Verlustvortrag

  • Hallo zusammen,


    Nachdem ich hier im Forum gesucht, und nichts auf mich passendes gefunden habe (vielleicht bin ich auch nur zu blöd :)


    Poste ich meine Frage:


    Ich habe seit Jahren ein Nebengewerbe immer wurde mir der "Bescheid über gsonderte Festtellung des vortragsfähigen Gewerbeverlust zugestellt.


    Im letzten Jahr war dieses mein Hauptgewerbe, vorher wurden die Verluste immer mit meiner gezahlten EKSt verrechnet. Im letzten Jahr habe ich keine EKSt gezahlt, also konnten die entstandenen Verluste von 2009 in 2009 nicht verrechnet werden. Ab 2010 ist es wieder ein Nebengewerbe und ich hab Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit also zahle ich auch wieder EKST.


    Soweit mein Situation nun zu der Frage.


    1. Kann ich für die EKSt den vortragsfähigen Gewerbeverlust aus dem Bescheid von 2009 komplett (über die Jahre kummulierter Wert) ansetzen, oder nur den Wert aus 2009? Oder gar nicht?




    Gruß




    KGBRUS

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich für die EKSt den vortragsfähigen Gewerbeverlust aus dem Bescheid von 2009 komplett (über die Jahre kummulierter Wert) ansetzen, .....

    Deshalb bekommst Du diesen gesonderten Bescheid ja.

    • Offizieller Beitrag

    Der vortragsfähige Verlust zur Gewerbesteuer kann nicht mit der Einkommensteuer verrechnet werden.

    Ich denke, er meint die Verluste aus gewerblicher Tätigkeit (Gewerbebetrieb), die er im Rahmen der Einkommensteuererklärungen der Vorjahre erklärt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Er berichtete aber von einem

    Bescheid über gsonderte Festtellung des vortragsfähigen Gewerbeverlust


    Und da seine gewerblichen Verluste mit seinen 19er-Einkünften verrechnet wurden, gehe ich vom Gewerbesteuerverlustvortrag aus.



    Vielleicht kann er ja noch zur Aufklärung beitragen....

  • Sorry das ich mich jetzt erst wieder melde.


    Ich meinte den festgestellten Gewerbeverlust, den mir das Finanzamt zum 31.12.2009 ausgewiesen hat laut Bescheid "Bescheid auf den 31.122009 über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes". Dort steht unter "Feststellung" in der ersten Zeile der über Jahre kummulierte Wert, zB 8000,-€.


    Darunter "Feststellungsgrundlagen" steht in der ersten Zeile der kummulierte Betrag bis 31.12.2008 zB 7000,-€. Dann folgt der Gewerbeverlust aus 2009 z.B 1000,-€. Ergibt zB 8000,-€


    Welchen Wert der beiden (den für 2009 zB 1000,- oder den kummulierten Wert zB,- 8000) kann ich als Verlustvortrag geltend machen?


    Der Unterschied ist, das ich bis zum Jahre 2008 EkST (aus nichtselbständiger Arbeit) bezahlt habe und somit die Verluste schon mit der EkSt verrechnet worden sind. In 2009 habe ich keine EkSt bezahlt, der Verlust konnte somit nicht mit gezahlter EkSt verrechnet werden.




    Hoffe, das ist jetzt klarer


    Und Danke für die bisherigen Antworten

  • Das heisst dieser Bescheid bezieht sich nur auf die Gewerbesteuer?


    Was ist mit den Verlusten aus 2009, die nicht mit Einkommensteuer verrechnet werden konnten?

    • Offizieller Beitrag

    Du musst Einkommensteuer- und Gewerbesteuerbescheide komplett trennen. Das sind nicht umsonst zwei Streuerarten. Alles andere ergibt sich doch aus den Bescheiden bzw. Verlustfeststellungsbescheiden. Und zwar zweifelsfrei.

  • Ok das ist mir klar, der von mir beschriebene Bescheid heisst aber "Bescheid auf den 31.122009 über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes" da da nix von Gewerbesteuer steht, war mir nicht klar das dieses nur zur Gewerbesteuer gehört.


    Ok dann gehe ich mal davon aus, das ich nur den Verlust von 2009 (da nicht mit der EkSt verrechnet) in dem Programm eingegeben werden muß, korrekt?


    Der ist mir auch in meinem Bescheid über Einkommensteuer mitgeteilt worden. Und konnte nicht verrechnet werden

    • Offizieller Beitrag

    ESt = Einkommensteuer = Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.xxxx (Schluss des Kalenderjahres)
    GewSt = Gewerbesteuer = Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum 31.12.xxxx (Schluss des Kalenderjahres)