WISO Steuer-Sparbuch Berechnung Vorsorgeaufwendungen fehlerhaft ?

  • Hallo,


    in einer hiesigen Tageszeitung wurde ein Bericht veröffentlicht, der davon handelte, dass viele Lohnsteuerbescheinigungen für 2010


    aufgrund eines Missverständnisses zwischen Bundesfinanzminsterium und Herstellern für Steuersoftware fehlerhaft seien.


    Es wurde berichtet, das Feld 24 der Lohnsteuerbescheinigung für freiwillig- oder privatkrankenversicherte Mitarbeiter müsse bei korrekten


    Lohnsteuerbescheinigungen leer sein. Die Felder 25+26 müssten jeweils die Summe aus Arbeigeber- und Arbeitnehmeranteil zur KV und PV enthalten.



    Ich habe nun meine Bescheinigungen geprüft, die Felder 25+26 scheinen soweit korrekt zu sein. Leider ist das Feld 24 nicht leer.


    Und es beeinhaltet auch nicht, wie nach der Bezeichnung ,"steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur KV+PV". Es zeigt einen Betrag in Höhe des


    Arbeitgeberanteil zur KV plus 3€.


    Ist die Bescheinigung nun falsch?


    Kann ich sie ggf. ändern und wenn ja, wie?


    Schonmal vorab vielen Dank für Eure Hilfe,


    liebe Grüße, Daniela

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: verschoben, da zu Thema gehörend

  • Ich habe mir nun nicht alle Postings zu diesem Thema durchgelesen, aber wie nicht anders zu erwarten, auch meine Bescheinigung ist inkorrekt. Es betrifft die Zeile 25 und die Zeile 26, also die ausgewiesenen Beträge für das KV-Brutto und das PV-Brutto.


    Seitens der Gehaltsbuchhaltung (ist einer der großen Versicherer in Deutschland) ist nun folgend vorzugehen:
    1. Der ausgewiesene (falsche) Betrag der Zeile 25 (Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen KV) auf der Lohnsteuerbescheinigung, ist durch den kumulierten Betrag der Verdienstbescheinigung 12.2010 zu ersetzen.
    2. Der ausgewiesene (falsche) Betrag der Zeile 26 (Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen PV) auf der Lohnsteuerbescheinigung, ist durch den kumulierten Betrag der Verdienstbescheinigung 12.2010 zu ersetzen.
    .... zu ersetzen, also anstelle von!


    Der Gehaltsnachweis (12/2010) ist als Beleg der Steuererklärung mit beizufügen!


    Vorstehendes gilt für alle die es (sehr) eilig haben.


    Ich habe soeben mit dem Support von BUHL telefoniert. Die falschen Lohnsteuerbescheinigungen betreffen jeden, alle freiwillig Versicherten sind hier betroffen. Da es alle betrifft, gehen neue Lohnsteuerbescheinigung raus. Bei der Menge kann es aber dauern 8|


    Auch die Fa. BUHL rät oben stehendes (1. u. 2.). Für alle die noch etwas Zeit haben ist gesagt, so BUHL, es werden korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen erstellt, bei der Menge aber kann es dauern (Wochen, eher Monate).


    Filippos

    • Offizieller Beitrag

    Auch die Fa. BUHL rät oben stehendes (1. u. 2.). Für alle die noch etwas Zeit haben ist gesagt, so BUHL, es werden korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen erstellt, bei der Menge aber kann es dauern (Wochen, eher Monate).

    Ähm, ist alles nichts neues und in diesem Thread nachzulesen (steht auch so als Hinweis im Sparbuch), aber was hat Buhl damit zu tun? :S


    Gruß
    Dirk

  • Zitat von 'Billy1963

    ist alles nichts neues und in diesem Thread nachzulesen (steht auch so als Hinweis im Sparbuch), aber was hat Buhl damit zu tun?


    Habe ich doch geschrieben...?

    Ich habe mir nun nicht alle Postings zu diesem Thema durchgelesen

    Zitat von »Filippos«


    Laut BUHL (so auch deren Informationen) werden neue Bescheinigungen erstellt, verständlicher?


    Gruß
    Filippos

  • Danke Billy1963,
    deine Antworten erklären somit auch die Anzahl deiner Postings :censored:


    Du scheinst nicht folgen zu können, ist auch egal, BUHL hat mir heute die Antwort geliefert.
    Der Fehler lag nicht am Programm, sondern bei mir (Asche auf mein Haupt)...
    Anstelle eines Apostroph (') hatte ich ein accent aigu (´) verwendet, somit kam es zu der richtigen Fehlermeldung.


    Du solltest mal etwas von deinem hohen Ross absteigen, nicht jeder beschäftigt sich mit diesem Thema so wie Du?


    Aber ich danke für die Antworten, insbesondere hier die Antwort, den Post, von miwe4


    Filippos

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Tippfehler

    • Offizieller Beitrag

    Du scheinst nicht folgen zu können,

    Dann für Dich im Klartext: das Problem, zu dem Du verlinkt hast, hatte nichts mit dem Thema hier zu tun. Insofern war der Link und auch der Hinweis auf das andere Problem hier überflüssig.


    Der Fehler lag nicht am Programm, sondern bei mir (Asche auf mein Haupt)...
    Anstelle eines Apostroph (') hatte ich ein accent aigu (´) verwendet, somit kam es zu der richtigen Fehlermeldung.

