Externe Festplatte gekauft, wie richtig buchen?

  • Hallo!


    Folgende (hoffentlich) einfache Frage: ich bin freiberuflicher SW-Entwickler. Da ich mit einem Kunden größere Datenmengen austauschen muss, habe ich mir zu diesem Zweck eine extrerne Festplatte gekauft. Wert ohne USt.: ca. 90 EUR.


    Wie buche ich diesen Vorgang in der EÜR richtig? GWG ist es offensichtlich nicht, da nicht selbstständig nutzbar. Evtl. als Zugang zu meinem seit 2009 im Sammelposten befindlichen Laptop?

  • Wie buche ich diesen Vorgang in der EÜR richtig? GWG ist es offensichtlich nicht, da nicht selbstständig nutzbar. Evtl. als Zugang zu meinem seit 2009 im Sammelposten befindlichen Laptop?

    Meines Erachtens geht beides.
    Ich könnte beides beim FA erklären und vermutlich glaubhaft machen.


    Als GWG, weil es zum Datenaustausch an verschiedenen Systemen nutzbar ist und somit keinem System zugehörig ist.
    Als Analgenzugang weil es nur mit dem einen Laptop kommuniziert.


    Ich würds als GWG buchen.


    Alle Angaben ohne Gewähr. ;)

  • Hm, passt aber beides nicht so richtig. Sollte ich es nicht lieber als eigenes abschreibungspflichtiges WIrthschaftsgut buchen? Würde meiner Meinung nach am besten passen. Könnte das jemand bestätigen/widerlegen?


    Und auf welches Konto dann? 470 - Computeranlagen? 490 - Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung? ...?

  • Ok, sorry, hab inzwischen weiter recherchiert und folgendes im Hinweis 6.13 EStH 2006 gefunden:


    ABC der nicht selbständig nutzungsfähigen Wirtschaftsgüter:
    ...
    - Peripheriegeräte einer PC-Anlage; dies gilt nicht für so genannte Kombinations-Geräte und für externe Datenspeicher (>BFH vom 19.2.2004 - BStBl II S. 958 )
    ...

    Daraus schließe ich, dass meine externe Festplatte doch als GWG gebucht werden kann.