Bewirtungskosten

  • Hallo,


    ich versuche verzweifelt die Bewirtungkosten so einzugeben, dass sie automatisch in den richtigen Felder beim EÜR-Formular übernommen werden. (70-30 Regelung)


    Hat jemand einen Tip wie das geht?

  • Laut Info zum neuen Update soll es eine Beispielbuchung zur 70/30 Regel geben.


    "Einnahmenüberschussrechnung
    * Neues Buchungsbeispiel für Bewirtungskosten (Aufteilung 70/30)"


    Wo finde ich diese denn?

  • Also ich habe auch das Problem. Im alten Programm gab es den Eintrag Bewirtungskosten 70/30. Im neuen finde ich mich nicht zurecht.


    Hast du inzwischen eine Lösung?


    Mein Stand:


    Hab' gerade bei Buhl-Support zwei Mal angerufen. Mitarbeiter 1 habe ich kaum verstanden, Mitarbeiter 2 sagte, dass er ein Techniker sei und von Buchungen nix versteht, sogar Sachkontonummer musste ich ihm sagen. 70/30 müsste das Programm automatisch machen, aber wie man es prüft, weiß er nicht. Evtl. geht es mit Splitbuchung, wie man daraus Vorlage macht, welche automatisch 70/30 berechnet weiß er nicht.


    Jetzt habe ich im Handbuch nachgeschalgen, Seite 198. Angeblich mahct das Programm es automatisch und soll einen Betrag dann abziehen, was man in EÜR-Ausdruck dann sieht. Ich sehe es bei mir aber nicht.


    bin gerade echt enttäuscht, wenn ich wüsste, welches Programm so einfach wie EÜR2007 ist, würde ich wechseln, aktuell ist nicht so viel an Buchungen eingetragen.

  • Sry, ich habe auch keinen aktuelleren Stand, außer das sich mir den Weg mit der Hotline direkt gespart habe. da ist es ja fast einfacher nach dem Import ins EÜR-Form die Kosten manuell auf 70/30 umzuverteilen.

  • Über Extras - Standardbuchungsvorlagen wieder rein - kommt die Vorlage zwar neu rein, aber dann sind manche Vorlagen doppelt drin und man muss manuell löschen.


    Außerdem scheint die Buchungsvorlage nicht ganz korrekt zu sein, da die 19% Steuer auch gesplittet wird, obwohl die voll abzugsfähig ist.



    Gibt es ein alternatives Programm?

  • Hab' jetzt nachgerechnet, 19% sind zwar irreführend in Splittingtabelle ausgewiesen, scheinen aber insgesamt korrekt abgezogen zu werden.


    Hab' acht einen dicken Hals, wegen so einer Kleinigkeit drei Stunden verplempert.

  • Hallo,


    ggf. kann folgendes Vorgehen helfen um Bewirtungskosten 70/30 zu buchen und die komplette Vorsteuer zu berücksichtigen.


    Bei SKR 3: Splittbuchung 70% auf Kto. 4650 und 30% auf 4655 (Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben) in beiden Fällen 19% Vorsteuer einstellen an Kasse, Bank, über was was auch immer die Zahlung erfolgte.
    Lg. Intraco.