Also der von Miwe genannte § 12 Nr.1 Satz 1 EStG passt immernoch nicht, zumindest sehe ich diesen nicht, er geht IMHO völlig am Thema vorbei.
Der von gvde genannte $33 Nr. 1 passt dagegen . Er lässt auch genügend Interprätationsspielraum um meinen Fall doch noch unterbringen zu können.
Der Argumentation mit den Folgekosten kann ich auch nicht folgen, da in anderen Fällen (z.B.: -) auch "Folgekosten" akzeptiert wurden.
miwe4: Deine fachkundige Meinung werde ich in Zukunft ignorieren. Als erleuchteter kannst Du gern auf Deiner Wolke bleiben, falls Du dazu fachlich in der Lage bist.