Hallo Kaufmann-Gemeinde,
im Kaufmann-Personal habe ich korrekte Lohnabrechnungen erstellt
und die Daten über die PLUS-Taste in die FiBu - Buchung eingelesen.
Leider habe ich es bisher nicht geschafft diese Lohndaten
in für mich richtiger Reihenfolge zu übertragen,
d.h. die Personalkosten (z.B. Lohn auf Konto 4110)
und die Bank auf das Gegenkonto 1200 zu legen.
Wahrscheinlich ist der Weg über ein Verbindlichkeitskonto (z.B. 1810) zwingend ?
Für mich ist EÜR (SKR 81) ausreichend, daher ein Zusatzaufwand.
Frage: Gibt es einen direkten Weg , LOGE, SOZ und VB FA
auf die Personal-Konten zu legen und die Bank auf
das Gegenkonto 1200 ?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Grüsse von GHornig
Lohnabrechnung auf Fibu Konten übertragen
- GHornig
- Erledigt
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Was machst du denn nun....EÜR oder FIBU
MfG Günter -
Hallo Günter
Was machst du denn nun....EÜR oder FIBU
MfG Günter=> Ich mache Beides EÜR plus FIBU, d.h. ich übernehme ab Januar
diese Leistung vom Steuerbüro.
Die arbeiten aber mit DATEV und sollen auf meinen Basisdaten
nur noch den Jahresabschluss machen.Ich möchte also nach Estellen in L+G die Löhne plus Steuerabgaben plus
Sozialabgaben in Fibu auf die entsprechenden 3 Konten buchen.
Dabei aber nicht die angebotenen Konten "drehen".
Der Steuerberater erwarten eine korrekte Buchung auf Konto und
Gegenkonto. Vielleicht ist der Begriff EÜR für einen Buchungsprofi
deshalb nicht ganz korrekt,
hoffe aber das du mein Problem verstanden hast.Ohne den Arbeitsgang => Button PLUS => Lohndaten übernehmen
im Fibu des Kaufmanns kann ich die 3 Daten natürlich auch manuell
eingeben - Falls alles nur über 17xx Zwischenbuchung geht.
Bitte um Rückmeldung.MfG GHornig
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=> Ich mache Beides EÜR plus FIBU
,,,das musst du mal genauer erklären
Eine EÜR kennt z.B. keine Verbindlichkeiten. Deine Löhne einschl. Nebenkosten werden erst bei Bezahlung gebucht.
Bei einer FIBU musst du beim Monatsabschluss natürlich die folgenden Konten bebuchen.
Die Zahlungen laufen anschließend auch über diese Konten, so dass deren Saldo dann gegen 0 geht.1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt
1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer
1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
1748 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen von Arbeitnehmern
1750 Verbindlichkeiten aus Vermögensbildung
1755 Lohn- und GehaltsverrechnungskontoMfG Günter
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Hallo Günter,
danke für die Erläuterungen.
1. D.h. ich muß bei der Buchung meiner Löhne/Gehälter und LSt/SV-Abgaben
doch über die Konten 1740 bis 1742 gehen.2. Bzgl. Deinem Fragezeichen:
,,,das musst du mal genauer erklären
Eine EÜR kennt z.B. keine Verbindlichkeiten. Deine Löhne einschl. Nebenkosten werden erst bei Bezahlung gebucht.
......
MfG GünterIch bin Anwender der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 ermitteln muss (außerdem nicht vorsteuerabzugsberechtigt),
daher ist eben der Kontenrahmen EÜR hinterlegt. Das ist nötig, weil das Finanzamt das Formular EÜR haben will.
Danke nochmals für deine Hinweise.
MfG GHornig