Gewinnvortrag

  • Hallo,


    meine Situation: Ich habe bisher als Selbständiger Freiberufler eine EÜR für die Steuer gemacht. Jetzt ist mein Hauptkunde weggebrochen. Ich befürchte 2011 nicht viel einzunehmen. Ich habe dieses Jahr ca. 200 T€ eingenommen, die Ausgaben liegen unter 30 T€. Das beste wäre, wenn ich einen Gewinnvortrag? machen könnte, um die Einnahmen von 2010 auf mehrere Jahre zu verteilen. Dann muß ich jedoch mindestens 3 Jahre bilanzieren, zu dem ich einen Steuerberater benötige. Kann mir jemand abschätzen, ob sich das lohnt? Ich habe ca. 100 Posten für Ausgaben pro Jahr, ca. 20 Posten für Einnahmen pro Jahr.


    Gruß WoW

  • Das beste wäre, wenn ich einen Gewinnvorzug? machen könnte, um die Einnahmen von 2010 auf mehrere Jahre zu verteilen.


    Ich befürchte 2010 nicht viel einzunehmen. Ich habe dieses Jahr ca. 200 T€ eingenommen, die Ausgaben liegen unter 30 T€.
    Was denn nun, erst schreibst du, daß du in 2010 nicht viel einnehmen wirst, und im zweiten Satz sprichst du von 170 T€ Gewinn :?:


    Gewinnvorzug ist ein Begriff aus dem Aktienrecht.
    Meinst du evtl. Gewinnvortrag :?: ........dann lies mal hier.......


    Gewinnvortrag
    Der Gewinnvortrag ist ein durch den Gewinnverwendungsbeschluß verbleibender Gewinnrest, der für die Gewinnregulierung vorgetragen wird. Er ist Teil des Eigenkapitals und bedeutet, daß in der Biianz einer Aktiengesellschaft ein Gewinnrest auf die Bilanz des nächsten Jahres vorgetragen wird. Dies ist der Fall, wenn nach der Ausschüttung und nach der Zuweisung in die Rücklagen und der eventuellen Deckung eines Verlustvortrags noch ein Teil des Gewinns übrig bleibt. Der Gewinnvortrag wird mit Gewinn oder Verlust des nächsten Geschäftsjahres verrechnet.


    Der Gewinnvortrag ist der nach dem Beschluß über die Gewinnverwendung verbleibende Rest des Gewinns einer Kapitalgesellschaft. In der Bilanz wird der Gewinnvortrag als gesonderter Posten ausgewiesen und auf das nächste Jahr übertragen.


    Hast du eine Aktiengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft :?:
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Das beste wäre, wenn ich einen Gewinnvorzug?

    Wo hast Du denn so etwas her? Dein Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr und § 11 EStG ist zwingend anzuwenden.

  • Hallo,


    ja - da hatte ich mir den Begriff nicht richtig gemerkt. Es geht wohl um den Gewinnvortrag. Und die 200 T€ Einnahmen waren 2010 und ich befürchte 2011 weniger einzunehmen.


    Ich hatte gegoogelt. Und da bin ich auf den Gewinnvortrag gestoßen. Dieser soll nur bei einer Bilanz möglich sein, jedoch könnte ich freiwillig wohl von der EÜR auf die Bilanz für mind. 3 Jahre dann wechseln. So hatte ich das herausgefunden - wenn es denn so stimmt. Aber ich benötige dann natürlich auch mind. 3 jahre den Steuerberater, weil ich keine Bilanz erstellen kann. Die Frage ist, geht das und was spare ich ein?


    Gruß WoW

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist, geht das ..... ?

    Nein, nein und nochmals nein. Liest Du eigentlich, was wir Dir schreiben. Ich befürchte fast, Du hast auch Probleme bei der Erstellung einer ordnungsgemäßen Einnahmenüberschussrechnung. Du solltest so oder so einmal daran denken, vielleicht die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.

  • Die Frage ist, geht das und was spare ich ein?


    Nichs gegen dich persönlich, aber da hast du dir etwas ergooogelt, was hier im Forum der wohl größte Blödsinn des Jahres ist. Deshalb ganz schnell vergessen.
    MfG Günter

  • Zitat von »WoW« Die Frage ist, geht das ..... ? Nein, nein und nochmals nein. Liest Du eigentlich, was wir Dir schreiben. Ich befürchte fast, Du hast auch Probleme bei der Erstellung einer ordnungsgemäßen Einnahmenüberschussrechnung. Du solltest so oder so einmal daran denken, vielleicht die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.


