Eigener Hausstand Nähe Arbeitsplatz (wg. Arbeit), Wochenende Zimmer bei Eltern (Lebensmittelpunkt) - doppelte Haushaltsführung?

  • Hallo zusammen,


    würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen könnte. Habe zum Thema Werbungskosten und doppelte Haushaltsführung schon viele Beiträge gelesen und auch in der WISO Software alles durchsucht, bin aber noch nicht ganz schlau geworden :(


    Ich habe ein duales Studium bis September 2009 absolviert und danach in dem Betrieb angefangen zu Arbeiten. In 2009 habe ich von Jan-Sep also noch studiert und seit Oktober arbeitete ich jetzt komplett. Währrend der gesamten Zeit habe ich unter der Woche in einer eigenen Wohnung gewohnt (näher an Studium und Arbeitsstätte) und fahre aber jedes Wochenende zu meinen Eltern nach Hause - dort habe ich allerdings keinen eigenen Hausstand - dennoch ist der Wohnort der Eltern immernoch der Lebensmittelpunkt (Freunde, Vereine, etc...)


    Wie kann ich das nun korrekt geltend machen, oder geht das überhaupt? Der Knackpunkt, soweit ich das verstanden habe, ist das ich keinen eigenen Hausstand am "Lebensmittelpunkt" habe...?


    Momentan habe ich bei den Werbungskosten die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und zum Betrieb immer von meiner Wohnung gerechnet und nicht von meinen Eltern - ich fahre ja auch immer von der Wohnung aus dorthin. Die "Heimfahrten" an den Wochenenden würde ich allerdings ebenfalls geltend machen, nur bin ich nicht sicher wie und ob das geht.


    Viele Grüße


    PS: Falls meine Frage doch schon irgendwo beantwortet wurde, würde ich mich über einen kurzen Hinweis ebenfalls sehr freuen ;)

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich das nun korrekt geltend machen, oder geht das überhaupt? Der Knackpunkt, soweit ich das verstanden habe, ist das ich keinen eigenen Hausstand am "Lebensmittelpunkt" habe...?


    Das ist der springende Punkt.
    Kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt, keine doppelte Haushaltsführung.

    • Offizieller Beitrag

    Der Knackpunkt, soweit ich das verstanden habe, ist das ich keinen eigenen Hausstand am "Lebensmittelpunkt" habe...?

    Eben.

  • Ok - danke für eure Antworten. Hatte ich mir schon gedacht, jetzt habe ich die Gewissheit :huh:


    Zwei Fragen bleiben mir allerdings noch:
    - Kann ich die Heimfahrten dann als ganz normale Werbungskosten geltend machen?
    - Wie und wo gebe ich dann meinen Zweitwohnsitz bei der Steuererklärung an? Immerhin sind alle Entfernungsangaben für die Fahrt zur Arbeit von meinem Zweitwohnsitz gerechnet. Oder ist der Zweitwohnsitz für die Steuer trotzdem unerheblich?


    Viele Grüße

  • Die "Heimfahrten" an den Wochenenden würde ich allerdings ebenfalls geltend machen, nur bin ich nicht sicher wie und ob das geht.


    Nein, du besuchst doch nur deine Eltern und deine Freunde. Das ist doch reine Privatsache.
    MfG Günter

  • Hallo Kohlekocher,


    es ist zwar schon eine Weile her, aber ich möchte doch auf die Beiträge hier eingehen:


    Du schreibst:

    Währrend der gesamten Zeit habe ich unter der Woche in einer eigenen Wohnung gewohnt (näher an Studium und Arbeitsstätte) und fahre aber jedes Wochenende zu meinen Eltern nach Hause - dort habe ich allerdings keinen eigenen Hausstand - dennoch ist der Wohnort der Eltern immernoch der Lebensmittelpunkt (Freunde, Vereine, etc...)

    Es ist richtig, Du kannst Du zwar keine DHF ansetzen, aber sehr wohl die wöchentlichen Heimfahrten zum Wohnort Deinern Eltern, denn die sind dort und auch Freunde, Vereine, etc... und dann ist das auch Dein Lebensmittelpunkt!


    Insofern stimmt diese Aussage

    Nein, du besuchst doch nur deine Eltern und deine Freunde. Das ist doch reine Privatsache.


    MfG Günter

    so nicht.


