Ja pflichtversichert... nur kann es auch da nicht sein das wir auf einmal etwas nachzahlen sollen, oder?
Wo liegt dann der Fehler?
Ja pflichtversichert... nur kann es auch da nicht sein das wir auf einmal etwas nachzahlen sollen, oder?
Wo liegt dann der Fehler?
Ja pflichtversichert... nur kann es auch da nicht sein das wir auf einmal etwas nachzahlen sollen, oder?
Wo liegt dann der Fehler?
Das kann durchaus sein. Nur, weil Du im letzten Jahr eine Erstattung hattest, hast Du keinen Anspruch auf eine erneute Erstattung.
Sind denn im Bereich Versicherung und Vorsorge alle relevanten Daten eingetragen worden? Da hat sich ja z. B. die Absetzbarkeit der KV-Beiträge geändert.
Ja aber von über 200 € Erstattung nun auf gut 7 € Nachzahlung zu fallen kann doch nicht sein, oder?
Hab alles aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen (die bereits angegebenen Zeilen und halt Zeile 3 - 5)... Wüsste nicht was ich noch eintragen sollte...
Ja aber von über 200 € Erstattung nun auf gut 7 € Nachzahlung zu fallen kann doch nicht sein, oder?
Vergleich mal deine gezahlten Lohnsteuerbeträge der letzten beiden Jahren. Evtl. hast du in 2010 (z.B. aufgrund der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale) in Relation weniger Lohnsteuer einbehalten bekommen....?!
Ansonsten prüfen, ob du evtl. zusätzlich noch weitere Sonderausgaben (private Versicherungen: BU/Haftpflicht/Unfall oder so...) als Vorsorgeaufwendungen geltend machen kannst...
Die "Fehler-Diskussion" hier bezieht sich lediglich auf privat oder gesetzlich freiwillig Versicherte. Bei Pflichtversicherten AN wird in Feld 24 kein Eintrag vorgenommen.
Diese Aussage "trifft den Nagel auf den Kopf"!
Pflichtversicherte sollten sich durch die Forums-Beiträge zu dieser Problematik nicht "kopfscheu" machen lassen. Soll heißen: Sind die Zeilen 25 und 26 der LoSt-Bescheinigung bei Pflichtversicherten ordnungsgemäß ausgefüllt und die Zeile 24 enthält keine Eintragungen, so können diese ihre ESt-Erklärung ruhigen Gewissens abgeben.
Vergleich mal deine gezahlten Lohnsteuerbeträge der letzten beiden Jahren. Evtl. hast du in 2010 (z.B. aufgrund der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale) in Relation weniger Lohnsteuer einbehalten bekommen....?!
Ansonsten prüfen, ob du evtl. zusätzlich noch weitere Sonderausgaben (private Versicherungen: BU/Haftpflicht/Unfall oder so...) als Vorsorgeaufwendungen geltend machen kannst...
Nicht zu vergessen, der Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Deswegen ja meine Frage, ob alle Daten in der Maske Versicherungen/ Vorsorge getätigt wurden.
der Zusatzbeitrag der Krankenkassen
...sofern einer erhoben wurde (soweit ich weiß betrifft das nur sehr wenige Krankenkassen bisher).
Ja aber von über 200 € Erstattung nun auf gut 7 € Nachzahlung zu fallen kann doch nicht sein, oder?
Warum nicht ?
Bei den Vorsorgeaufwendungen zählt doch nur noch die Basisabsicherung, alle Zusaz- oder Höherversicherungen werden nicht mehr anerkannt.
Das haben die meisten gar nicht bemerkt.
Leute, stellt euch in den nächsten Jahren auf deftige Nachzahlungen ein, der Staat braucht Geld.
MfG Günter
Nicht zu vergessen, der Zusatzbeitrag der Krankenkassen.
Wenn denn Zusatzbeiträge zu leisten waren/sind; nicht alle Kassen verlangen diese...
alle Zusaz- oder Höherversicherungen werden nicht mehr anerkannt.
