WISO Steuer-Sparbuch Berechnung Vorsorgeaufwendungen fehlerhaft ?

  • Ismael: Ich glaube kaum, dass sich Dein Arbeitgeber aktuell überzeugen lässt. Auch für mich ist die Korrektur der fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen die einzig sinnvolle Lösung, aber nicht einmal DATEV hat sich bislang dazu durchgerungen, die Bescheinigungen für 2010 zu korrigieren. Zumindest lese ich die bereits zitierte Passage aus dem Dokument 1015833



    so, dass man mit der Finanzverwaltung verhandelt und erst nach einem wie auch immer aussehenden Resultat über das weitere Vorgehen entscheidet. Neue Lohnsteuerbescheinigungen will man nur für 2011 erstellen - solche gibt es offenbar bereits.


    Auch das BMF-Dokument ist leider gerade nicht eindeutig. Der von g.horn rot gekennzeichnete Satz

    Die Beiträge sind stets in voller Höhe, d. h. gegebenenfalls mit Beitragsanteilen für
    Krankengeld zu bescheinigen.

    hat nämlich noch einen erläuternden Nebensatz ("d. h. gegebenenfalls mit Beitragsanteilen für Krankengeld zu bescheinigen.") Ich jedenfalls tue mich schwer den gesamten Satz als Nachweis dafür zu deuten, dass man hier festlegt, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in Zeile 25 zu bescheinigen ist. Dem BMF war hier wohl eher wichtig darauf hinzuweisen, dass bei gesetzlich versicherten die Beiträge für Krankentagegeld (pauschal 4% des Beitrags) mit zu bescheinigen sind, während diese Anteile bei privat Versicherten von den Beiträgen für den Basisschutz zu trennen sind.


    Uns bleibt nichts weiter übrig, als abzuwarten, wann sich die Finanzverwaltung endlich einmal äußert und für jeden verständlich festlegt wie die KV- und PV-Beiträge zu bescheinigen sind und wie mit den Hunderttausenden (oder Millionen?) falschen Lohnsteuerbescheinigungen umzugehen ist.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    Uns bleibt nichts weiter übrig, als abzuwarten, wann sich die Finanzverwaltung endlich einmal äußert und für jeden verständlich festlegt wie die KV- und PV-Beiträge zu bescheinigen sind und wie mit den Hunderttausenden (oder Millionen?) falschen Lohnsteuerbescheinigungen umzugehen ist.

    Wie bereits mehrmals geschrieben, es ist entschieden.


    Selbst die Datev schreibt in der aktualisierten Info vom 29.01.2011:

    Zitat

    Erst im Januar 2011 erfolgte die Klarstellung des BMF, dass bei einem freiwillig Versicherten für die Kranken- und Pflegeversicherung jeweils der Gesamtbeitrag (also der Beitrag einschließlich der Arbeitgeberzuschüsse) zu bescheinigen ist.


    Damit ist zumindest geklärt, welche Eintragung richtig ist.


    Wie das weitere Prozedere ist, bleibt abzuwarten. Aber erfahrungsgemäß geht da nichts außer der Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigungen. In welcher Form auch immer.

  • Hallo,


    auch ich habe dieses Problem (freiwillig gesetzlich versichert). Das Lohnbüro (großes deutsches Fahrzeug- und Maschinenbauunternehmen) sieht keinen Fehler in der Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der einzige Fall dort bin, was aber bei Rückfrage dort so rüberkam.


    Ich sehe das wie Rautka: Die Formulierung des BMF ist absolut uneindeutig. Die Stellungnahme seitens DATEV wird niemandem etwas nützen, dessen Firma andere Lösungen verwendet...


    Wie bereits mehrmals geschrieben, es ist entschieden.



    Gibt es dazu etwas offizielles von staatlicher Seite (außer der o.g. schwammigen Formulierung)?


    Gruß
    R.H.

  • Gibt es dazu etwas offizielles von staatlicher Seite (außer der o.g. schwammigen Formulierung)?


    Abwarten, da wird noch genug kommen, ansonsten wende dich an die OFD.
    Im übrigen ist das keine schwammige Erklärung, sondern für Fachleute eindeutig klar.
    MfG Günter


    Nachtrag
    Wer logisch denken kann, und weiß, welche Beträge zur Ek.-St.-Erklärung benötigt werden, für den ist eh alles klar.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es dazu etwas offizielles von staatlicher Seite (außer der o.g. schwammigen Formulierung)?

