WISO Steuer-Sparbuch Berechnung Vorsorgeaufwendungen fehlerhaft ?

  • "...wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint."... ist doch ok und realistisch.


    es ist doch schon mal beruhigend zu wissen, dass den Verwaltungsbehörden der Mißstand bekannt ist; und es geht doch nur noch um Schadensbegrenzung. Wer will denn seinen Arbeitgeber gerne ans Bein pinkeln - anders wäre es wenn die Lohnabrechnung im Outsourcing ist - dann könnten beide pinkeln. Aber was macht der arme Dienstleister, wenn ihm sein Programm kein Update anbietet - soll er alle Daten sämtlicher Betroffener prüfen, selber nachrechnen und die Auswertung der Software mit Tipp-Ex korrigieren und dem Finanzamt zufaxen (so stell ich mir das vor - hab das selber noch nie machen müssen - mich erinnert das gerade an AtTuSo und Elsner). Ich denke letzlich müssen es die Finanzamtsmitarbeier ausbaden - und derSteuerbürger den zusätzliche finanzielle Aufwand finanzieren.


    Wiso gibt es kein Update von Datev zur korrekten Berechnung der LoSt-Bescheinigung für 2010 (oder gibt es mittlerweile eins)?? Die "corrective action" sieht dort so aus (jedenfalls in unserem Betrieb), dass dem Betroffenen in eim Schreiben mitgeteilt wird, dass er die Werte der falsch erstellten Lohnsteuerbescheinigung abgeändert in der Steuererklärung eintragen soll (bei mir - Zeile 24 "verzichten Sie in der Zeile 37 der 'Anlage Vorsorgeaufwendungen' auf die Eingabe des Betrags, der als Arbeitgeberzuschuß in Zeile 24 der Lohnsteuer ... blabla.) Agenda z.B. hat es doch offensichtlich auch hinbekommen.


    http://www.haufe.de/personal/fc/14926#14938


    "die Firma AGENDA, über welche wir die Löhne abrechnen, hat bereits am
    03.02.2011 ein Update geliefert in welchem nur die betroffenen
    Lohnsteuerbescheinigungen neu erzeugt und zur Übermittlung an das FA
    bereit gestellt werden"

  • Hallo...


    Ich habe auch das Problem... Siehe Link >>>>>>> Nachzahlung... Ich kann es nicht verstehen!!! <<<<<<<<<<, nur das mein Mann und ich ganz normal gesetzlich versichert sind. Ist das nur bei freiwillig Versicherten oder auch bei den gesetzlich Versicherten???
    Ausgerechnet jetzt wo wir eigentlich einiges an Steuern wieder bekommen sollten, gibt es Probleme ... Toll! An wen kann ich mich da am Besten wenden??? Sollte ich mir besser einen Steuerberater suchen???


    LG
    *_Tinchen_*

    • Offizieller Beitrag

    Hallo...


    Ich habe auch das Problem... Siehe Link >>>>>>> Nachzahlung... Ich kann es nicht verstehen!!! <<<<<<<<<<, nur das mein Mann und ich ganz normal gesetzlich versichert sind. Ist das nur bei freiwillig Versicherten oder auch bei den gesetzlich Versicherten???
    Ausgerechnet jetzt wo wir eigentlich einiges an Steuern wieder bekommen sollten, gibt es Probleme ... Toll! An wen kann ich mich da am Besten wenden??? Sollte ich mir besser einen Steuerberater suchen???


    LG
    *_Tinchen_*

    Hallo Tinchen,


    das hier geschilderte Problem betrifft freiwillig in der GKV Versicherte.
    Bei Dir muss es was anderes sein. Dazu mehr in Deinem Thread.

    • Offizieller Beitrag

    das hier geschilderte Problem betrifft freiwillig in der GKV Versicherte.
    Bei Dir muss es was anderes sein. Dazu mehr in Deinem Thread.