Bis zum Höchstbetrag werden auch diese anerkannt, außerdem gibt es noch die "Günstigerprüfung"...
Mittel- und Geringverdiener dürften sich mit dieser Regelung meist besser stehen, da die tatsächlichen Beiträge zur Basisversicherung (und damit gesetzlichen KV/PV) immer in voller Höhe anerkannt werden.
Die "Fehler-Diskussion" hier bezieht sich lediglich auf privat oder gesetzlich freiwillig Versicherte. Bei Pflichtversicherten AN wird in Feld 24 kein Eintrag vorgenommen.
Das Problem mit den Zeilen 24-26 wird m.E. auch diverse gesetzlich versicherte Arbeitnehmer treffen. Kann man m.E. auch deutlich aus der Diskussion entnehmen. Sind nicht wenige, die auch schon falsche Eintragungen durch den Arbeitgeber geschildert und anhand von Zahlen belegt haben. Und genau das konnte man auch so voraussehen.
alle Zusaz- oder Höherversicherungen werden nicht mehr anerkannt.
Mit "Zusatzbeiträgen" sind hier Beiträge gemeint, die einige Kassen seit geraumer Zeit von ihren Versicherten kassieren. Z.B. nimmt die DAK seit Februar 2010 monatlich 8 €, welche jedoch nicht über den AG abgeführt werden, sondern von den Versicherten aus der "Westentasche" zu begleichen sind.
Diese Zusatzbeiträge werden auch speziell in der Eingabemaske abgefragt und sind voll absetzbar. Also unbedingt daran denken.
Das Problem mit den Zeilen 24-26 wird m.E. auch diverse gesetzlich versicherte Arbeitnehmer treffen
Aber doch nur gesetzlich freiwillig Versicherte, oder welche "Diskussion" meinst du?
Aber doch nur gesetzlich freiwillig Versicherte, oder welche "Diskussion" meinst du?
Ich meine alle es so wie ich es geschrieben habe, alle. Es gibt hier doch schon einige, wo es die Arbeitgeber auch bei ganz normal gesetzlich versicherten falsch bescheinigt haben.
Es gibt hier doch schon einige...
Echt?
Ein solcher Fall würde mich allerdings interessieren, hast du zufällig einen link?
Echt?
Ein solcher Fall würde mich allerdings interessieren, hast du zufällig einen link?
Moin,
solange Miwe4 noch am suchen eines passenden Links ist, (oh, schon gefunden) wollte ich die Zeit nutzen, nochmal etwas beizutragen:
http://www.rehmnetz.de/Persona…egeversicherung-4047.html
"Das Bundesministerium der Finanzen hat aufgrund von Anfragen von
Softwareanbietern klargestellt, dass in den Zeilen 25 und 26 der
Lohnsteuerbescheinigung stets der gesamte Beitrag des freiwillig
versicherten Arbeitnehmers zu bescheinigen ist"
(Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7.1.2011 IV C 5 – S 2378/0-05; DOK 2011/0001181)
Das könnte evtl. die letzten Zweifler unter den Arbeitgebern überzeugen.
Hab mich gestern allerdings schon plattgegoogelt - dass erwänte BMF-Schreiben allerdings nicht gefunden.
Meine Nachfrage diente eigentlich der Klarstellung, dass die Bescheinigung in dem Fall doch wohl richtig ausgestellt wurde. Sorry, wenn das so nicht rüber gekommen ist.
Moin,
Habe heute folgende Antwort vom BMF / Referat für Bürgerangelegenheiten erhalten. Einsellung hier ausdrücklich genehmigt.
Hab das mal von meiner mailbox per copy und paste erstellt.
Wer es als hilfreich ansieht, diese mail als Original zu haben, der kann mich ja per PN kontaktieren
....... somit kann man auch den Verfasser (Anhang) die Arbeit für die kommenden Tage evtl. etwas erleichtern.
@frodoo
Vielen Dank für die Info. Ich habe von denen leider keine Rückantwort auf meine diesbezügliche Nachfrage erhalten.