    Es nützt doch nun nichts, jetzt halbtäglich dasselbe hier niederzulegen.


    Tatsache ist, dass sich mittlerweile selbst einer der größten Anbieter in diesem Bereich, nämlich die Datev, mit seinen gut bezahlten Programmierern, Steuerberatern und Buchhaltern der Auffassung der Finanzverwaltung gebeugt hat und seine Programme ab 2011 umstellt. Die Diskussion um das Prozedere für 2010 geht doch nun nicht mehr darum, was richtig ist. Das ist zweifelsfrei geklärt. Es geht nur noch darum, in welcher Form dieser Fehler durch die Arbeitgeber bzw. Vertreiber der Buchhaltungssysteme zu korrigieren ist. Da spielen ganz andere Argumente eine Rolle. Nämlich vor allem die Kosten und die zeitnahe Durchführbarkeit (i.S. der Arbeitnehmer und der anstehenden Einkommensteuererklärungen).


    Wenn jetzt also ein Unternehmen meint, der Erlass wäre anders auszulegen, so ist es wirklich auf dem falschen Dampfer. Denen geht es dabei in erster Linie um den Arbeitsaufwand und die damit in Zusammenhang stehenden Lohnkosten als um die Sache.


    Im Übrigen hat jedes Lohnbüro, ebenso wie Steuerberater oder ein Buchhaltungsservice, die Möglichkeit sich an die zuständige OFD zu wenden oder gleich ans BMF.

  • Staatsdiener (u.a.) sind mal wieder im Vorteil:


    http://www.lbv.nrw.de/aktuelles/lohnsteuerbescheinigung.php


    Danke für die Mitteilung :)

  • Moin,


    ...und andere machen öffentlich, dass sie nachziehen:


    http://www.jruder.de/archives/2507


    (wobei ich bezweiflen, dass die im obigen Link angegebene "Veröffentlichung" des BMF im Januar 2011 auch tatsächlich existiert - habe jedenfalls bis jetzt keine Antwort auf meinen "Kommentar" erhalten)


    Ich denke, wenn Herr Ruder mit "Agenda" in der Lage ist, bis Ende Februar korregierte Lohnsteuerbescheinigungen anzufertigen und zu übermitteln (und auszuhändigen), sollten es die anderen einschlägigen Softwareanbieter und Personalabteilungen / Lohnbüros ebenfalls schaffen.

    • Offizieller Beitrag

    Staatsdiener (u.a.) sind mal wieder im Vorteil:

    Warum? Nur, weil die zuständigen Stellen dort, im Sinne Ihrer betroffenen Arbeitnehmer, schnell reagieren?

  • Hallo zusammen,


    jetzt muß ich hier nochmal Fragen. Bei meiner Frau (freiwillig gesetzlich versichert) tritt auch das Problem auf das in der aktuellen Bescheinigung erstmals das Feld 24 gefüllt ist. Kann Sie also jetzt mit der Aussage das dieses so falsch ist zu Ihrer "Personalabteilung" gehen und um eine Korrektur bitten ?


    Oder kann man die Steuererklärung wie jedes Jahr machen und darauf vertrauen das das FA diesen "Fehler" berücksichtigt und automatisch korrigiert ?


    folgendes ist lt. Karte meiner Frau gefüllt (bis auf ein paar Euro beziehen wir beide identische gehälter):


    22+23 = 5.324,49


    24 = 3.588,72


    25 = 3.555,00


    26 = 551,28


    27 = 749,22


    meine Bescheinigung hingegen schaut so aus: (ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert)


    22+23 = 5.409,97


    24 = nichts eingetragen


    25 = 3.555,00


    26 = 551,28


    27 = 761,16


    Kann ich jetzt in WISO einfach das Feld 24 bei meiner Frau löschen und die Steuererklärung so an das Finanzamt abgeben ? Im Moment gehe ich erstmal nicht davon aus das der Arbeitgeber meiner Frau da etwas ändern möchte....


    Gruß


    mwinte3

  • Kann Sie also jetzt mit der Aussage das dieses so falsch ist zu Ihrer "Personalabteilung" gehen und um eine Korrektur bitten ?

    Ja!