    Unter diesem Link http://www.steuernsparen.de/ti…ch-ohne-eigenen-hausstand
    ist es auch nachzulesen:


    Lebensmittelpunkt


    Haben Sie im Elternhaus keinen eigenen Hausstand, ist zu prüfen, ob Sie dort wenigstens Ihren "Lebensmittelpunkt" haben. Denn nur dann können Sie Ihre Fahrten als Fahrten zwischen (Haupt-)Wohnung und Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale geltend machen. Der Lebensmittelpunkt ist bei Alleinstehenden dort, wo
    die engeren persönlichen Beziehungen bestehen, wo also die Eltern oder die/der Verlobte leben, der Freundes- und Bekanntenkreis ist, Vereinsmitgliedschaften bestehen, andere Aktivitäten stattfinden. Ohne Bedeutung ist, ob Sie dort eine eigene Wohnung haben oder noch im Haushalt Ihrer Eltern ein Zimmer bewohnen.
    Das Finanzamt akzeptiert die Hauptwohnung ohne weiteres als Lebensmittelpunkt, wenn Sie durchschnittlich mindestens zweimal im Monat nach Hause fahren, also mindestens 24 Fahrten im Jahr in der Steuererklärung geltend machen.


    Sollte Dein EkSt.-Bescheid für 2010 noch nicht entgültig abgeschlossen sein, kannst Du die Heimfahrten ggf. noch nachrreichen oder entsprechend Einspruch einlegen,
    ansonsten hilft es vielleicht für die Zukunft.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Es ist richtig, Du kannst Du zwar keine DHF ansetzen, aber sehr wohl die wöchentlichen Heimfahrten zum Wohnort Deinern Eltern, denn die sind dort und auch Freunde, Vereine, etc... und dann ist das auch Dein Lebensmittelpunkt!

    Das stimmt; stimmt aber auch wieder nicht.


    Diese Fahrten können nur berücksichtigt werden, wenn sie direkt von der Wohnung zur Arbeitsstätte (Uni) bzw. von der Arbeitsstätte (Uni) zur Wohnung durchgeführt werden. Fahrten von Wohnung zu Wohnung sind, im Gegensatz zur doppelten Haushaltsführung) nicht abziehbar.


    Da der TE diesbezüglich nichts erwähnt hat, sind auch alle bisher getätigten Aussagen zutreffend.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Fahrten können nur berücksichtigt werden, wenn sie direkt von der Wohnung zur Arbeitsstätte (Uni) bzw. von der Arbeitsstätte (Uni) zur Wohnung durchgeführt werden.

    Wobei die Lösung für das Problem auf der Hand liegt. ;)

  • Dazu nur noch soviel:


    Mir wurden während meines Studiums (nach erfolgter 1. Ausbildung!) und auch als alleinstehender AN die Heimfahrten
    zwischen Wohnung meiner Eltern und meiner Wohnung am Studien- bzw. Arbeitstort sehr wohl anerkannt. Und das durchaus bei unterschiedlichen FA! Genauso war es bei Kommilitonen, Kollegen und Bekannten – will sagen, es hat nicht an einem "gutwilligen" Beamten gelegen. Dem FA wird auch
    durchaus klar sein, dass man nicht am Sonntagabend zur Arbeitsstelle fährt.


    Also einreichen und das FA entscheiden lassen!!!


    Mit freundlichen Grüßen


    Sorry was / wer soll TE sein?

    • Offizieller Beitrag

    Mir wurden während meines Studiums (nach erfolgter 1. Ausbildung!) und auch als alleinstehender AN die Heimfahrten
    zwischen Wohnung meiner Eltern und meiner Wohnung am Studien- bzw. Arbeitstort sehr wohl anerkannt. Und das durchaus bei unterschiedlichen FA! Genauso war es bei Kommilitonen, Kollegen und Bekannten – will sagen, es hat nicht an einem "gutwilligen" Beamten gelegen.

    Anerkannt bekommen bedeutet nicht, dass es der rechtlichen Lage entspricht. Wenn Du Dir den Eingabebogen und die Masken im Programm anschaust, kannst Du unschwer die rechtlichen Voraussetzungen erkennen. Trägst Du, trotz besseren Wissens, etwas anderes ein, machst Du falsche Angaben. Dur ist bewusst, dass Du mit Abgabe und Untertschrift Deiner Einkommensteuererklärung die Richtigkeit der in dieser gemachten Angaben bestätigst?

