Wiso mein Büro für UG haftungsbeschränkt

  • Servus,


    Bis jetzt habe ich mit Mein Büro immer alles Selber gemacht, aber 2011 werde ich eine UG gründen.


    Kann ich dann mit Mein Büro Standard weiter machen oder ist es sinnvoll auf Kaufmann umzusteigen? Bzw die Buchhaltung mit Wiso Buchhaltung zu machen?



    Danke


    Edit: Ist es evtl sinnvoll da ich Elektro und IT Dienstleistungen mache das Meisterbüro zu nutzen?


    Eigentlich bin ich mit MeinBüro zufrieden weil es nicht überladen ist aber mit doppelte Buchführung werde ich nicht um was andere rum kommen oder?

  • Weißt du, was du da machst :?: Wiso Mein Büro geht überhaupt nicht, du musst bilanzieren :!:
    Du unterliegst mit deiner Buchführung denselben Bestimmungen wie eine GmbH :!:
    Nebenbei bemerkt: Je nach Höhe deines Stammkapitals, bist du schon pleite, wenn du für 5 Euro Briefmarken holst.
    Also unbedingt Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater einschalten, das kannst du nicht alleine.
    MfG Günter


    Zur Info
    Die in § 5a GmbHG geregelte UG (haftungsbeschränkt) stellt keine neue Rechtsform dar. Vielmehr handelt es sich um eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital als dem für die gewöhnliche GmbH vorgeschriebenen Mindeststammkapital von 25.000 Euro und mit einem besonderen Rechtsformzusatz. Sie ist juristische Person, (im Regelfall) voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig und muss ihre Jahresabschlüsse nach Maßgabe der §§ 325, 326 HGB veröffentlichen

  • Nebenbei bemerkt: Je nach Höhe deines Stammkapitals, bist du schon pleite, wenn du für 5 Euro Briefmarken holst.

    Das kann man so nicht stehen lassen.
    g.horn hat zwar vom Grundsatz recht, allerdings hat der Gesetzgeber hier einen Schutzmechanismus vorgeschaltet, um eine Firmenpleite wegen fehlender Liquidität rechtzeitig abwenden zu können.


    Es besteht nach § 5a Abs. 4 GmbHG die Pflicht zur unverzüglichen Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Nach § 18 Abs. 2 InsO liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit dann vor, wenn die Gesellschaft voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. So können die Gesellschafter auf die sich abzeichnende Krise, die sich vielleicht erst in einigen Wochen oder Monaten zuspitzt, rechtzeitig reagieren.


    Auf das Beispiel von g.horn bezogen heißt dies:
    Bereits wenn der Geschäftsführer erkennt, dass er die 5 EUR für den nächsten Portokauf nicht mehr in der Firmenkasse hat, muss er ohne schuldhaftes Zögern eine Gesellschafterversammlung einberufen und diese könnte z.B. dann eine Kapitalerhöhung beschließen, um eine Insolvenz abzuwenden.
    Der Geschäftsführer darf eben nicht zuwarten, bis die Kasse komplett leer ist und er die Briefmarken nicht mehr bezahlen kann.


    Als Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) muss man also auf die Liquidität des Unternehmens ein besonders wachsames Auge werfen.
    Es besteht aber kein Grund derartige Schreckensszenarien an die Wand zu malen.

    4 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Als Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) muss man also auf die Liquidität des Unternehmens ein besonders wachsames Auge werfen.
    Es besteht aber kein Grund derartige Schreckensszenarien an die Wand zu malen.


    ...und das traust du einem Fragesteller zu, der MB dafür benutzen will :?:
    MfG Günter ^^

  • g.horn: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Nur weil nolive sich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit der UG (haftungsbeschränkt) noch einmal über die Leistungsfähigkeit von MB rückversichert, bekommt er von Dir schon den Stempel "unfähig".
    Falls es Dir entgangen ist, hat nolive selbst schon Alternativen ins Gespräch gebracht. Anstelle an der Qualifikation von nolive zu Zweifeln, hättest Du mal etwas zu den anderen Programmen schreiben sollen. Du bist doch in allen Foren unterwegs.


