prozentuale Telefonkosten in EkSt. Bereich statt in der EÜR ?

  • Hallo Forenmitglieder,


    ich bin Freiberufler und mache erst zum 2. mal selbst die EkSt. + UsSt... und zwar mit 'Wiso Sparbuch'


    Ich verstehe nicht, wie sich genau die EÜR zum allgemeinen Bereich der EkSt. verhält - konkret:
    wenn ich alle Kontobewegungen in der EÜR buche um Einkommen/Verlust zu ermitteln, gibt es eben manche Punkt "nochmal" im allgemeinen EkSt. Bereich der Software, ich könnte z.B. Fahrzeugkosten und Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers auch in diesem Teil Buchen.


    Wann sollte man das in der EÜR machen, wann im EkSt. Bereich?
    Sollen im EkSt. Bereich eher nur die Sachen gebucht werden, die in der EÜR als '1800'= 'privat' gebucht wurden?


    Und noch konkreter:
    weil man als Freiberufler Telekommunikationskosten ja anscheinend nicht zu 100% buchen sollte, wäre eine Eingabe im EkSt. Bereich viel einfacher, wo man nach der Aufsummierung die Kosten eines Anschlußes insgesamt z.B. zu 80% als freiberuflich wirksam machen kann - wohingegen es bei einer Buchung im EÜR Bereich offenbar nötig ist, den prozentualen Wert jeweils einzeln zu ermitteln und zu buchen.


    Weiß irgend jemand etwas zu diesem Thema?
    Wäre sehr froh um Erfahrungen & Ratschläge! ?(

  • Eine Antwort wäre mir ehrlich gesagt lieber gewesen als eine Gegenfrage. Ich habe nicht BWL studiert und hatte auch auf meine spärliche Erfahrung in Sachen 'Steuern machen' hingewiesen.


    Ich kann die Gegenfrage leider nur im Punkt "Nachvollziehbarkeit" aufgreifen und verstärkt um diese bitten! Was meinst Du denn, miwe4 ? ?

    • Offizieller Beitrag

    ..... wohingegen es bei einer Buchung im EÜR Bereich offenbar nötig ist, den prozentualen Wert jeweils einzeln zu ermitteln und zu buchen.

    Das ist im Prinzip immer notwendig.


    Mitentscheidend ist auch, ob Du private Wirtschaftsgüter (WG) auch unternehmerisch nutzt, oder, ob Du überwiegend unternehmerisch genutzte WG auch privat nutzt.


    Was machst Du genau; umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei; ggf. Anwendung Kleinunternehmerregelung, etc. etc. ?


    Was hast Du für Kenntnisse im Steuerrecht bzw, in der Buchführung (Aufzeichnungen)?

  • Ich mache Mediendesign und Kunst - ersteres als Dienstleistung mit 19%, letzteres als Verkäufe freier Arbeiten mit 7% UsSt..
    Kleinunternehmer trifft wohl zu, weil es einen Firmennamen und eine USt-ID gibt, Gewerbetreibender bin ich aber nicht.
    Letztes Jahr hatte ich Verluste und sparte mir den Steuerberater - drum hab ich mich so gut es ging in Buchungskonten, Abschreibungen und sogar Investitionsabzugsbeträge vorgetastet, indem ich versuchte, die von meiner Steuerberaterin bearbeiteten Jahre nachzuvollziehen. Mein 'Wissen' ist also eher eine pragmatische Nachahmung von Details als daß ich die großen Zusammenhänge wirklich verstehen würde.


    Deine Zeilen interpretiere ich nun so:
    Kriterium für die Entscheidung zwischen den EÜR- und EkSt.-Bereichen ist, daß der EkSt. Bereich erstmal nur für Privates ist und z.B. nur Telefonkosten, die EIN BIßCHEN beruflich genutzt werden, darin zum Tragen kommen - eine berufliche Nutzung also UNTER 50% liegt? Die Kosten eines solchen Anschlusses würde ich dann in der EÜR wohl mit '1800=privat' verbuchen.
    Ist das so richtig gedacht?

    • Offizieller Beitrag

    Kleinunternehmer trifft wohl zu, weil es einen Firmennamen und eine USt-ID gibt, Gewerbetreibender bin ich aber nicht

    Du solltest Dir in diesem Zusammenhang einmal den § 19 Absatz 1 UStG anschauen. Dann würdest Du den Unterschied zwischen Kleinunternehmer (UStG) und Kleinstunternehmer (EStG, GewStG, etc.) erkennen.

    Letztes Jahr hatte ich Verluste und sparte mir den Steuerberater - drum hab ich mich so gut es ging in Buchungskonten, Abschreibungen und sogar Investitionsabzugsbeträge vorgetastet, indem ich versuchte, die von meiner Steuerberaterin bearbeiteten Jahre nachzuvollziehen.

    Das war in meinen Augen ein Fehler. Zumindest, wenn ich mir das Ergebnis Deiner Fragen hier im Forum anschaue.

    Mein 'Wissen' ist also eher eine pragmatische Nachahmung von Details als daß ich die großen Zusammenhänge wirklich verstehen würde.

    Ohne steuerliches und buchungstechnisches (auch EÜR) Grund-/Vorwissen geht es nicht.

  • EIN BIßCHEN


    ...das gibt es im Steuer- und Finanzwesen gar nicht. ?(


    Nachdem was du so schreibst, bleibe lieber bei Deinem Steuerberater.
    MfG Günter