WISO Steuer-Sparbuch Berechnung Vorsorgeaufwendungen fehlerhaft ?

  • Hallo zusammen,


    ich bin Angestelleter und freiwillig gesetzlich versichert, ich habe nun bereits meine Steuererdaten für 2010 im Steuer-Sparbuch erfasst, merkwürdigerweise


    zieht das Programm bei der Steuerberechnung (Berechnungshinweise Vorsorgeaufwendungen) den Arbeitgeberzuschuss (Zeile 24 LStbescheinigung) zur freiwillgen


    gesetzlichen Krankenversicherung von meinem Arbeitnehmerbeitrag (Zeile 25 LStbescheinigung) ab, somit ergibt sich keine Ansetzung von den Krankenkassenbeiträgen


    gemäß dem Bürgerentlastungsgesetz da sich diese Beträge gegenseitig aufheben und somit gemäß dem Programm sogar eine Steuernachzahlung in Höhe von über 2000 Euro


    fällig wäre.Kann das richtig sein oder muss ich manuell den Gesamtkrankenkassenbeitrag (AG und AN Anteil) eintragen (da es gemäß den Daten der Jahresbescheigung


    offenbar nicht funktioniert) von dem dann der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss abgezogen wird.


    Kann mir in diesem Punkt vielleicht netterweise jemand weiterhelfen ?


    Vielen Dank

  • Hallo !
    Ich habe das gleiche Problem. Ausserdem sind auf meiner Lohnsteuerbescheinung die Felder 25 und 26 leer. Ich habe gelesen, dass die Daten direkt von der Versicherung an das Finanzamt gesendet werden.
    Wo soll ich meine Beiträge eintragen ? In der WISO Software habe ich keine Hilfe gefunden. Es muss doch ein Hinweis kommen, wenn man unter Feld 25/26 nichts einträgt.
    Ich bin schon enttäuscht, dass es überhaupt keine Hilfe gibt. Dieses Problem werden viele haben und zur Zeit mit dem Problem allein gelassen..

    • Offizieller Beitrag

    ich habe nun bereits meine Steuererdaten für 2010 im Steuer-Sparbuch erfasst, merkwürdigerweise zieht das Programm bei der Steuerberechnung (Berechnungshinweise Vorsorgeaufwendungen) den Arbeitgeberzuschuss (Zeile 24 LStbescheinigung) zur freiwillgen gesetzlichen Krankenversicherung von meinem Arbeitnehmerbeitrag (Zeile 25 LStbescheinigung) ab,

    Ist doch eigentlich richtig so. AN-Beitrag - Zuschuss = abziehbarer Betrag

    oder muss ich manuell den Gesamtkrankenkassenbeitrag (AG und AN Anteil) eintragen (da es gemäß den Daten der Jahresbescheigung offenbar nicht funktioniert) von dem dann der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss abgezogen wird.

    So würde ich es machen, wenn es rechnerisch den richtigen Eigenbeitrag ergibt.

    Ausserdem sind auf meiner Lohnsteuerbescheinung die Felder 25 und 26 leer.

    Das kann doch schon gar nicht sein. Ist doch nicht Sache des Finanzamts oder Buhls, wenn der AG falsche Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung macht. Im Übrigen sollten die an das FA übermittelten Daten den Daten der Lohnsteuerbescheinigung entsprechen.

  • Zitat

    von Miwe4
    Zitat von »thaiger«
    Ausserdem sind auf meiner Lohnsteuerbescheinung die Felder 25 und 26 leer.


    Das kann doch schon gar nicht sein. Ist doch nicht Sache des Finanzamts oder Buhls, wenn der AG falsche Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung macht. Im Übrigen sollten die an das FA übermittelten Daten den Daten der Lohnsteuerbescheinigung entsprechen.


    Ich bin mir nicht sicher ob das ein Fehler ist ! Ich habe folgendes gefunden unter Lohnexperten24.de:


    "Beiträge für eine private Krankenversicherung, eine private Pflege-Pflichtversicherung und die Beiträge, die ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Mitarbeiter selbst zahlt, bescheinigen Sie nicht in der Lohnsteuerbescheinigung. Das Finanzamt legt bei der Einkommensteuerveranlagung die Datenlieferungen der Krankenversicherungsunternehmen zugrunde."

    • Offizieller Beitrag

    "Beiträge für eine private Krankenversicherung, eine private Pflege-Pflichtversicherung und die Beiträge, die ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Mitarbeiter selbst zahlt, bescheinigen Sie nicht in der Lohnsteuerbescheinigung. Das Finanzamt legt bei der Einkommensteuerveranlagung die Datenlieferungen der Krankenversicherungsunternehmen zugrunde."

    Ja was hast Du denn jetzt? Geantwortet hast Du in einem Post zu einer freiwillgen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Und nur darum geht es hier bei den Antworten.


    Die eigenen Beiträge zu einer "echten" privaten Krankenversicherung haben auf einer Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 25 und 26 natürlich nichts zu suchen, wie auch? Der Arbeitgeber hat den von ihm geleisteten Zuschuss aber auch in diesem Fall in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.

  • Ich habe das halt so verstanden, dass ab 2010 die Beiträge von freiwillig Versicherten nicht mehr in der Lohnbescheinigung auftauchen.


    Aber selbst wenn man in Wiso die Felder 25 und 26 ausfüllt, stimmt die Berechnung nicht wie im ersten Beitrag beschrieben. Wer nur die
    Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung einträgt bekommt ein falsches Ergebnis..Hinweise an anderer Stelle etwas einzutragen habe ich nicht gefunden.

  • Bei mir ist es ebenfalls so. Die Zuschüsse aus Nr. 24 sind fast ebenso hoch wie meine eigenen Beiträge aus Nr. 25 + 26.


    In der Berechnugn zieht WISO die Nr. 24 von der Summe 25+26 ab, so dass in der Berechnung kaum ein Eigenanteil von mir übrig bleibt.


    Der Gesamtbetrag ist zwar im "Raum für weitere Angaben" eingetragen, jedoch finde ich keinen Weg, dies in WISO einzutragen.


    Das war doch in der Vergangenheit vollkommen anders, oder?


    In meinem Fall heisst das übrigens Nachzahlung von 600 EUR stat Erstattung von 700 EUR. Ist also nicht gerade "egal".


    Das Programm rechnet übrigens dann richtig, wenn den Gesamtbeitrag in 25 oder 26 eintrage. Das kann ich aber doch nicht einfach machen, oder?


    Wo also liegt der Fehler: beim AG oder bei WISO?

    • Offizieller Beitrag

    Bekanntgabe des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2010; Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr 2010


    BMF-Schreiben vom 26. August 2009


    Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2010


    M.E. gehört der gesamte AN-Beitrag zur Krankenversicherung in die Zeile 25 einzutragen. Der Versicherung geschuldet wird schließlich der Gesamtbeitrag i.H.v. 100% der Beitragsschuld. Und aus den gesamten Beiträgen abzüglich der gesamten Zuschüsse ergibt sich dann der steuerlich zu berücksichtigende (abziehbare) Teil der Vorsorgeaufwendungen. Drückt sich so m.E. auch in den Erläuterungen zu den Zeilen/Kennziffern auf der "Anlage Vorsorgeaufwand" aus.


    Eure Arbeitgeber sollten die Beträge laut Lohnsteuerbescheinigungen m.E. nochmals mit ihrem Buchhalter und/oder steuerlichen Berater abklären.

  • Grüßt euch!