    Ich bin mir da nicht so sicher und habe Tinchen deshalb auch auf diesen Thread verwiesen. Wir hatten hier schon mehrere User, bei denen falsche Eintragungen in diesem Bereich vorlagen, obwohl sie ganz normal gesetzlich versichert sind. Liebe einmal mehr die Zeilen 24-26 auf Unstimmigkeiten prüfen als einmal zu wenig.

  • Zitat Tinchen:"Ausgerechnet jetzt wo wir eigentlich einiges an Steuern wieder bekommen sollten, gibt es Probleme ... Toll!"


    Ja toll von miwe4 - der hat dich jetzt nämlich hier sozusagen abgestellt, und dir kann scheinbar so niemand weiterhelfen - zumal sich hier in diesem Thread hauptsächlich freiwillig gesetzlich Versicherte tummeln, die sich aus Frust gerade damit begnügen so 'ne Art abgemildertes Arbeitgeber-Bashing zu betreiben ;)


    Bin wahrlich kein Steuerexperte - kann aber mal versuchen den Ball ins rollen zu bringen. Vielleicht können dann Versiertere das Ruder übernehmen.


    Da ihr pflichtversichert seid, geh ich davon aus, dass in eurer LoSt.-Bescheinigung die Zeile 24 nicht befüllt ist - oder etwa doch?? Sind dort anderweitig steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse oder pauschalisierte Arbeitgeberleistungen bescheinigt?
    Hattet ihr zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte?


    Dein Zitat: "Ausgerechnet jetzt wo wir eigentlich einiges an Steuern wieder bekommen sollten"


    Warum solltet Ihr - hattet ihr sonstige erhöhte steuerrelevante Aufwände / Werbungskosten?


    Vielleicht könntest du unter dem Deckmantel der anonymität verraten, was auf der LoSt. Bescheinigung unter folgenden Ziffern eingetragen ist: 3 und 4

    • Offizieller Beitrag

    Ja toll von miwe4 - der hat dich jetzt nämlich hier sozusagen abgestellt, und dir kann scheinbar so niemand weiterhelfen - zumal sich hier in diesem Thread hauptsächlich freiwillig gesetzlich Versicherte tummeln, die sich aus Frust gerade damit begnügen so 'ne Art abgemildertes Arbeitgeber-Bashing zu betreiben

    Das ist doch Unfug. Der Arbeitgeber überträgt die Daten an die Finanzbehhörden und gibt dem Arbeitnehmer dafür die Bescheinigung. Beides ist auf Grund der vom AG verwendeten Software fehlerheft. Im Normalfall würde ich mich als Nutzer der Software nun an den Softwarehersteller wenden und ein Update dafür verlangen (wenn es um das Sparbuch geht, zögert hier doch auch niemand, etwas zu erwarten). Ob die Softwarehersteller jetzt aber eine Veranlassung dafür nach dieser "Gummi-Regelung" der Finanzbehörden sehen, wage ich zu bezweifeln.
    Dem AN bleibt nun nichts anderes übrig, als abzuwarten, was letztendlich das FA dann macht, wenn der jeweilige AG es als unzumutbar erachtet, da eine Korrektur zu erstellen (was, wie gesagt nur geht, wenn sie ein Update bekommen würden, aber warum sollte da eins geliefert werden ...). So wird die Verantwortung immer weitergereicht an denjenigen, der eigentlich von der "Veränderung" profitieren sollte.

    Vielleicht könntest du unter dem Deckmantel der anonymität verraten,

    In einem öffentlichen Forum? :rolleyes: Toller Tipp.


    Gruß
    Dirk

  • Das ist doch Unfug. Der Arbeitgeber überträgt die Daten an die Finanzbehhörden und gibt dem Arbeitnehmer dafür die Bescheinigung. Beides ist auf Grund der vom AG verwendeten Software fehlerheft.

    Der Arbeitgeber oder der Dienstleister überträgt die Daten mittels der Software and die Finanzbehörden. Der Arbeitgeber händigt die Bescheinigung aus.

    Beides ist auf Grund der vom AG verwendeten Software fehlerheft.