    Oder kann man die Steuererklärung wie jedes Jahr machen und darauf vertrauen das das FA diesen "Fehler" berücksichtigt und automatisch korrigiert ?


    Würde ich nicht machen, zumindest nicht solange die Finanzverwaltung nicht ausdrücklich erklärt hat, den Fehler selbst zu beheben. Ich persönlich halte das aber für unwahrscheinlich. Somit bleibt nur die Alternative von oben.


    Kann ich jetzt in WISO einfach das Feld 24 bei meiner Frau löschen und die Steuererklärung so an das Finanzamt abgeben ?

    Ein Versuch macht klug ..., ich werde es aber nicht riskieren.


    Im Moment gehe ich erstmal nicht davon aus das der Arbeitgeber meiner Frau da etwas ändern möchte....


    Willkommen im Club ...


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    Bei Deiner Ehefrau ist die Eintragung in Zeile 24 richtig. Deine Steuerbescheinigung ist in Zeile 24 fehlerhaft, weil dort gar keine Eintragung vorgenommen wurde; die Zeile 24 muss aber bei freiw. gesetzl. Versicherten ausgefüllt sein.


    Die Zeilen 25 und 26 sind bei Euch beiden falsch ausgefüllt, weil dort nur die AN-Beiträge vermerkt sind und nicht die Gesamtbeiträge.


    Also solltet Ihr beide nochmals mit Eurem Arbeitgeber Rücksprache nehmen.

  • So, der arbeitgeber der Frau hat den Fehler erkannt, will Ihn aber wegen des zu hohen Aufwandes nicht korrigieren. Dieser klärt gerade mit der Finanzverwaltung ob das nicht automatisch durch das Finanzamt korrigiert wird wenn man die Steuererklärung einreicht....


    Mein AG sagt es gibt keinen Fehler bei mir... Nun werde ich die Erklärung mal so abgeben und schauen was da in der zukunft so passiert.....

    • Offizieller Beitrag

    Mein AG sagt es gibt keinen Fehler bei mir... Nun werde ich die Erklärung mal so abgeben und schauen was da in der zukunft so passiert.....

    Dann würde ich aber in diesem Fall wirklich zur ausschließlich persönlichen Abgabe der Erklärung vor Ort raten.

  • will Ihn aber wegen des zu hohen Aufwandes nicht korrigieren.


    ...wenn man weiß, wie es geht, sind das 10 Minuten.
    MfG Günter

  • Also ich lese hier immer das in Zeile 24 etwas eingetragen sein MUSS...


    Meine Freundin und ich sind gesetzlich versichert und bei ihr sieht das so aus:


    Zeile 22 = 1877,78


    Zeile 23 = 1877,78


    Zeile 24 = keine Eintragung


    Zeile 25 = 1490,92


    Zeile 26 = 231,20


    Zeile 27 = 264,24


    Macht eine Nachzahlung von 6,94!!! Zwar kein großer Betrag bei ihr, aber letztes Jahr hatte sie noch eine schöne Summe erstattet bekommen!



    Bei mir sieht das auch so aus, nur ist mein Betrag den ich nachzahlen soll wesentlich größer... Kann doch nicht sein das 2 verschiedene Arbeitgeber den gleichen Fehler machen wenn es denn einer ist. Beide benutzen jedoch DATEV...


    Wo liegt nun der Fehler? Hatte sowas unter WISO noch nie...

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir sieht das auch so aus, nur ist mein Betrag den ich nachzahlen soll wesentlich größer... Kann doch nicht sein das 2 verschiedene Arbeitgeber den gleichen Fehler machen wenn es denn einer ist. Beide benutzen jedoch DATEV...

    Das ist doch gerade das in diesem Thread geschilderte Problem.


    Die Eintragungen bei Euch sind falsch. Deshalb kann auch das Ergebnis des Sparbuchs nicht stimmen. Deshalb kommt ja, auf unsere Veranlassung, mittlerweile auch ein entsprechender Warnhinweis im Steuer-Sparbuch 2011 (für Einkommensteuererklärung 2010).

  • Meine Freundin und ich sind gesetzlich versichert und bei ihr sieht das so aus:


    Gesetzlich pflichtversichert?


    Die "Fehler-Diskussion" hier bezieht sich lediglich auf privat oder gesetzlich freiwillig Versicherte. Bei Pflichtversicherten AN wird in Feld 24 kein Eintrag vorgenommen.