    Bin seit 2010 freiwillig in der gesetzlichen KV. Bei mir sieht es genau so aus, wie oben beschrieben:


    In den Zeilen 24 bis 26 stehen Werte. (in 24 der AG Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, in 25 und 26 meine Anteile). Meine Frau ist pflichtversichert in der gesetzlichen KV und bei ihr steht in Zeile 24 kein Wert. Also hat es bei mir etwas damit zu tun, dass ich freiwillig in der gesetzlichen KV geblieben bin. (Richtig?)


    Ist es nun so korrekt, dass der AG-Anteil von meinen Anteilen abgezogen wird oder hätten in den Zeilen 25 und 26 jeweils die Summen der gezahlten Leistungen (AG+AN-Anteil) stehen müssen? So wie ich die "Bekanntgabe des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010" des BMF verstanden habe, sollten dort "nur" die AN-Anteile eingetragen werden. (Richtig?)


    Ich bin irritiert, weil ich "plötzlich" nachzuzahlen habe und sich mir die Logik nicht erschließt, warum die AG-Anteile gegen die von mir gezahlten Beiträge gegengerechnet werden.


    Oder mit anderen Worten: "Ich hab' doch nix böses gemacht, bin doch einfach nur bei meiner Krankenkasse geblieben! Wieso muss ich nun nachzahlen?" ?(


    Es wäre supernett, wenn sich hier jemand noch mal die Zeit nehmen würde, mir das (möglichst einfach) zu erklären. :)


    Vielen Dank im Voraus!


    bithopper

    • Offizieller Beitrag

    So wie ich die "Bekanntgabe des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010" des BMF verstanden habe, sollten dort "nur" die AN-Anteile eingetragen werden. (Richtig?)

    Das habe ich nicht so verstanden (siehe #8).

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe ich dich richtig verstanden: Weil die Gesamtbeträge der KV und PV von mir abgeführt werden (lt. Gehaltsabrechnung), sollten auch die Summe der monatlichen Gesamtbeträge (AG- und AN-Anteil) in den Feldern 25. und 26. der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Ist das so richtig?


    Viele Grüße!


    bithopper

    • Offizieller Beitrag

    Weil die Gesamtbeträge der KV und PV von mir abgeführt werden (lt. Gehaltsabrechnung), sollten auch die Summe der monatlichen Gesamtbeträge (AG- und AN-Anteil) in den Feldern 25. und 26. der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Ist das so richtig?

    So sehe ich das bzw. so verstehe ich das BMF-Schreiben. Und nur so kommt unter Anrechnung des Arbeitgeberzuschusses laut Zeile 24 das rechnerisch richtige Ergebnis raus.

  • So sehe ich das auch. Aber jetzt von hier wie weiter?


    Den (ebenfalls aufgeführten) Gesamtbetrag Freiw. KV/PV eintragen geht ja wohl nicht so einfach. Steuerberater des AG sagt: "So ist das alles richtig".


    Und nun?

  • M.E. gehört der gesamte AN-Beitrag zur Krankenversicherung in die Zeile 25 einzutragen. Der Versicherung geschuldet wird schließlich der Gesamtbeitrag i.H.v. 100% der Beitragsschuld. Und aus den gesamten Beiträgen abzüglich der gesamten Zuschüsse ergibt sich dann der steuerlich zu berücksichtigende (abziehbare) Teil der Vorsorgeaufwendungen. Drückt sich so m.E. auch in den Erläuterungen zu den Zeilen/Kennziffern auf der "Anlage Vorsorgeaufwand" aus.


    ...genau so ist es richtig :!:


    Der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist unter Nr. 25 einzutragen. Dies gilt auch für die auf Seite 7 den Hinzurechnungsbetrag nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SvEV basierenden Krankenversicherungsbeiträge.
    Unter Nr. 25 sind auch Beiträge von Arbeitnehmern, die
    freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zu bescheinigen.
    Die Beiträge sind stets in voller Höhe, d. h. gegebenenfalls mit Beitragsanteilen für
    Krankengeld zu bescheinigen.

