Eigenleistung des Mieters steuerlich ansetzen

  • Ich - als Vermieter - möchte gerne Erhaltungsaufwendungen vom zukünftigen Mieter in dessen Eigenleistung durchführen lassen.


    Kann ich die Eigenleistung des Mieters bei meiner Steuererklärung absetzen?


    Kann ich die Eigenleistung des Mieters auf dessen zukünftig zu zahlende Miete anrechnen?


    Gibt es andere Möglichkeiten, die Eigenleistungen des Mieters beim Vermieter steuerlich geltend zu machen?

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich die Eigenleistung des Mieters bei meiner Steuererklärung absetzen?

    Du hast doch insoweit keine Kosten.

    Kann ich die Eigenleistung des Mieters auf dessen zukünftig zu zahlende Miete anrechnen?

    M.E. nein. Ausnahme: Der Mieter versteuert Deine Zahlungen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb (evtl. auch sonstige Einkünfte i.S. § 22 Nr. 3 EStG). Und dann bräuchtest Du eine Rechnung über Handwerkerleistungen (die der Mieter nicht ausstellen kann und darf) oder eine ordnungsgemäße Quittung (dann muss aber auch sichergestellt sein, dass der Mieter versteuert - also auch dessen Steuernummer auf der Quittung zu vermerken). Wäre ansonsten im Prinzip wie Schwarzarbeit. Ich würde die Finger davon lassen oder aber einen Steuerberater einschalten.

  • Bei meiner Überlegung ging ich davon aus, dass ich dem Mieter die Eigenleistung bezahle und diese Zahlung bei mir als Ausgabe absetze (selbstverständlich nur für Eigenleistungen die keine Handwerkerrechnung erfordern). Wenn der Mieter die Einnahmen bei sich versteuert, müsste das doch gehen, oder? - Ich werde trotzdem den Rat eines Steuerberaters suchen, um auf der sicheren Seite zu sein. Deshalb noch mal vielen Dank für die Rückmeldungen. Guten Rutsch ins neue Jahr 2011 :)

    • Offizieller Beitrag

    (selbstverständlich nur für Eigenleistungen die keine Handwerkerrechnung erfordern).

    Das ist aber im Prinzip für alle derartiegn Leistungen der Fall. Das sind nun einmal dem Grunde nach "Handwerkerleistungen". Und wenn man die steuerlich geltend machen möchte, dann bedarf es eines entsprechenden beleges.

    Wenn der Mieter die Einnahmen bei sich versteuert, müsste das doch gehen, oder?

    Aber nur, wenn du sicherstellst, dass dem FA auch alle erforderlich Angaben und Nachweise zur Verfügung stehen. Ansonsten ist es Beihilfe zur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.

    Ich werde trotzdem den Rat eines Steuerberaters suchen, um auf der sicheren Seite zu sein. Deshalb noch mal vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Die richtige Entscheidung.

    Guten Rutsch ins neue Jahr 2011

    Danke, gleichfalls. Nur bitte nicht all zu wörtlich nehmen.