Beitragserstattung in der GKV - Wann/Wo?

  • Ich habe einen Wahltarif bei meiner GKV abgeschlossen bei der ich einen Teil der Beiträge zurück erhalte. In der Steuererklärung muss dies ja mit angegeben werden, da es den Abzug der Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben mindert. Jetzt sind mir aber ein paar Sachen noch nicht so klar.


    1. Wann - gebe ich die Beiträge an? Habe für 2010 einen Vorschuss im Januar bekommen. Die Abrechnung und Restzahlung kommt aber erst in 09/2011. Trage ich also für 2010 nur die Anzahlung ein und für 2011 dann die Anzahlung 2011 sowie die Restzahlung 2010? Oder muss ich 2010 erst komplett mit der Steuererklärung 2011 angeben?


    2. Wo - sind diese Beträge anzugeben? Im Eintrag der Lohnsteuerbescheinigung in Feld 25 werden ja diese Beträge normalerweise eingetragen. Kürze ich hier den Betrag um die erhaltenen Erstattungen? Muss ich hier ggf. noch andere Punkte betrachten, da der Wert ja um 4% für das Krankentagegeld gekürzt wird? Oder wird der Betrag in einem eigenen Feld eingegeben, welches ich noch nicht sehe?


    Danke vorab für eure Hilfe.
    Gruß Adrian.

    • Offizieller Beitrag

    1. Wann - gebe ich die Beiträge an?

    Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.

    2. Wo - sind diese Beträge anzugeben? Im Eintrag der Lohnsteuerbescheinigung in Feld 25 werden ja diese Beträge normalerweise eingetragen. Kürze ich hier den Betrag um die erhaltenen Erstattungen?

    Ja. Entsprechende Aufstellungen, Nachweise bzw. Bescheinigungen dann der Erklärung beifügen.