Abschreibung Gebäude bei vermietetem EFH

  • Hallo Zusammen,


    ich habe mir im Oktober 2008 ein vermietetes Einfamilienhaus gekauft, welches ich im Jahre 2013 selbst beziehen werde. Der vormalige Eigentümer war eine Erbengemeinschaft, in der auch ich Mitglied war. Ich habe also die anderen Erben ausbezahlt und nun bin ich zu 100% Eigentümer. Zudem muss ich sagen, dass ich die Immobilie weit unter dem Marktwert erworben habe. Ich möchte nun für meine Steuererklärung erstmals die Abschreibung für das Gebäude ansetzen. Ich habe es für das Jahr 2009 leider aus Dummheit/Schlampigkeit versäumt diesen Vorteil in meiner Erklärung zu nutzen.


    Ich möchte nun 1.000 € als lineare Abschrebung in meiner Erklärung für das Jahr 2010 geltend machen, da ich noch für die kommenden Jahre als Vermieter das Maximum herausholen möchte.


    Dieser Betrag lässt sich wie folgt berechnen: Wert der Immobilie incl. Gebäude ca. 180 TEUR (Baujahr 1957), davon Grundstücksanteil ca. 130 TEUR. Daraus folgt ein Gebäudewert von ca. 50 TEUR. 2% davon sind ca. 1 TEUR. Ich habe aber nur ca. 67% vom realen Wert der Immobilien an die Miterben bezahlt.


    Ich möchte Euch nun um eine Mitteilung und Einschätzung bitten, ob mein Vorgehen auch rechtskonform ist und auch so vom Finanzamt akzeptiert werden würde.


    Für weitere Vorschläge und Anregungen bezüglich dieses Themas bedanke ich mich schon mal im Vorraus.


    Vielen Dank


    Crossfire :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte Euch nun um eine Mitteilung und Einschätzung bitten, ob mein Vorgehen auch rechtskonform ist und auch so vom Finanzamt akzeptiert werden würde.

    Nein.


    unentgeltlich erworbener Teil (eigener Erbteil) = Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers
    entgeltlich erworbener Teil (Auszahlung weichender Erben) = Zahlbetrag an weichende Erben und dieser aufzuteilen im Verhältnis der Verkehrswerte Grund+Boden/Gebäude