WISO Steuer-Sparbuch Berechnung Vorsorgeaufwendungen fehlerhaft ?

  • Hallo Wiso-Nutzer,


    ich habe den Thread aufmerksam gelesen. Mein AG hat mich schriftlich über den fehlerhaften Ausweis auf der LSt-Besch. informiert. Als Lösung für die korrekte Berechnung hat mein AG folgendes Vorgehen empfohlen. Sinngemäß: "Damit die Berechnung korrekt durchgeführt werden kann, verzichten Sie in der Zeile 37 der "Anlage Vorsorgeauwand" auf die Eingabe des Betrages, der auf der LSt-Besch. in Zeile 24 vermerkt ist.".


    Bei der Umsetzung in Wiso komme ich hier nicht weiter. Wenn ich in der Formularansicht die Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand klicke um den dort vom Programm eingetragenen Wert händisch auf 0,00 zu setzen, springt das Programm direkt in die Erfassungsmaske der LSt-Bescheinigung. Nun die Frage: Kann ich - um die Lösung meines AG anzuwenden - einfach den Betrag der Zeile 24 in der LSt-Besch. händisch auf 0,00 setzen (damit sich der Wert 0,00 dann in die Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand durchschlägt)?


    Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldung!

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich - um die Lösung meines AG anzuwenden - einfach den Betrag der Zeile 24 in der LSt-Besch. händisch auf 0,00 setzen (damit sich der Wert 0,00 dann in die Zeile 37 der Anlage Vorsorgeaufwand durchschlägt)?


    Du solltest in dem Fall gar nichts aus der Zeile 24 der LoSt-Bescheinigung in die Maske übertragen, auch keine Nullen. In Zeile 37 taucht dann auch kein händisch eingetragener Nullwert auf.
    Aber später darauf achten, dass das FA Deine Eintragungen im Steuerbescheid exakt in seiner Berechnung übernommen hat.

  • Ich weiß ja nicht, welches Verhältnis Du zu Deinem AG hast, daß Du das so auslegst... :whistling: Ich habe zu meinem jedenfalls ein sehr gutes Verhältnis und würde ihm unter den gegeben Umständen eine solche Reaktion nicht verübeln (erst recht, wenn er kein Softwareupdate bekommt, was bei seinem Anbieter relativ unwahrscheinlich scheint, siehe #128

    Ich kann Dir versichern, dass das Verhältnis zwischen meinem AG und seinen Angestellten ausgezeichnet ist. Auch ich verüble ihm rein gar nichts und bin mit dem bereitgestellten Lösungsweg auch einigermaßen zufrieden. Zumal allen Verwaltungsbehörden die Problematik jetzt bekannt ist. Ich könnte ihm unter den gegebenen Umständen auch nicht verübeln, keine korrigierte LoSt.-Bescheinigung auszuhändigen, selbst wenn ein Update der Software bereitstehen würde. Ich bin sehr wohl in der Lage, die Situation in "unserem Laden" selber einschätzen zu können. Viele andere nicht.


    Ich finde einfach nur Verallgemeinerungen ziemlich doof - gerade bei der hier diskutierten Problematik.


    Mir würde es auch nicht einfallen (Beitrag #140), einen AG unterschwellig als unvernünftig zu bezeichnen, falls er die BMF-Aussage nicht zu seinem eigenen Vorteil auslegen würde.


    Trotzdem schön zu wissen, das zumindest wir beide in diesem Fall kein Problem mit unserem AG haben.


    Für mich ist diese Thema damit auch erledigt - und bin auf weitere Rückmeldungen gespannt.


  • Softwarehäuser fügen sich in ihr Schicksal:


    http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1297930436.5&d_start:int=0&topic=Personal_Lohn_Gehalt&topicView=Personal%20und%20Lohn%20%26%20Gehalt&topic=Personal_Lohn_Gehalt&topicView=Personal%2520und%2520Lohn%2520%2526%2520Gehalt


    ...und es bleibt natürlich jedem selbst überlassen -falls ein Update zu Verfügung steht- ob er in's Lohnbüro wackelt und um eine Neuanfertigung zu bitten, oder nicht.