    Dem FA wird auch durchaus klar sein, dass man nicht am Sonntagabend zur Arbeitsstelle fährt.

    Wodurch? Stehen da irgendwo Fahrtzeiten? Aber bei größeren Entfernungen wird da durchaus einmal nachgehakt und ggf. auch gekürzt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Fall im Zeitalter der gewinchtenden Bearbeitung überhaupt geprüft wird.

    Also einreichen und das FA entscheiden lassen!!!

    Und eine Steuerhinterziehung begehen.


    Mal abgesehen davon zahlt die Allgemeinheit, sprich wir die anderen ehrlichen Steuerzahler, Deine unrechtmäßige Steuererstattung.


    Was soll also so ein Hinweis? Hier im Forum sollen Hinweise und Erläuterungen auf Grund rechtlicher Grundlagen erfolgen und nicht nach dem Zufallsprinzip. Und Aufforderungen zur Steuerhinterziehung haben hier schon gar nichts verloren.


    Mir wurden während meines Studiums (nach erfolgter 1. Ausbildung!) und auch als alleinstehender AN die Heimfahrten
    zwischen Wohnung meiner Eltern und meiner Wohnung am Studien- bzw. Arbeitstort sehr wohl anerkannt. Und das durchaus bei unterschiedlichen FA! Genauso war es bei Kommilitonen, Kollegen und Bekannten – will sagen, es hat nicht an einem "gutwilligen" Beamten gelegen. Dem FA wird auch durchaus klar sein, dass man nicht am Sonntagabend zur Arbeitsstelle fährt.

    Ja genau. Falsche Angaben und Steuerhinterziehung. Eben, weil es in diesem Fall so einfach ist.

  • Bei derartigen Angriffen werde ich mich an weiteren Diskussionen nicht beteiligen!


    Aber zur Klarstellung: Es wurden keine falschen Angaben in den EkSt.-Erklärungen gemacht!!!


    - Es wurde sehr wohl angegeben, dass die Heimfahrtenvon Wohnung zu Wohnung durchgeführt wurden
    Man kann nämlich durchaus in den Masken entsprechende Eintragungen vornehmen, wie z.B „ Heimfahrten von A nach B,
    Lebensmittelpunkt – usw.“
    - Auch Termine und Fahrtzeiten wurden genau aufgelistet!!!


    Durch Einspruchsverfahren und FA-Wechsel erfolgte die Prüfung sogar durch unterschiedliche FÄer und deren Rechtsbehelfsstellen!


    @ miewe4: Ohne Sachkenntnis sollte man sich vielleicht doch nicht soweit aus dem Fenster lehnen!


    Und zum Abschluss in aller Deutlichkeit: ich habe hier nicht zur Steuerhinterziehung aufgerufen!


    Schade, dass mit dem neuen Forum auch der Ton ein anderer geworden ist.

    • Offizieller Beitrag

    Bei derartigen Angriffen werde ich mich an weiteren Diskussionen nicht beteiligen!

    Ist bei der Art Deiner Äußerung vielleicht auch besser. Man kann in einem Forum nicht irgendwelche Behauptungen in den Raum stellen. Frei nach dem Motto, es einfach mal zu probieren. Das kann mal ein Rat sein. Aber nicht, wenn der Wortlauf des Gesetzes da schon anders lautet (§ 9 Absatz 1 Nr.4 Satz 1 EStG: "Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte.").


    Gleiche Entscheidung heißt nicht immer gleicher Sachverhalt. Deine Regelung setzt ausdrücklich eine analoge Anwendung der Regelungen einer doppelten Haushaltsführung voraus. Und das ist hier zweifelsfrei nicht gegeben:

    Wie kann ich das nun korrekt geltend machen, oder geht das überhaupt? Der Knackpunkt, soweit ich das verstanden habe, ist das ich keinen eigenen Hausstand am "Lebensmittelpunkt" habe...?

    Und ich kenne Rechtsbehelfsverfahren, in denen es eben genau deshalb anders als bei Dir entschieden wurde. Vorausgesetzt, es sind tatsächlich vergleichbare Sachverhalte gegeben. Wovon ich nach den Ausführungen des TE (Threaderstellers) nicht ausgehen kann.