    Dem AN bleibt nun nichts anderes übrig, als abzuwarten, was letztendlich das FA dann macht, wenn der jeweilige AG es als unzumutbar erachtet, da eine Korrektur zu erstellen (was, wie gesagt nur geht, wenn sie ein Update bekommen würden, aber warum sollte da eins geliefert werden ...).

    Hatte ich auch gesagt.


    Vielleicht könntest du unter dem Deckmantel der anonymität verraten,
    In einem öffentlichen Forum? :rolleyes: Toller Tipp.

    Deshalb bleibt sie doch anonym - oder was? Oder gibt es so 'ne Art Bundes-Tinchen

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb bleibt sie doch anonym - oder was? Oder gibt es so 'ne Art Bundes-Tinchen

    Wenn sie denselben Nick noch woanders nutzt, ist es schon nicht mehr so ganz anonym.

  • Zitat von »froodo«


    Deshalb bleibt sie doch anonym - oder was? Oder gibt es so 'ne Art Bundes-Tinchen
    Wenn sie denselben Nick noch woanders nutzt, ist es schon nicht mehr so ganz anonym.

    Ja das ist wahr - kann Tinchen dann auch selber einschätzen.


    Sehe, dass seit heute Morgen die Datev-Seite nicht mehr erreichbar ist - Wartungsarbeiten - hat das evtl. mit dem Thema zu tun? Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben. Denke aber auch, dass die Softwareanbieter -sofern noch kein Update geliefert wurde- die Sache bis Ende Februar aussitzen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitgeber oder der Dienstleister überträgt die Daten mittels der Software and die Finanzbehörden. Der Arbeitgeber händigt die Bescheinigung aus.

    Meinetwegen auch der Dienstleister, wobei auch das nichts am Problem ändert (außer daß da noch einer Zusätzlich in der Hackordnung ist).


    Hatte ich auch gesagt.

    Schön, dann betreibst Du also auch "Arbeitgeber-Bashing".


    Deshalb bleibt sie doch anonym - oder was? Oder gibt es so 'ne Art Bundes-Tinchen

    Muß man wirklich immer noch erklären?


    Gruß
    Dirk


  • Schön, dann betreibst Du also auch "Arbeitgeber-Bashing".

    Nein - ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass es unrealistisch erscheint zu erwarten, dass der AG bis Ende Februar korrigierte LoSt.-Bescheinigungen aushändigen kann, sofern die verwandte Software kein entsprechendes Update anbietet.
    (Beitrag #141)


    Zudem möchte ich immer ersteinmal glauben, dass der AG die Interessen seiner AN vertritt und dementsprechend zu deren Wohle handelt und die letzte Klarstellung des BMF (insbesondere hier den letzten Satz) eben nicht szs.freundig und mit einem unterschwelligen Grinsen zur Kenntnis nimmt. Auch glaube ich, dass viele AG in der Tat versuchen, die Softwareanbieter unter Druck zu setzen - was aber wohl ein sinnloses Bemühen sein dürfte.

  • Hi, anbei die Info meines AG hierzu. Der führt die Korrektur nun durch !


  • Moin mwinte3: :) Glückwunsch - vielen Dank für die Mitteilung.

    Warum schreiben die nicht einfach: "Macht, was ihr wollt"? :cursing: Darauf läuft es doch hinaus.


    Sicher, wenn der AG diese Vorlage nicht aufnimmt, ist er doch selbst Schuld.


    Gruß
    Dirk

    Da wir alle mal wieder gelernt haben, dass Verallgemeinerungen meist und Vorverurteilungen grundsätzlich falsch sind, wäre es doch jetzt schön, von denjenigen die sich positiv zurückmelden zu erfahren, welche Software im Einzelnen verwendet wird / wurde.

  • Offenbar hast Du selbst inzwischen etwas dazugelernt. Dann beziehe aber andere User nachträglich bitte nicht in Deinen eigenen "Lernprozess" mit ein.

