Ismael: Ich glaube kaum, dass sich Dein Arbeitgeber aktuell überzeugen lässt. Auch für mich ist die Korrektur der fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen die einzig sinnvolle Lösung, aber nicht einmal DATEV hat sich bislang dazu durchgerungen, die Bescheinigungen für 2010 zu korrigieren. Zumindest lese ich die bereits zitierte Passage aus dem Dokument 1015833
Zitat von DATEV Dokument 1015833Alles anzeigenLohnsteuerbescheinigung 2010
Ein gezieltes Anschreiben mit Angabe der betroffenen Arbeitnehmer wurde in der KW3/2011 versandt.
Das weitere Vorgehen wird derzeit mit der Finanzverwaltung abgestimmt.
Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden wir Sie wieder informieren.
so, dass man mit der Finanzverwaltung verhandelt und erst nach einem wie auch immer aussehenden Resultat über das weitere Vorgehen entscheidet. Neue Lohnsteuerbescheinigungen will man nur für 2011 erstellen - solche gibt es offenbar bereits.
Auch das BMF-Dokument ist leider gerade nicht eindeutig. Der von g.horn rot gekennzeichnete Satz
Die Beiträge sind stets in voller Höhe, d. h. gegebenenfalls mit Beitragsanteilen für
Krankengeld zu bescheinigen.
hat nämlich noch einen erläuternden Nebensatz ("d. h. gegebenenfalls mit Beitragsanteilen für Krankengeld zu bescheinigen.") Ich jedenfalls tue mich schwer den gesamten Satz als Nachweis dafür zu deuten, dass man hier festlegt, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in Zeile 25 zu bescheinigen ist. Dem BMF war hier wohl eher wichtig darauf hinzuweisen, dass bei gesetzlich versicherten die Beiträge für Krankentagegeld (pauschal 4% des Beitrags) mit zu bescheinigen sind, während diese Anteile bei privat Versicherten von den Beiträgen für den Basisschutz zu trennen sind.
Uns bleibt nichts weiter übrig, als abzuwarten, wann sich die Finanzverwaltung endlich einmal äußert und für jeden verständlich festlegt wie die KV- und PV-Beiträge zu bescheinigen sind und wie mit den Hunderttausenden (oder Millionen?) falschen Lohnsteuerbescheinigungen umzugehen ist.
Viele Grüße
Rautka