  • Ich habe gestern die Gehaltsbuchhaltung meiner Firma wegen dem Thema angesprochen. Offensichtlich verhandeln die Arbeitgeberverbände momentan mit den Finanzbehörden ob der Fehler nicht eher bei den Finanzämtern korrigiert werden sollte. Solange werde ich meine Steuererklärung erstmal liegen lassen.
    Die Problematik als einen bloßen Programmierfehler hinzustellen und auf die Arbeitgeber abzuwälzen geht imho am Thema vorbei.
    Das Problem scheint mir eher die missverständliche (oder zu träge) Informationspolitik des Bundesfinanzministeriums zu sein.
    Wie wäre es sonst zu erklären das auch das offizielle Formular Vorsorgeaufwendung das bei den Finanzämtern runtergeladen werden kann schlichtweg falsch ist.
    Dort steht nämlich klipp und klar das nur der Arbeitnehmeranteil zur freiwilligen KV/PV einzutragen ist.



    Also der gleiche Fehler wie in den Lohnsteuerbescheinigungen !

  • Das Software-Update hat die Grundvoraussetzung zur Korrektur der LoSt-Bescheinigung geschaffen.


    Den Arbeitgeber trifft in diesem dreier- oder vierer-Gespann (Finanzverwaltung,Softwareanbieter,AG-oder Steuerberater) wohl die geringste Schuld; wird aber auf den zusätzlichen Kosten, die eine Neuanfertigung mit sich bringt, sitzen bleiben dürfen - was einige Unternehmen in der Tat als wirtschaftlich unzumutbar erachten dürften.


    Ich frage mich, warum den Clearingstellen der Finanzverwaltung der Fehler bei der Übertragung nicht aufgefallen ist - da gibt es doch sonst auch jedemenge Rückmeldungen, fall bei der Übertragung irgendetwas unstimming erscheint.

  • Hallo zusammen,


    ich mache gerade mit der Software WISO Steuersparbuch 2011 meine Steuererklärung und bin auf folgendes Problem gestoßen:


    Hintergrund: Ich bin ab Februar 2010 freiwillig krankenversichert, mein Arbeitgeber hat also mir nur für einen Monat des letzten Jahres Beitragzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.


    Meine Lohnsteuerbescheinigung weist hierzu folgende Einträge aus (Auszug):
    24. steuerfreie AG-Zuschüsse zur Kranken- / Pflegeversicherung
    Mein Eintrag laut Lohnsteuerbescheinigung (fürs Beispiel verändert:( 1000,00 €
    25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    Mein Eintrag laut Lohnsteuerbescheinigung (fürs Beispiel verändert:( 200,00 €


    Hierzu habe ich vom Programm den folgenden Hinweis erhalten:
    Arbeitnehmer, die freiwillig in der der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sollten dringend die Eintragungen in den Zeilen 25 und 26 ihrer Lohnsteuerbescheinigung überprüfen.


    In der Zeile 25 muss richtigerweise der Gesamtbetrag zur Krankenversicherung des freiwillig versicherten Arbeitnehmers bescheinigt sein, also inklusive dem steuerfreien Arbeitgeberanteil aus Zeile 24. Häufig bescheinigen Arbeitgeber an dieser Stelle jedoch bereits die um den Arbeitgeberzuschuss gekürzten Krankenversicherungsbeiträge. Ebenso werden die in Zeile 26 einzutragenden Pflegeversicherungsbeiträge häufig falsch bescheinigt.


    Sie erkennen einen solchen Bescheinigungsfehler daran, dass die Summe der Beträge aus den Zeilen 25 und 26 nicht (wenigstens ungefähr) das Doppelte des in Zeile 24 bescheinigten Arbeitgeberzuschusses beträgt.


    Meiner Meinung nach liegt hier kein Bescheinigungsfehler vor, da mein Arbeitgeber wirklich nur einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt hat, demnach kann in Zeile 25 + 26 nicht (wenigstens ungefähr) das Doppelte aus Zeile 24 stehen. Ist das so richtig oder sollte ich diesbezüglich doch noch mal mit meinem Arbeitgeber sprechen?
    Danke im Voraus für die Hilfe.


    The Amadeus

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach liegt hier kein Bescheinigungsfehler vor, da mein Arbeitgeber wirklich nur einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt hat, demnach kann in Zeile 25 + 26 nicht (wenigstens ungefähr) das Doppelte aus Zeile 24 stehen. Ist das so richtig oder sollte ich diesbezüglich doch noch mal mit meinem Arbeitgeber sprechen?