    Na, wenn ich zumindest Billy1963s Beiträge vor und nach meinem Kommentar ( # 141) betrachte, dann klingt das doch im nachhinein und vernüftigerweise wesentlich differenzierter. Ich hatte der Gerechtigkeit halber Partei ergriffen und zu Gunsten der Arbeitgeberschaft eine Gegenthese aufgestellt (unter #151), weil ich zitierte Kommentare als unsachlich, ungerecht und als haltlose Verallgemeinerung ansehe. Waum greift man an, wenn die Reaktion noch gar nicht erfolgt ist? Vielleicht im Überschwang der Gefühle?


    Mein Lernprozess - ja nenn es so; da auch meine Verallgemeinerungen natürlich falsch sind.


    Ich revidiere meine Aussage:


    da einige (mich eingeschlossen / Herrmann sei hier ausdrücklich nicht erwähnt) dazugelernt haben dürften, dass Verallgemeinerungen meist und Vor-Verurteilungen grundsätzlich
    falsch und hier auch wenig hilfreich sind, wäre es doch jetzt an der Zeit, von denjenigen die sich positiv
    zurückmelden zu erfahren, welche Software im Einzelnen verwendet wird /
    wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Na, wenn ich zumindest Billy1963s Beiträge vor und nach meinem Kommentar ( # 141) betrachte, dann klingt das doch im nachhinein und vernüftigerweise wesentlich differenzierter.

    Dieser Einschätzung kann ich nicht folgen.
    Ich habe nur nach Deinem Kommentar etwas weiter ausgeholt und dabei Dinge ausgeführt, die auch so klar sein sollten.


    Waum greift man an, wenn die Reaktion noch gar nicht erfolgt ist? Vielleicht im Überschwang der Gefühle?

    Was denn für ein Angriff? :rolleyes:


    Gruß
    Dirk

  • Zitat Billy1963: "Was denn für ein Angriff? :rolleyes:"


    ok - nochmal


    Siehe Beitrag #140 - ihr unterstellt "den Unternehmen" doch quasi, dass sie die schwammige Formulierung des aktuellen BMF-Schreibens ausschließlich zu ihrem eigenen Vorteil auslegen und an einer alle zufriedenstellenden Lösung nicht weiter interessiert sein werden. Diese Sprüche bedienen doch nur die klassischen negativen Vorurteile, und einige AG könnten das mit Recht als ehrenrührig auffassen. Schnellschuss - das Urteil wird gefällt, noch bevor eine Reaktion überhaupt erfolgen kann.


    Verallgemeinerungen sind doch unsinnig und hier überhaupt nicht zielführend, das hat doch auch gerade der Beitrag von mwinte3 (Beitrag #152) gezeigt. Aufschlussreich wäre es doch von denjengen, die sich hier "positiv" zurückmelden zu erfahren, welche Software denn verwendet wurde - damit könnten zumindest diejenigen, in deren Unternehmen die gleiche Softwarelösung zum Einsatz kommt, die Möglichkeiten ihrer AG besser einschätzen.

    • Offizieller Beitrag

    Siehe Beitrag #140 - ihr unterstellt "den Unternehmen" doch quasi, dass sie die schwammige Formulierung des aktuellen BMF-Schreibens ausschließlich zu ihrem eigenen Vorteil auslegen und an einer alle zufriedenstellenden Lösung nicht weiter interessiert sein werden. Diese Sprüche bedienen doch nur die klassischen negativen Vorurteile, und einige AG könnten das mit Recht als ehrenrührig auffassen. Schnellschuss - das Urteil wird gefällt, noch bevor eine Reaktion überhaupt erfolgen kann.

    Ich weiß ja nicht, welches Verhältnis Du zu Deinem AG hast, daß Du das so auslegst... :whistling: Ich habe zu meinem jedenfalls ein sehr gutes Verhältnis und würde ihm unter den gegeben Umständen eine solche Reaktion nicht verübeln (erst recht, wenn er kein Softwareupdate bekommt, was bei seinem Anbieter relativ unwahrscheinlich scheint, siehe #128). Was ich kritisiere sind schwammige Formulierungen in den Ministeriumsverlautbarungen.
    Und damit ist das Thema für mich erledigt.


    Gruß
    Dirk