    Diese Lösung wiederum solltest Du in Deinem anderem Thread posten, zu dem Du verlinkt hattest.


    Du solltest mal etwas von deinem hohen Ross absteigen, nicht jeder beschäftigt sich mit diesem Thema so wie Du?

    In Sachen Steuer bin ich Schüler und deshalb ist die Anzahl meiner Postings in diesem Unterforum auch überschaubar. Aber das ist auch uninteressant. Mir geht es in diesem und ähnlichen Fällen einfach darum, daß die Übersichtlichkeit möglichst erhalten bleibt. Wenn es Dir natürlich lieber ist, verweise ich das nächste mal kommentarlos auf die Forumsregeln. :whistling:


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Gut aufgepasst. Aber schau einmal #187.


    Endlich eine Lösung des Problems.


    Eigentlich könnte man ja jetzt die "falschen" Beträge aus der LoSt-Bescheinigung (Zeilen 25 und 26) auch 1:1 ins Programm übernehmen und dem FA die Korrektur überlassen.


    Selbst werde ich aber die Korrekturmöglichkeit der Software von Buhl nutzen und dem FA die vom Programm erzeugte (korrigierte) "Anlage zur LoSt-Bescheinigung" vorlegen.
    In der Anlage Vorsorgeaufwand stünden somit auch die richtigen Beträge. Sollte sich jedoch das FA streng an die vom AG übermittelten Daten halten, so würde mir meine eigene Korrektur natürlich auch nichts nützen; man muss dann halt den Bescheid des FA abwarten und evtl. Einspruch einlegen.

  • Hallo Freunde!
    Meine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert und bei Ihrem Arbeitgeber beurlaubt ohne Bezüge. Die Beiträge werden also voll und ganz von ihr geleistet. Auf der Lohnsteuerbescheinigung gibt es außer von bis beurlaubt keine weiteren Einträge.Wenn ich in Wiso die Beiträge unter Angaben zu gesetzlichen KV und PFV eintrage, tauchen Sie in der Formularansicht auf in den Anlagen werden Sie aber nicht aufgeführt. Liegt hier ein Fehler meinerseit vor oder handelt es sich um einen Programmfehler? Ich habe auch das Gerfühl das sie in der Steuerberechnung nicht berücksichtigt werden.
    Windows 7/64bit Wiso 2011 (18 Build 7008)

    2 Mal editiert, zuletzt von Schusel01 () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

  • Meine Frau ist freiwillig [font='&quot']in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
    Bei der Eingabe der Beiträge in WISO Steuerprogramm 2011 erhielt ich nachstehenden Hinweis aufgezeigt:


    Zitat:
    [/font]

    Achtung! Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eventuell in Gefahr!


    Arbeitnehmer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sollten dringend die
    Eintragungen in den Zeilen 25 und 26 ihrer Lohnsteuerbescheinigung überprüfen:


    In Zeile 25 muss richtigerweise der Gesamtbeitrag zur
    Krankenversicherung des freiwillig versicherten Arbeitnehmers bescheinigt
    sein, also inklusive dem steuerfreien Arbeitgeberanteil aus Zeile 24. Häufig
    bescheinigen Arbeitgeber an dieser Stelle jedoch bereits die um den
    Arbeitgeberzuschuss gekürzten Krankenversicherungsbeiträge. Ebenso werden die
    in Zeile 26 einzutragenden Pflegeversicherungsbeiträge häufig falsch bescheinigt.


    Sie erkennen einen solchen Bescheinigungsfehler daran, dass die Summe
    der Beträge aus den Zeilen 25 und 26 nicht (wenigstens ungefähr) das Doppelte
    des in Zeile 24 bescheinigten Arbeitgeberzuschusses beträgt.


    Zur Lösung dieses Problems haben Sie die Möglichkeit, die richtigen
    Beiträge zu erfassen, indem Sie das entsprechende Ankreuzfeld in Zeile 25
    aktivieren.


    Hinweis: Das Finanzamt verwendet die vom Arbeitgeber elektronisch
    übermittelten Daten Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sie sollten Ihren Arbeitgeber
    in so einem Fall um Korrektur Ihrer Lohnsteuerbescheinigung bitten, da Ihnen
    sonst der Sonderausgabenabzug für diese Beträge verloren geht. Berücksichtigt
    das Finanzamt trotz der Korrektur die falschen Werte, bleibt Ihnen nichts
    anderes übrig, als eine Änderung im Einspruchsverfahren zu erwirken.


    [font='&quot']Zitat Ende:


    Nach Rücksprache mit der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers meiner Ehefrau erhielt ich beigefügte (PDF) Stellungnahme des Bundesministerion der Finanzen zugeschickt.
    Damit bleibt die Kontrollverantwortung beim Steuerpflichtigen hängen!
    N.S.
    [/font]

    • Offizieller Beitrag

    Damit bleibt die Kontrollverantwortung beim Steuerpflichtigen hängen!


    So oder so, die Prüfung des Steuerbescheides obliegt immer dem Steuerbürger selbst, egal, ob es um den momentanen Fall geht oder um andere Fakten.


    Dein Arbeitgeber braucht im aktuellen Fall jedenfalls keine korrigierte LoSt-Bescheinigung auszustellen. Trage also alles so ein, wie in der Bescheinigung vorgegeben.
    Später solltest Du dann den Steuerbescheid genau kontrollieren.