    Lieber einfach mal die Forumssuche benutzen und die umfangreichen Threads dazu lesen. Habe Deinen Beitrag mal an einen solchen drangehangen, in dem alles steht.


    Gruß
    Dirk

  • Ich habe aber keine zufriedenstellende Erklärung für den Punkt, der mich irritiert gefunden.
    Und zwar steht unter Punkt 25 "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung". Nach den AG- und AN-Beiträgen zur privaten Krankenversicherung werden also angeblich nicht gefragt. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach liegt hier kein Bescheinigungsfehler vor, da mein Arbeitgeber wirklich nur einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt hat, demnach kann in Zeile 25 + 26 nicht (wenigstens ungefähr) das Doppelte aus Zeile 24 stehen. Ist das so richtig oder sollte ich diesbezüglich doch noch mal mit meinem Arbeitgeber sprechen?


    Wenn man sich Deine Beispielsrechnung anschaut, so liegt auf jeden Fall ein Fehler in der Bescheinigung vor. Daher solltest Du nochmals Rücksprache mit dem AG nehmen.


    Außerdem zu empfehlen: Alle Beiträge zum aktuellen Thema hier lesen, incl. der Links (was inzwischen wegen des Umpfangs zwar sehr mühsam ist, sich aber trotzdem lohnen kann, denn es kann um viel Geld gehen).

  • Ich habe aber keine zufriedenstellende Erklärung für den Punkt, der mich irritiert gefunden.
    Und zwar steht unter Punkt 25 "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung". Nach den AG- und AN-Beiträgen zur privaten Krankenversicherung werden also angeblich nicht gefragt. ?(


    Ob privat oder freiwillig gesetzlich versichert macht auch nochmal einen Unterschied. Außerdem wird bei privat Versicherten nochmal zwischen "Selbstzahler" und "Firmenzahler" unterschieden.
    Solltest du als Selbstzahler privat versichert sein, könnten die Angaben in der Bescheinigung richtig sein.... Der AG bescheinigt den Zuschuss, den er dir gezahlt hat; die Höhe deiner privaten Beiträge wird durch dich bzw. deine Krankenversicherung ans FA übermittelt.

  • Da ich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liege, hätte ich eigentlich einen Monat in 2010 freiwillig gesetzlich krankenversichert sein müssen, den Rest des Jahres privat krankenversichert. Mein AG hat mir jedoch bescheinigt, daß ich im ersten Monat in 2010 gesetzlich pflichtversichert war. Verstehe überhaupt nicht, da mein Gesamtbrutto auch schon in 2009 über dieser Grenze lag. ?(


    Dadurch komme ich, und offenbar auch die Entgeltabteilung meines AG völlig durcheinander, beides auf der Lohnsteuerbescheinigung richtig einzutragen. :pinch:

  • Hallo in die Runde,


    obwohl das Brutto oberhalb der BMG liegt und ich mtl. den max. AN-KV-Anteil zahle, habe ich gestern gelernt, dass ich bei meinem AG nicht als "freiwillig gesetzlich versichert" geführt werde und daher von der Problematik "falsche LSt-Bescheinung" nicht betroffen bin?!?! Stimmt das? Bescheinigt sind in Zeile 25 / 26 3.555 EUR (also 7,9% der BMG) bzw. 439 EUR; Zeile 24 ist folglich leer.


    Macht es einen Unterschied, ob der AG den Beitrag (also AG+ AN) an die KV abführt oder mir den max. AG-Anteil steuerfrei auszahlt und ich das Ganze mit der KV abrechne?


    Gruß
    fgms

  • Wenn man es lesen könnte.


    Hielt ich nicht mehr für nötig, weil wir eh alles zig-mal erklärt haben ;)
    Gruß Günter


    Nachtrag......
    Ein freiwillig in der gestzlichen Krankenversicherung Versicherter schuldet seiner Versicherung immer den Gesamtbeitrag und bekommt von seinem AG einen steuerfreien Zuschuss. Diese Konstellation ist eindeutig und da gibts normalerweise für Fachleute auch keine Unklarheiten.
    Arbeitnehmerbeitrag heißt für diese Gruppe immer voller Beitrag.