Guten Tag.
Ich habe meine Steuererklärung für die Jahre 2007-2008 gemacht. Soweit alles IO.
Nun habe ich die Steuererklärung 2009 nicht gemacht, da ich die Fristen versäumt habe (Mai 2010). Jedoch hatte ich dort diverse Weiterbildungen die nicht gerade Kostengünstig waren und mein Einkommen auf ~80% reduziert war.
Für das Jahr 2010 werde ich nun wieder eine Steuererklärung anstreben.
Nun gehe ich davon aus, dass sich das FA wundert wieso ich ein Jahr (2009) keine Erklärung abgegeben habe und fordert mich evtl. auf dies nachzuholen? (meine Theorie)
Ist diese Annahme richtig?
Oder habe ich noch eine andere möglichkeit die Kosten für die Weiterbildungen aus dem Jahre 2009 noch geltend zu machen?
Ich hatte etwas gelesen gehabt dass man seine Erklärung auch noch binnen 4 Jahren tätigen kann. Trifft das für mich als Arbeitnehmer direkt zu? Oder habe ich aufgrund von meinen eigenem Fristversäumis pech und dem Staat gelinde gesagt Geld geschenkt?
Um eine Antwort wäre ich Dankbar.