    In Kombination mit einem Buchhaltungsprogramm, z.B. WISIO Buchhaltung, könnte nolive MB durchaus weiter nutzen, aber das hatte er schon selbst erkannt.

    4 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • g.horn: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Nur weil nolive sich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit der UG (haftungsbeschränkt) noch einmal über die Leistungsfähigkeit von MB rückversichert, bekommt er von Dir schon den Stempel "unfähig".
    Falls es Dir vor lauter Erleuchtung entgangen ist, hat nolive selbst schon Alternativen ins Gespräch gebracht. Anstelle an der Qualifikation von nolive zu Zweifeln, hättest Du mal etwas zu den anderen Programmen schreiben sollen. Du bist doch in allen Foren unterwegs.


    In Kombination mit einem Buchhaltungsprogramm, z.B. WISIO Buchhaltung, könnte nolive MB durchaus weiter nutzen, aber das hatte er schon selbst erkannt.

    Danke,


    Naja wie ihr Sicher wisst in der Elektro Branche braucht man einen Meistertitel, da ich diese nicht vor all zu langer zeit gemacht habe und dass glückt hatte einen Jungen BWRler der fit war auf der Vollzeit schule zu haben bin ich kein wie ich das Einschätze Unfähiger.
    Ich bin zwar kein Steuerberater aber eine von der Sorte der Lieber seine Sache so weit wie möglich versucht (Von der Guv etc. rede ich nicht) selber zu machen damit ich weiß was in meinen Unternehmen läuft.
    Es ist nicht so wie vor 10 Jahren wo der Steinzeit Handwerker mit mühe und not seine Rechnungen am PC getippt hat und am ende des Jahre vom Steuerberater erfahren hat ob es sich gelohnt hat.


    Naja Bitte zurück zum Thema.


    Es geht darum wie eben von schon erwähnt ob ich am Besten bei MB bleibe und für die Buchhaltung was dazu nehme, auf Kaufmann um zu steigen oder auf Meisterbüro (Letzteres ist in der engsten auswahl wobei es schon wider überladen ist.)


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo nolive, danke für Deine Geduld mit unseren Beratern!
    Ich habe schon jemanden vom Fache informiert, der dir hier demnächst antworten wird.

  • g.horn: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Nur weil nolive sich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit der UG (haftungsbeschränkt) noch einmal über die Leistungsfähigkeit von MB rückversichert, bekommt er von Dir schon den Stempel "unfähig".


    Habe ich das gesagt? Sorry wenn das falsch rübergekommen ist.
    Wenn sich der Fragesteller bewusst ist, was er macht, so ist das in Ordnung.
    Nur wenn er selber sagt: (Von der Guv etc. rede ich nicht), so macht mich das stutzig.
    Da er für seine Bilanz folglich eh einen Steuerberater benötigt, bin ich der Meinung, daß dieser auch bei Einrichtung seiner Buchhaltung mitsprechen sollte.


    Anstelle an der Qualifikation von nolive zu Zweifeln, hättest Du mal etwas zu den anderen Programmen schreiben sollen.


    Tut mir leid, aber selbst ich würde keine GmbH einrichten, ohne einen Fachmann als Beistand zu haben.
    MfG Günter

  • Hallo nolive,


    aufgrund der UG und unter Beruecksichtigung, dass es einfacher ist, sich mit nur einer Software fuer alle Programmbereiche zu befassen,
    waere Wiso Kaufmann (Einzelplatz) OK.


    Solltest Du auch Abschlags- und Schlussrechnungen an Deine Kunden schreiben wollen, benoetigst Du Kaufmann Mittelstand.
    Insgesamt ist das Programm gut geeignet (z.B. Ausweis von Material und Arbeitszeit fuer Privatkunden)


    Meisterbuero hat nichts mit WISO Kaufmann zu tun und ist ein voellig anderes Programm, dass in der Grundausstattung keine Buchhaltung enthaelt. Diese muss dazugemietet werden und entspricht der Buchhaltung von WISO Kaufmann / WISO Buchhhaltung.