu.

    Das ist nicht meine Meinung. Das hast Du selber so geschrieben.

    Insofern ist der angegebene Praxisraum nicht sehr verschieden von den weiter weg liegenden Einrichtungen, an denen ich praktiziere.

    Und ob er das ist.

    Meine bisherige Schlussfolgerung: Nach den bisher erhaltenen Aussagen aus dem Forum, sind also alle Anfahrten bzw. Gehstrecken als Fahrten in die Arbeit anzusehen.

    Nein. Du hast nichts verstanden.

  • Danke für Deine ausführlichen Erklärungen und die mir ausgesprochenen Anerkennung!


    Du redest dich um Kopf und Kragen ?(


    Hallo, nu glaub ihm doch einfach. Kannst du nicht zwishen den Zeilen lesen.
    Wenn dein zu Hause und dein Behandlungsraum im Umkreis von 100 m liegen, dein Auto steht am Behandlungsraum und du läufst zu Fuß, und da du ja eh einen Firmenwgen hast, so sind alles andere Geschäftsfahrten.
    Du musst nur noch deinen Privatanteil über die 1% Regelung versteuern, was willst du mehr ;)
    MfG Günter

  • ich denke, dass grade der TE diese Kunst beherrscht.
    Es ist schon merkwürdig, was hier teilweise für ein rauher Ton herrscht. Warum werden Fragesteller persönlich diffamiert?? ist der Sache wohl nicht sehr dienlich.. schließlich kann ich auch nicht Verkäufer werden, wenn mich die Kunden nur anko***en.


    In diesem Sinne ein frohes Fest


    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Warum werden Fragesteller persönlich diffamiert??

    Du siehst offensichtlich etwas, was ich so nicht erkennen kann.


    Gegenfrage: Warum nehmen Fragesteller die Vorschläge und Ratschläge, die man Ihnen gut gemeint gibt, nicht an?


    Guter Wille alleine reicht für Buchführung und Steuererklärungen oft nicht. Man muss auch schon mal in das maßgebliche Gesetz (und Programmhilfen) schauen und konkret nachlesen. Das kann zwar schon mal lästig sein, schult aber und hilft einem bei etwaigen künftigen Probleme/Fragestellungen. Aber beleidigt sein, wenn einem nicht das gewünschte steuerliche Ergebnis als Lösung präsentiert wird, ist auch nicht hilfreich.

  • Schön, dass mein Einwurf jemanden interessiert.
    Sicherlich meine ich nicht, dass hier jemand verbal bösartig attackiert wird. Es geht mir wie hier um wenig hilfreiche, oberlehrerhaften Einwürfe, die die Verständnisfähigkeit des Fragestellers ziemlich offen anzweifeln. Sicherlich ist nicht jeder ein Experte, deswegen fragt er ja hier.
    Auch die gebetsmühlenartigen Verweise auf die Forumssuche, andere Netzinhalte oder nicht zuletzt der sicherlich gut gemeinte Hinweis, doch lieber einen StB aufzusuchen sind nur mittelbarhilfreich. Sicherlich macht sich der Grossteil der User vorher die Mühe, sein Problem anderweitig zu klären. So aber entsteht offenbar bei manchem Fragesteller der Eindruck, lästigerweise dümmliche Fragen zu stellen und damit die Zeit desjenigen zu stehlen, der antwortet. Ergo wird wohl eher darauf verzichtet, hier Rat zu suchen.
    Dies ist mir in der letzten Zeit vermehrt aufgefallen, vielleicht bin ich auch nur zu sensibel. Aber im Sinne dieses Forums- User helfen Usern- kann das wohl nicht sein. Trotzdem oder grade deswegen mein Dank an alle hier, die sich bemühen, effektive Hilfe zu leisten.


    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Sicherlich macht sich der Grossteil der User vorher die Mühe, sein Problem anderweitig zu klären.


    Und genau diese Annahme ist eben hin und wieder falsch!
    Einige Fragen werden nach dem Motto "Das Forum wird schon helfen." gestellt, dabei fehlt es oft nur am Willen, sich z. B. mit der Bedienungsanleitung auseinanderzusetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht mir wie hier um wenig hilfreiche, oberlehrerhaften Einwürfe, die die Verständnisfähigkeit des Fragestellers ziemlich offen anzweifeln. Sicherlich ist nicht jeder ein Experte, deswegen fragt er ja hier.

    Du kannst mir glauben, als Fachmann erkennt man oft schon am ersten Satz, ob jemand Hilfe aus dem Forum nachvollziehen kann, oder, ob er nicht lieber sofort zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehen sollte, weil sich aus einer Beantwortung der Frage/n dutzende weitere Fragen ergeben, die ein Forum gar nicht klären kann bzw. darf.

    Sicherlich macht sich der Grossteil der User vorher die Mühe, sein Problem anderweitig zu klären.

    Schon mal an "Bequemlichkeit" gedacht? Und zur Forensuche ist Ziffer 3 der Forenregeln ziemlich aussagekräftig. Und die Forenregeln hat doch jedes Mitglied gelesen (na ja: zumindest akzeptiert hat es diese).

    ... oder nicht zuletzt der sicherlich gut gemeinte Hinweis, doch lieber einen StB aufzusuchen sind nur mittelbarhilfreich.

    S.o.; wenn dieser Hinweis kommt, dann immer aus Erfahrung.

  • Auch die gebetsmühlenartigen Verweise auf die Forumssuche, andere Netzinhalte oder nicht zuletzt der sicherlich gut gemeinte Hinweis, doch lieber einen StB aufzusuchen sind nur mittelbarhilfreich.


    Es gibt eben Fragen, aus denen der Fachmann erkennt, daß der Fragesteller keinerlei Grundwissen besitzt. Da nutzt dann aber auch keine Schritt-für-Schritt-Anleitung, weil bei falscher Anwendung ein größerer Schaden entstehen kann.
    In einem solchen Fall ist ein Steuerberater billiger wie jeder gut gemeinte Rat, und deshalb dann die Empfehlung, einen solchen aufzusuchen.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt eben Fragen, aus denen der Fachmann erkennt, daß der Fragesteller keinerlei Grundwissen besitzt. Da nutzt dann aber auch keine Schritt-für-Schritt-Anleitung, weil bei falscher Anwendung ein größerer Schaden entstehen kann.
    In einem solchen Fall ist ein Steuerberater billiger wie jeder gut gemeinte Rat, und deshalb dann die Empfehlung, einen solchen aufzusuchen.

    Besser und freundlicher hätte man es nicht formulieren können. :thumbsup: