WISO Steuer-Sparbuch Berechnung Vorsorgeaufwendungen fehlerhaft ?

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    Tja, dann habe ich mit meiner Auslegung wohl Glück gehabt. :D


    Aber auf jeden Fall Dank an auch an froodo für die neuesten Datev-Infos. Halte uns bitte hier weiter auf dem Laufenden. :thumbup:

  • Habe ebenfalls das Problem.
    Gerade mit der Personalabteilung gesprochen und den DATEV link von froodo denen zugemailt.
    Gerade kam das Update des Lohnprogramms und mein Steuerbescheid wurde entsprechend korrigiert.
    Also, gebt in euren Lohnbüros bescheid. Es gibt Updates für die Programme.
    Die Lohnsteuerbescheide müssen für diese Fälle neu erstellt werden.
    PS.
    Dieser Thread hat mal echt geholfen.
    Danke an alle.

    • Offizieller Beitrag

    Auch Buhl hat inzwischen auf das Problem in seinem neuesten Update reagiert.


    In der Eingabemaske zur Lohnsteuerbescheinigung steht nun ein längerer Text mit dem Titel:


    "Achtung! Sonderausgabenabzug für die Kranken- und Pflegeversicherung eventuell in Gefahr!"


    In der Maske selbst gibt es u.a. auch die Möglichkeit, die Falscheintragungen auf der Bescheinigung nachträglich zu korrigieren (Zeilen 25 und 26).

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hermann,


    danke für den Hinweis zum neuen Sachstand. Hätte ich so gar nicht mitbekommen. Dafür habe ich jetzt auch die Updatefunktion in der 2011er Version gefunden.


    Ich hatte unsere Kontaktperson mit Hinweis auf diesen Thread gebeten, Buhl bzw. deren Programmierer hier irgend etwas veranlassen zu lassen, damit nicht so viele in diese Falle tappen. Ging dann doch jetzt alles ganz schnell.


    Gruß
    Michael


    P.S.: Gib zumindest Petz und mir mal PN frei.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte unsere Kontaktperson mit Hinweis auf diesen Thread gebeten, Buhl bzw. deren Programmierer hier irgend etwas veranlassen zu lassen, damit nicht so viele in diese Falle tappen. Ging dann doch jetzt alles ganz schnell.


    Hallo Michael,


    ja, bin auch der Meinung, Buhl hat hier schnell und konsequent reagiert.


    Die Frage bleibt halt, wie werden die FÄs auf die (eigenmächtig) korrigierten Daten in der Anlage Vorsorgeaufwand reagieren? Kann mir nämlich gut vorstellen, dass die FÄs sich zunächst mal strikt an die übermittelten Daten seitens der AGs in der LoSt-Bescheinigung halten werden. Und schon wäre der Ärger vorprogrammiert. Soll heißen, es hagelt dann Einsprüche.


    Kann also jedem Betroffenen nur dazu raten (wenn noch möglich), die LoSt-Bescheinigung vom AG ändern zu lassen, was allerdings auch wieder Ärger bereiten wird.


    Grüße, Hermann


    P.S. Meine PN ist freigeschaltet

  • Hallo,
    auch meine Frau ist freiwillig in der gesetzlichen KV.
    Ihr Arbeitgeber hat die von Ihr gezahlten Beiträge bei der Datev wie vom BMF gefordert eingetragen.
    Das nicht mehr der Gesamtbetrag bescheinigt wird, wurde erst jetzt richtig gestellt.
    Die Datev hat hierzu ein Dokument verfasst.
    Hier ein Auszug mit den wichtigsten Informationen:


    Zitat Anfang:
    Für die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 wurde im BMF-Schreiben vom 26.8.2009 zur Zeile 25 (Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung) folgende Aussage getroffen:
    "Der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist unter Nr. 25 einzutragen ... Unter Nr. 25 sind auch Beiträge von Arbeitnehmern, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zu bescheinigen."
    Darüber, wie die Zeilen zur Kranken- und Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmern auszufüllen sind, gab es jedoch unterschiedliche Auffassungen. Dies ist seit Ende Dezember 2010 bekannt.
    Ob - wie bei DATEV - nur die Arbeitnehmerbeiträge oder die Gesamtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bescheinigt werden, wird von den Anbietern von Lohnabrechnungsprogrammen deshalb unterschiedlich gehandhabt.
    Erst im Januar 2011 erfolgte die Klarstellung des BMF, dass bei einem freiwillig Versicherten für die Kranken- und Pflegeversicherung jeweils der Gesamtbeitrag (also der Beitrag einschließlich der Arbeitgeberzuschüsse) zu bescheinigen ist.



    Lohnsteuerbescheinigung 2010
    Ein gezieltes Anschreiben mit Angabe der betroffenen Arbeitnehmer wurde in der KW3/2011 versandt.
    Das weitere Vorgehen wird derzeit mit der Finanzverwaltung abgestimmt.
    Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden wir Sie wieder informieren.
    Was ist bei der Einkommensteuererklärung zu beachten?


    Im Einkommensteuer-Programm der Finanzverwaltung und auch in den Steuerprogrammen der Software-Anbieter - so auch bei DATEV- wird zur Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen davon ausgegangen, dass die Gesamtbeiträge bescheinigt werden. Dies hat zur Folge, dass die Vorsorgeaufwendungen in den Fällen zu niedrig berechnet werden, in denen nur der Arbeitnehmeranteil bescheinigt wurde, da der Arbeitgeberzuschuss (Zeile 24) nach Auslegung der Finanzverwaltung von den Arbeitnehmeranteilen (Zeile 25 und 26) abgezogen wird.
    Dok.-Nr.: 1015833
    Datum: 29.01.2011
    Zitat Ende


    Wer das gesamte Dokument lesen möchte suche auf www.datev.de nach der Dok.-Nr. 1015833

  • Ich bin ebenfalls freiwillig in der GKV und habe das Problem, dass in Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung nur die Arbeitnehmeranteile eingetragen sind. Mein Arbeitgeber behauptet, dass der Ausweis korrekt ist, weil ich Firmenzahler (d.h. der Arbeitgeber führt die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für mich ab) bin. Ehrlich gesagt, verstehe ich das ganze Thema noch nicht 100%ig. Kann es denn wirklich für die Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung einen Unterschied machen, ob der AG die Beiträge abführt oder ich Selbstzahler wäre??? So oder so sind doch die von mir geschuldeten Versicherungsbeiträge die gleichen. Nur der (abgekürzte) Zahlungsweg ist doch ein anderer.


    Viele Grüße


    Ismael

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin ebenfalls freiwillig in der GKV und habe das Problem, dass in Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung nur die Arbeitnehmeranteile eingetragen sind. Mein Arbeitgeber behauptet, dass der Ausweis korrekt ist, weil ich Firmenzahler (d.h. der Arbeitgeber führt die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für mich ab) bin.

    Da liegt Dein Arbeitgeber falsch. Und genau deshalb hat Dein Arbeitgeber auch die Eintragungen auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung abzuändern und die geänderten Daten an die Finanzbehörde zu übermitteln. Drucke ihm doch einfach die in diesem Thread mehrfach verlinkten Mitteilungen von Datev und den BMF-Erlass aus. Dann hat er es schwarz auf weiß. Ansonsten droht Dir bei Deinem Einkommensteuerbescheid 2010 u.U. eine böse Überraschung in Form einer Steuernachzahlung.

    Kann es denn wirklich für die Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung einen Unterschied machen, ob der AG die Beiträge abführt oder ich Selbstzahler wäre?

    Ja. Ergibt sich aus den genannten Grundlagen.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Arbeitgeber behauptet, dass der Ausweis korrekt ist, weil ich Firmenzahler (d.h. der Arbeitgeber führt die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für mich ab) bin.


    Wie Du den vorangegangenen Beiträgen entnehmen kannst, sind dabei noch andere Arbeitgeber falsch informiert.
    Dein AG sollte sich einmal bei seinem Steuerberater oder direkt beim FA kundig machen, was in die betreffenden Zeilen Deiner LoSt-Bescheinigung einzutragen ist und dann evtl. eine Berichtigung an das FA senden.


    P.S. miwe4 war mal wieder schneller mit seiner Antwort...

  • Hallo,


    bezueglich des Zitates aus dem DATEV Dokument "Erst im Januar 2011 erfolgte die Klarstellung des BMF, dass bei einem freiwillig Versicherten für die Kranken- und Pflegeversicherung jeweils der Gesamtbeitrag (also der Beitrag einschließlich der Arbeitgeberzuschüsse) zu bescheinigen ist."