    Diese Antwort finde ich unangemessen. Lesen Sie eigentlich, was ich schreibe? Nämlich, daß ich das ergoogelt habe. Ich habe einfach die Frage gestellt, ob ein Gewinnvortrag möglich ist. Und da gibt es ein Ja, oder ein Nein. Zudem frage ich mich, was Sie dazu bringt, meine Fähigkeit anzuzweifeln, eine EÜR ordentlich zu machen? Sie machen wohl schnell eine Schublade auf ....


    WoW

    • Offizieller Beitrag

    Sie machen wohl schnell eine Schublade auf ....

    Glashaus. Wir haben die Unrichtigkeit der von Dir gezogenen Schlussfolgerungen schon in unseren ersten Posts ausreichend begründet. Das sind nun wirklich Grundsätze des Steuerrechts. Und es ist hier wie fast immer, da werden mit Sicherheit einem genehme Lösungen zu einem komplett anderen Sachverhalt auf die eigene Problemstellung, ohne jede rechtliche Grundlage, übertragen. Wenn Du dann schon so beharrlich an einer vollkommen obstrusen Rechtsauffassung festhältst, dann solltest Du auch die dieser zu Grunde liegende Fundstelle verlinken. Nur so kann man sich ein Bild machen, wie Du solche Ableitungen vollziehst.


    Im Übrigen traue ich mir mit meiner Erfahrung im Steuerrecht durchaus zu, sehr schnell die tatsächlichen Steuerkenntnisse eines Fragestellers einzuschätzen. Und wenn dieser in meinen Augen Gefahr läuft sich selber Schaden zuzufügen, dann erlaube ich mir selbstverständlich, ihm seine Unkenntnis vor Augen zu führen. Dieses habe ich in freundlicher Art gemacht und werde es auch weiterhin derart praktizieren. Und glaube mir, dieser Rat ist wirklich gut gemeint.

  • Kann ich zum Mond fliegen :?:
    So klingt deine Frage in unseren Ohren.
    Wir haben dir Nein gesagt, aber du willst immer noch fliegen, was soll man da machen..........
    MfG Günter


  • ...Wenn Du dann schon so beharrlich an einer vollkommen obstrusen Rechtsauffassung festhältst, dann solltest Du auch die dieser zu Grunde liegende Fundstelle verlinken. Nur so kann man sich ein Bild machen, wie Du solche Ableitungen vollziehst...


    Bitte sehr:


    frag-steuertipps.de/922/Selbstst%C3%A4ndige/Eink%C3%BCnfte+aus+freiberuflicher+T%C3%A4tigkeit,+Verteilung+auf+mehrere+Jahre/;jsessionid=60525385DF584DB95F2837D2A6914741


    Zudem hatte ich es mit der Anmerkung "wenn dem so ist" meine nicht vorhandene Sicherheit herausgestellt. Und wenn ich mich intensiv als Laie mit der EÜR beschäftige, dann kann es sehr wohl sein, daß ich die EÜR mit größerem Aufwand ordentlich mache, auch wenn ich von Gewinnvortrag keine Ahnung habe.


    Gruß WoW

    Einmal editiert, zuletzt von Kat Steuer () aus folgendem Grund: Werbe-Verlinkungen entfernt

    • Offizieller Beitrag

    Ist also wie ich vermutet habe. Komplett anderer Sachverhalt, der mit dem von Dir im Eingangspost geschilderten Sachverhalt nichts gemein hat. Aber auch in dem von Dir verlinkten Artikel sehe ich nirgends die Formulierung "Gewinnvortrag". Im Übrigen würde selbst eine Bilanzierung bei Dir nichts an der Zuordnung der Einnahmen zum Gewinnermittlungszeitraum 2010 ändern.

  • Auch wenn du bilanzieren würdest, so gilt dann immer noch....


    . Der Vorteil der Bilanzierung ist, dass nun nicht mehr der Zeitpunkt des Zahlungszuflusses entscheidend ist für die Besteuerung, sondern der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der Einnahmen


    ...dein hoher Gewinn ist im 2010 entstanden, also auch on 2010 zu versteuern.
    MfG Günter

  • ich habs auch befürchtet.


    So etwas kann man vorher vertraglich anders/besser lösen :(
    MfG Günter