  • Tja liebe Freunde, wir sitzen alle im selben Boot, was? ;)


    Mein Arbeitgeber sagt ebenfalls, dass die Beträge richtig eingetragen sind. Laut Arbeitgeber macht die WISO Software einen Fehler, wenn sie AG und AN Anteile verrechnet. Daraufhin habe ich mal bei dem für mich zuständigen Finanzamt angerufen. Dort sind die Sachbearbeiter noch nicht auf das neue Formular geschult und so konnte man mir keine 100%ige Auskunft geben. Außerdem würden die elektronisch übertragenen Daten noch nicht in ihrem System vorliegen. :?: Allerdings gab man mir Recht, dass es plausibel ist, bei den AN Beiträgen jeweils die Gesamtbeträge einzusetzen (wie von miwe4 erläutert). Mir wurde also vorgeschlagen, die Gesamtbeiträge einzutragen und die Abweichung zwischen meiner Angabe und der Angabe der elektronischen Übertragung im Anschreiben zu erläutern.


    Es bleibt spannend! :popcorn:

  • Ich habe mehrere Leute gefragt, die freiwillig krankenversichert sind. Bei drei Leuten war nichts unter Punkt 25 eingetragen.
    Der Gesamtbetrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wurde im Anhang der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
    Bei einer Person war der Arbeitnehmeranteil ausgewiesen, was bei Wiso, wie von Bithopper beschrieben, zu einer fehlerhaften Berechnung führt.
    Gibt es jemanden, der den Gesamtbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung in der Lohnsteuerbescheingung stehen hat ???

    • Offizieller Beitrag

    Bei drei Leuten war nichts unter Punkt 25 eingetragen.


    Das ist schon mal grundsätzlich falsch.


    Durch die (steuerliche) Neuregelung der Beiträge zur KV und PV hat sich auch das Formular "Lohnsteuerbescheinigung" ab der Zeile 24 gegenüber den Vorjahren geändert. Die Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung sind in jedem Fall vom AG auszufüllen, egal, ob "gesetzlich" oder "freiwillig" in der gesetzl. KV versichert.


    Hier noch ein Tipp: Wer freiwillig in der gesetzlichen KV versichert ist, bekommt bis Mitte Februar von seiner Krankenkasse eine detaillierte Bescheinigung zu ALLEN geleisteten Beiträgen zugesandt (Beiträge des AG und AN). Diese Bescheinigung dient auch zur Vorlage beim FA.

  • Ich denke der Steuerpflichtige kann keine Krankenversicherungsbeiträge dem Finanzamt vorlegen. Nur die von Krankenversicherungen oder Arbeitgebern bzw Deutsche Rentenversicherung an das jeweilige Finanzamt gemeldete KV-Beiträge werden berücksichtigt. Die ausgestellten Bescheinigungen können nur zur Kontrolle dienen. Die Steuerpflichtigen wurden entmündigt.

  • Ich habe genau das gleiche Problem wie im vom Thread-Ersteller beschrieben.


    Als freiwillig Versicherter habe ich in 24 die vom AG geleisteten Beträge (=50%) und in 25 die vom AN geleisteten Beträge (~50%) eingetragen. Das Wiso-Programm verrechnet diese Werte, was letztendlich dazu führt, dass keine Ansetzung der Krankenkassenbeiträge erfolgt.


    Dies kann so nicht richtig sein.


    Die Frage ist hier ob ein Programmfehler vorliegt.


    Evtl. kann/muss das im Wiso-Programm auch anders eingetragen werden.
    Die Hilfe gibt hierzu aber keine weiterführende Information.
    Z.B. wäre es möglich den Gesamtbetrag unter "private Krankenversicherung" einzutragen und dafür die Zeile 25 rauszunehmen. Inhaltlich wäre das eher korrekt.


    Hat jemand hier bereits eine Lösung bzw. das mit dem Support geklärt?