    Hat jemand einen Link/Dokument zu dieser Klarstellung? Mein Arbeitgeber hat immer noch die falsche Auffassung und laesst sich bis jetzt auch nicht durch diesen Thread ueberzeugen ...


    Danke und Gruss


    Paule

  • Hat jemand einen Link/Dokument zu dieser Klarstellung? Mein Arbeitgeber hat immer noch die falsche Auffassung und laesst sich bis jetzt auch nicht durch diesen Thread ueberzeugen ...


    Du brauchst dir nur mal die Mühe zu machen diesen Link zu suchen. Der ist hier schon vrohanden.


    http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf

  • Das Dokument ist ja nicht vom Januar 2011 und somit wohl nicht das auf welches sich die DATEV Mitteilung bezieht ...


    http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf


    ...hier steht es aber auch.


    ...oder leg ihm dieses vor,


    http://www.datev.de/inus2/inus?handler=doc&type=0&docnr=1015833&outfmt=view&acc=1

    • Offizieller Beitrag

    Kann es denn wirklich für die Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung einen Unterschied machen, ob der AG die Beiträge abführt oder ich Selbstzahler wäre?


    Das Dokument ist ja nicht vom Januar 2011 und somit wohl nicht das auf welches sich die DATEV Mitteilung bezieht ...

    Also wenn die Lösung und Akzeptanz der Datev als nach wie vor Big Dealer in diesem Geschäft nicht reicht, um das so zu glauben, dann hast Du (mit Deinem Arbeitgeber) ein echtes Problem. Dein AG hat sich aber mit seinem Steuerberater abgestimmt, oder? Natürlich auch mit Hinweis auf die aktuellen Datev-Schreiben. Ansonsten sollte sich Dein Arbeitgeber an das für ihn zuständige FA oder, besser noch, die zuständige OFD (Oberfinanzdirektion) wenden.


    Aber die bekannten "alten" BMF-Erlasse haben mich sowieso nicht Zweifeln lassen. Zumindest bei diesem Problem lag ich mal richtig.

  • der Link funktioniert leider nicht

    Zitat von »Paule_Klee« Das Dokument ist ja nicht vom Januar 2011 und somit wohl nicht das auf welches sich die DATEV Mitteilung bezieht ...


    Das würde mich auch interessieren, worauf sich die Datev bezieht. Auf der Homepage vom BMF konnte ich jedenfalls nichts entdecken. Ich vermute mal, das war kein offizielles Schreiben, sonst hätte Datev sich eine genauere Quelle angegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Soll die Datev Ihre gesamte Korrespondenz mit der Finanzverwaltung offenlegen? Es reicht doch wohl, dass sie es so resümiert und veröffentlicht. Dem sollte man dann doch wohl Glauben schenken.

  • Eine Aussage von einem Dritten (auch wenns die DATEV ist) ist nunmal längst nicht soviel wert, wie die Originalaussage des BMF. Wer sagt denn, dass die DATEV nicht vielleicht eine Aussage des BMF falsch interpretiert?


    (nur zur Klarstellung: MICH muss hier niemand überzeugen. Ich will meinen AG überzeugen und den kümmert das DATEV-Dokument, dass ich ihm bereits gegeben habe, bisher nicht :(

    • Offizieller Beitrag

    Der BMF-Erlass, der dem Ganzen zu Grunde liegt, ist ja nun schon mehrfach genannt worden. Es wird sicherlich irgendwann ein konkretisierender BMF-Erlass kommen. Aber das kann schon noch einige Zeit dauern. Der Weg der Verwaltung ist immer langsamer als der Weg eine Händlers/Anbieters gegenüber seinen (drängelnden) Kunden.

  • (nur zur Klarstellung: MICH muss hier niemand überzeugen. Ich will meinen AG überzeugen und den kümmert das DATEV-Dokument, dass ich ihm bereits gegeben habe, bisher nicht


    Dieser Auszug vom BMF sagt doch alles......


    c) Der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist unter Nr. 25 einzutragen. Dies gilt auch für die auf den Hinzurechnungsbetrag nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SvEV basierenden Krankenversicherungsbeiträge.
    Unter Nr. 25 sind auch Beiträge von Arbeitnehmern, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zu bescheinigen.
    Die Beiträge sind stets in voller Höhe, d. h. gegebenenfalls mit Beitragsanteilen für
    Krankengeld zu bescheinigen.