Mietanteil der Kollegen verbuchen

  • Hallo Forum -
    mein Buchungsproblem finde ich hier leider nirgens beschrieben, obwohl es ein sicher sehr verbeiteter Sachverhalt ist:


    Ich teile mein Atelier/Büro mit zwei Kollegen, jeder von uns ist Freiberufler, jeder hat einen Raum.
    Als Hauptmieter überweise ich monatlich den Gesamt-Mietzins an die Hausverwaltung, während meine Kollegen ihren Anteil an mich überweisen.


    Ist es für die Buchung der Ein- und Ausgänge auf meinem Konto das beste, wenn ich meine Zahlung der Miete splitte in
    1. - meinen Mietanteil als 4210=Miete
    2. - den Mietanteil der anderen als 1590=durchlaufender Posten
    und entsprechend die Eingänge der anderen ebenfalls als 1590 Eingang verbuche?


    Oder gibt es noch eine andere Lösung ohne Splitten? Dann wäre meine Zahlung insgesamt 4210 - aber als was würdet ihr die Eingänge verbuchen?
    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Ich teile mein Atelier/Büro mit zwei Kollegen, jeder von uns ist Freiberufler, jeder hat einen Raum.

    Welche Verträge liegen dem zu Grunde? Umsatzsteuertatbestände zu beachten bzw. beachtet (siehe Deinen anderen Thread)?


    In Zusammenhang mit Deinem anderen Thread gesehen kann ich nur auf die Inanspruchnahme des Rates eines Steuerberaters hinweisen. Der scheint mir doch angebracht. Ansonsten könnte eine evtl. Umsatzsteuer-Sonderprüfung ein böses Erwachen geben.

  • Die einfachste Lösung, jeder bezahlt seinen Anteil selbst.
    Alles andere ist wie miwe4 sagt nicht zu empfehlen und kann zu hohen Umsdatzsteuer-Nachzahlungen führen, die du dann bezahlen musst.
    MfG Günter

  • Hallo miwe4 und g.horn,


    vielen Dank für Eure Antworten! Ja, ich hätte das gleich dazu schreiben sollen, daß die Umsatzsteuer hier kein Problem ist: weil die meisten der Mieter Künstler sind und von der Umsatzsteuer befreit sind, hatte die Hausverwaltung netterweise auf die Erhebung derselben verzichtet, und das steht auch so im Mietvertrag: "Die Miete wird ohne Mehrwertsteuer erhoben".


    Ist unter diesem Aspekt die vorgeschlagene Buchungstrennung in 4210 und 1590 dann also ok?


    Ich werd´s mir aber für die Zukunft merken, daß man von indirekter Mietzahlungen eher die Finger lassen sollte - ehrlich gesagt schockiert es mich etwas, daß man selbst in Fällen, die so nachvollziehbar nichts mit Geschäft und Gewinn zu tun haben anscheinend nicht argumentieren kann...!

  • hatte die Hausverwaltung netterweise auf die Erhebung derselben verzichtet, und das steht auch so im Mietvertrag: "Die Miete wird ohne Mehrwertsteuer erhoben".


    ...das hat damit nichts zu tun.
    Du hast als Gewerbetreibender Mieteinnahmen, und ob diese umsatzsteuerfrei sind richtet erstens nach deinem Status und ist auf jeden Fall zweifelhaft.
    Deshalb entweder aufhören, jeder zahlt selber oder einen Fachmann für Steuerrecht anhören.
    MfG Günter

  • Hallo g.horn,
    ich bin - wie zu Beginn geschrieben - kein Gewerbetreibender sondern Freiberufler.
    Als mein Vermieter den oben erwähnten Passus in den Mietvertrag setzte, wußte er auch, daß das auf alle seine Mieter zutrifft.


    Auf meine anfängliche Frage wage ich jetzt schon gar nicht mehr zurück zu kommen - die Wahl des richtigen Buchungskontos...
    Aber daß Ihr meine vorgeschlagene Konto-Splittung noch nicht selbst auf´s Korn genommen habt, nehm ich mal als Hinweis, daß ich meine eigene Fragestellung ausreichend gut selbst beantwortet habe.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast die Zahlungen Deiner Untermieter in jedem Fall als Betriebseinnahmen zu erfassen. Egal, ob mit oder ohne Umsatzsteuer. Da kommt es schlicht auf die Verträge an. Und deren Inhalt ist uns nicht bekannt.


    Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass Dein Vermieter so einfach auf die Möglichkeit einer "Option" zur Umsatzsteuer für diese Vermietungsumsätze verzichtet, da Du ja Unternehmer bist und umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigst. Aber ohne Kenntnis aller entscheidungserheblichen Umstände kann da niemand eine korrekte Aussage treffen. Typischer Fall für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

  • Hallo miwe4! Das war jetzt echt eine hilfreiche Antwort - und das um diese Zeit! Vielen Dank!!
    Den Passus des Mietvertrages hab ich nicht für irgendwelche schlauen Ausreden erfunden, sondern den haben wir so zusammen ausgehandelt. Und da höre ich jetzt auch auf mir Sorgen zu machen (wie gesagt - ich merk´s mir für die Zukunft, geteilte Miete wird immer wieder mal vorkommen).
    Meine letzte kleine Unklarheit:
    --> wäre eine Buchung meiner 'Mieteinkünfte' als 1590 also keine ausreichende "Erfassung als Betriebseinnahme"? Was sonst wäre ein durchlaufender Posten?

  • Was sonst wäre ein durchlaufender Posten?


    Ein Durchlaufender Posten ist ein Begriff aus der Buchhaltung. Durchlaufend sind solche Posten, die vom Unternehmer nur zeitweilig vereinnahmt oder verauslagt werden und das Unternehmen lediglich als Treuhänder für den Betrag fungiert. Das ist immer dann der Fall, wenn der Unternehmer selbst keinen Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden hat und auch keine Verpflichtung zur Zahlung an den Empfänger.
    Du bist aber schon an die Weiterleitung an den Empfänger verpflichtet, oder... :?: ...-also kein durchlaufender Posten.
    MfG Günter

  • Ok - vielen Dank für die Erklärung, Günter! Das habe ich nicht gewußt!
    Dann verstehe ich jetzt wieder mal, wie wenig ich von all dem verstehe.
    Daß 1590 hier Quatsch ist wäre natürlich auch schon weiter oben im Thread eine wertvolle Information gewesen.
    Dann jedenfalls nochmal danke für Eure Bemühungen!

  • Hallo sowi_alsauch,


    meine Frau hat in Ihrem Laden auch noch jemand mit drin, der die Miete an sie zahlt und meine Frau überweist die gesamte Miete an den Vermieter. Da meine Frau in diesem Jahr eine Steuerprüfung hatte, weiß ich auch, dass das soweit korrekt ist.


    Aufpassen musst Du, wenn in den Zahlungen Deiner Kollegen noch andere Kosten "versteckt" sind. Die Miete des Raumes mag ja steuerfrei sein, aber wenn die Kollegen Strom, Wasser, Telefon, Arbeitsmaterial, o.ä,. nutzen, so sind diese nicht von einer Umsatzsteuer befreit! Also da musst Du ganz genau aufpassen, was in den Verträgen zwischen Dir und Deinen Kollegen drin steht. Wenn diese diese Posten mitbenutzen, brauchst Du einen extra Vertrag oder es sollte im "Untermietvertrag" explizit erwähnt werden.


    Bei meiner Frau ist es so, dass in dem Untermietvertrag ein Anteil steuerfreier Miete drin ist und ein Anteil für die oben aufgeführten Kosten, für welche Sie die Umsatzsteuer zahlen muss...


    Gruß aus Berlin,
    jens

    Strebe nie nach Dingen, die auch Dümmeren gelingen!

    • Offizieller Beitrag

    meine Frau hat in Ihrem Laden auch noch jemand mit drin, der die Miete an sie zahlt und meine Frau überweist die gesamte Miete an den Vermieter. Da meine Frau in diesem Jahr eine Steuerprüfung hatte, weiß ich auch, dass das soweit korrekt ist.

    Ja, aber es kommt eben neben der vertraglichen Gestaltung auch auf die tatsächliche Durchführung an.

    Also da musst Du ganz genau aufpassen, was in den Verträgen zwischen Dir und Deinen Kollegen drin steht. Wenn diese diese Posten mitbenutzen, brauchst Du einen extra Vertrag oder es sollte im "Untermietvertrag" explizit erwähnt werden.

    Deshalb haben wir zu einem Steuerberater geraten. Gerade weil zu befürchten ist, dass in den Mietnebenkosten Umsatzsteuer enthalten ist, die auch in voller Höhe gezogen wird (Vorsteuer) und eben nicht weiterberechnet wird. Das böse Erwachen kommt dann eben bei der nächsten Umsatzsteuer-Sonderprüfung.